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Staatsverschuldung

Dank steigender Steuereinnahmen und geringer Arbeitslosigkeit konnte der Staat in den vergangenen Jahren ausgeglichene Haushalte vorlegen und die Staatsverschuldung immer weiter senken. 2019 betrug der Schuldenstand zwar mehr als zwei Billionen Euro, erfüllte aber mit rund 60 Prozent des deutschen Bruttoinlandsprodukts endlich wieder das sogenannte Maastricht-Kriterium. Dabei ist die sichtbare Staatsschuld noch gering im Vergleich zu den versteckten Verbindlichkeiten, die in den Sozialversicherungssystemen schlummern. Wegen des demografischen Wandels werden die Ausgaben für Rente, Gesundheit und Pflege drastisch steigen und sind dann mit den heutigen Beitragssätzen nicht mehr zu finanzieren. Die Tilgung dieser impliziten Schulden lastet bislang vor allem auf den Schultern der jüngeren Beitrags- und Steuerzahler.

Über das Thema

Um das Anwachsen des Schuldenstands zu stoppen, gibt es die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse. Demnach muss der Bund seit 2016 sein strukturelles Defizit – das ist der Teil der Neuverschuldung, der auch bei guter Konjunktur nicht zurückgeht – auf 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung zurückführen. Die Länder dürfen sich seit 2020 kein strukturelles Minus mehr leisten.

Die Coronakrise hat die Staatshaushalte stark belastet. Höhere Staatsausgaben in Form von Wirtschaftshilfen, dem Kinderbonus und eine Konjunkturprogramm sowie geringere Steuereinnahmen haben dazu geführt, dass die Staatsverschuldung zuletzt wieder deutlich gestiegen ist und das Maastricht-Kriterium wieder außer Reichweite geraten ist. Zugleich begrenzt die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse den Spielraum des Staates, mit Schwung aus der Krise zu kommen.

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

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Martin Beznoska

Dr. Martin Beznoska

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22. Jan 22. Jan
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Wirtschaftspolitisches  Monitoring des Bundeshaushalts
Gutachten 2. Dezember 2024

Wirtschaftspolitisches Monitoring des Bundeshaushalts

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Die vorliegende Studie setzt das wirtschaftspolitische Haushaltsmonitoring des Bundeshaushalts fort, um, ausgehend vom Jahr 2014, nachzuvollziehen, inwieweit die von der Politik formulierten Absichten zur verstärkten Ausrichtung des Bundeshaushalts auf Zukunftsausgaben umgesetzt werden.

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