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Steuer- und Finanzpolitik

Der Staat erzielt etwa drei Viertel seiner Steuereinnahmen aus der Einkommens-, der Mehrwert-, der Energie- sowie der Gewerbesteuer. Bei den meisten übrigen Abgaben wie Hunde-, Jagd- und Erbschaftssteuer ist das Aufkommen geringer und erfordert im Einzelfall hohen Verwaltungsaufwand. Unter den Einnahmequellen des Staates ist die Einkommenssteuer die wichtigste, Lohnsteuer, Kapitalertragssteuer und Co. tragen mehr als 40 Prozent zum gesamten Steueraufkommen bei. Die Einnahmen stehen Bund, Ländern und zu einem geringeren Teil den Gemeinden zu. Insgesamt zog das Finanzamt von Bürgern und Unternehmen 2019 rund 24 Prozent der Wirtschaftsleistung oder fast 800 Milliarden Euro an Steuern ein.

Über das Thema

Vorrangig werden mit den Steuereinnahmen öffentlich bereitgestellte Güter und Dienstleistungen finanziert. Darüber hinaus sollen Steuern auch das Verhalten der Bürger lenken. Die Ökosteuer soll Energie sparen helfen, die Zigarettensteuer gesundheitsförderliches Verhalten anreizen und vieles mehr. Nicht zuletzt dienen Steuern auch Umverteilungszwecken. Die Einkommenssteuer belastet aufgrund ihrer progressiven Ausgestaltung Personen mit hohem Verdienst nicht nur absolut, sondern auch prozentual stärker als Einkommensschwache. Der sogenannte progressive Steuertarif führt dazu, dass das Zehntel der Haushalte mit den höchsten Einkommen fast die Hälfte des gesamten Aufkommens trägt. Weil der Staat immer mehr Einnahmen braucht, gilt der Spitzensteuersatz jedoch mittlerweile auch schon für mittlere Einkommen.

Wenn die Preise steigen und die Löhne lediglich an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst werden, rutschen die Arbeitnehmer in höhere Steuersätze, obwohl ihre Kaufkraft gleichgeblieben ist. Dieser Effekt, die sogenannte kalte Progression, kann neutralisiert werden, wenn der Steuertarif regelmäßig an die Inflation angepasst wird.

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

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Mitarbeiterin Öffentlicher Dienst am Desktop-Computer arbeitend.
Björn Kauder IW-Report Nr. 35 28. August 2024

Verbeamtung bei Bund, Ländern und Kommunen

In den vergangenen Jahren haben Bund, Länder und Kommunen ihren Personalbestand deutlich ausgeweitet. Dennoch wird vielerorts über einen Mangel an Personal geklagt, unter anderem weil zunehmende Regulierung zu Belastungen für das öffentliche Personal führt.

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Die EU und das Geld: Wer zahlt, wer bekommt?

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Tobias Hentze / Björn Kauder / Thomas Obst im Wirtschaftsdienst Externe Veröffentlichung 8. August 2024

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CO₂-Preis und Auswirkungen auf regionale Kraftstoffpreise
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CO₂-Preis und Auswirkungen auf regionale Kraftstoffpreise

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Leiterin des Clusters Mikrodaten und Verteilung

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Senior Economist für Soziale Sicherung und Verteilung

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Zeitliche Entwicklung und Unterschiede nach Aufgabenbereichen
IW-Report Nr. 35 28. August 2024

Verbeamtung bei Bund, Ländern und Kommunen

Björn Kauder

In den vergangenen Jahren haben Bund, Länder und Kommunen ihren Personalbestand deutlich ausgeweitet. Dennoch wird vielerorts über einen Mangel an Personal geklagt, unter anderem weil zunehmende Regulierung zu Belastungen für das öffentliche Personal führt.

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Für den EU-Haushalt werden in diesem Report durch eine Gegenüberstellung der Zahlungen der Mitgliedstaaten und den Rückflüssen aus dem EU-Haushalt die Nettopositionen bestimmt. Die deutsche Nettoposition ist im Jahr 2023 leicht gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen, von 19,7 Milliarden Euro auf 17,4 Milliarden Euro.

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Steuersenkung als Investitionstreiber
Externe Veröffentlichung 8. August 2024

Steuersenkung als Investitionstreiber

Tobias Hentze / Björn Kauder / Thomas Obst im Wirtschaftsdienst

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CO₂-Preis und Auswirkungen auf regionale Kraftstoffpreise
IW-Kurzbericht Nr. 53 7. August 2024

CO₂-Preis und Auswirkungen auf regionale Kraftstoffpreise

Martin Beznoska / Jan Wendt

Bis zum Jahr 2026 erhöht sich in Deutschland der CO2-Preis auf fossile Heizenergieträger und Kraftstoffe schrittweise jeweils zum Jahresbeginn. Zum 1. Januar 2024 stieg der Preis hierzulande von 30 auf 45 Euro pro Tonne CO2.

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Dürfte künftig kleiner werden: Deutscher Bundestag bei einer Sitzung im April
Björn Kauder IW-Nachricht 1. August 2024

Wahlrechtsreform: Kleinerer Bundestag spart 125 Millionen Euro im Jahr

Das neue Wahlrecht der Ampel-Koalition ist zu größten Teilen verfassungsgemäß. Nach der nächsten Bundestagswahl schrumpft der Bundestag deshalb deutlich. Schätzungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigen: Die Steuerzahler sparen dadurch jedes Jahr eine dreistellige Millionensumme.

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