Mit drei zentralen Anpassungen haben der Bundestag sowie der Bundesrat die Architektur der Staatsfinanzen grundlegend verändert.
Ökonomische Restriktionen für die Umsetzung des Finanzpakets
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Mit drei zentralen Anpassungen haben der Bundestag sowie der Bundesrat die Architektur der Staatsfinanzen grundlegend verändert.
Über die 21. Legislaturperiode hinaus werden der kommenden und den nachfolgenden Bundesregierungen fiskalische Handlungsspielräume eröffnet, um die erforderlichen Anpassungen an veränderte geopolitische Herausforderungen vornehmen zu können und Versäumnisse bei der öffentlichen Infrastruktur nachzuholen. Erstens wird es künftig eine Ausnahme von der Schuldenbremse für Ausgaben für Verteidigung und Sicherheit geben, zweitens ein Sondervermögen für Investitionen mit einer Laufzeit von zwölf Jahren und drittens eine Lockerung der Schuldenbremse für die Bundesländer. Die Möglichkeit zusätzlicher, kreditfinanzierter Staatsausgaben wird unweigerlich die Staatsverschuldung erhöhen. Bei vollständiger Ausschöpfung der neu geschaffenen Finanzierungsmöglichkeiten wird der nominale Schuldenstand in den kommenden zwölf Jahren um rund 2,2 Billionen Euro anwachsen. Die Schuldenstandsquote wird damit auf schätzungsweise 85 Prozent im Jahr 2037 ansteigen. Bis dahin wird das jährliche, gesamtstaatliche Defizit zwischen 3,3 und 3,4 Prozent liegen. Allerdings werden in der Folge auch die Zinsausgaben spürbar ansteigen und die öffentlichen Haushalte zunehmend belasten. Die Zins-Steuer-Quote des Bundes könnte sich von 2025 bis 2037 auf 17 Prozent verdoppeln. Daraus leitet sich trotz des Finanzpakets ein unmittelbarer Konsolidierungsdruck ab, da ein höherer Anteil künftiger Steuereinnahmen für Zinsen aufgewendet werden muss.
Eine Simulation der fiskalischen Auswirkungen verdeutlicht, dass die Schuldenstandsquote niedriger ausfallen wird, je besser es den kommenden Bundesregierungen gelingt, mit den zusätzlich finanzierten Investitionen zusätzliches Wachstum zu generieren. Die neuen Gestaltungsspielräume sind kein Selbstzweck, eine nachhaltige Organisation der Staatsfinanzen bleibt auch unter veränderten Gestaltungsspielräumen vorrangiges Ziel. Damit es zu Wachstumsimpulsen und einer spürbaren Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit kommt, bedarf es eines effektiven Mitteleinsatzes, der angesichts der derzeitigen Rahmenbedingungen und auch im Lichte des Sondierungspapiers von Union und SPD zweifelhaft erscheint. Es braucht jetzt eine klare politische Führung, die vor allem den volkswirtschaftlichen Sachzwängen Rechnung trägt - in der kommenden Legislaturperiode und darüber hinaus. Ohne dem besteht das Risiko, dass die zusätzlichen Schulden einen Inflationsdruck erzeugen, in der Folge die Zinsen steigen und die erhofften Wachstumsimpulse verpuffen. Konkret braucht es jetzt eine Identifizierung und Priorisierung konkreter Bedarfe bei Verteidigung und Infrastruktur und ein zügiges Umsetzen in einen mittelfristig realisierbaren und verlässlichen Investitionsplan. Darüber hinaus sind folgende Punkte für ein Gelingen der staatlichen Investitionsoffensive entscheidend:
- Es gilt Maßnahmen zu initiieren, die den Kapazitätsaufbau in der Privatwirtschaft fördern, damit kreditfinanzierte Investitionen nicht in inflatorischen Impulsen verpuffen.
- Dazu gilt es insbesondere mit Blick auf die demografische Entwicklung, das Arbeitsangebot zu stabilisieren und entsprechende Arbeitsanreize zu setzen.
- Eine strikte Begrenzung der Sozialabgaben ist Voraussetzung für die erhoffte Wiederbelebung der privaten Investitionstätigkeit. Dafür braucht es Ausgabendisziplin statt zusätzlicher Leistungsversprechen und Strukturreformen in der medizinischen und pflegerischen Versorgung, auch wenn dafür tradierte Rollenbilder aufgebrochen werden müssen.
Damit öffentliche Investitionsvorhaben nicht im Dschungel von Genehmigungsverfahren, Verwaltungsvorschriften und Dokumentationspflichten versanden, braucht es Bürokratieabbau und Digitalisierung, kurz: eine hoch effiziente Verwaltung.
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