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Hinweisgebersystem des IW „Wir müssen reden!“

Allgemeine Hinweise:

Schwerwiegendes Fehlverhalten muss bekannt werden, damit es zukünftig verhindert und angemessen geahndet werden kann.

Der IW-Verbund ermuntert daher alle Mitarbeitenden und Führungskräfte, die ein solches Fehlverhalten beobachten, dies anzusprechen oder ihrer Führungskraft, der Geschäftsführung, dem Compliance Managern des IW-Unternehmens oder dem Leiter Compliance einen Hinweis zu geben.

Generell gilt: Einem/r Hinweisgeber/in entsteht durch die Abgabe einer Meldung kein Nachteil, sofern er/sie in Treu und Glauben handelt und nicht selbst gegen geltendes Recht verstößt.

Die Meldungen sollen nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben werden. Wer jedoch leichtfertig oder wissentlich falsche, unberechtigte Vorwürfe und Anschuldigungen erhebt, muss selbst mit Konsequenzen rechnen.

Für Meldungen zu Verstößen bzw. bei Verdacht auf Verstöße gegen Recht, Gesetz und interne Richtlinien und Regelungen gibt es für die Mitarbeitenden mehrere Möglichkeiten:

  • Zunächst ist zu überlegen, der eigenen Führungskraft einen Hinweis über das Fehlverhalten zu geben. Oftmals können Probleme auf diesem Weg gelöst werden.
  • Sollte dieser Weg nicht in Betracht kommen, können Hinweise auf Fehlverhalten bei den Mitgliedern von IW Compliance persönlich, postalisch, telefonisch oder per E-Mail abgegeben werden.
  • Die Angaben werden streng vertraulich behandelt und von zur Verschwiegenheit verpflichteten Personen plausibilisiert.
  • Es besteht auch die Möglichkeit der anonymen Hinweisabgabe an das Hinweisgeberportal „Wir müssen reden!“, das allen Mitarbeitenden und Führungskräften des IW-Verbunds zur Verfügung steht.
  • Dieser Weg sollte jedoch nur in Ausnahmefällen genutzt werden, sofern schwerwiegende persönliche, arbeitsrechtliche, disziplinarrechtliche oder soziale Nachteile befürchtet werden.

Kontakt zu „Wir müssen reden!“:

Institut der deutschen Wirtschaft
Konrad-Adenauer-Ufer 21, 50668 Köln
Telefon: +49 0221 4981 626
E-Mail: wir-muessen-reden@iwkoeln.de

Meldungen an IW Compliance werden von IW Compliance geprüft und einer Entscheidung durch das Compliance Board zugeführt.

Sofern erforderlich bindet IW Compliance externe Spezialisten ein.

Grundsätzlich steht bei Verstößen gegen Recht und Gesetz immer auch der Weg zu den jeweiligen offiziellen Behörden offen.