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Oliver Stettes IW-Report Nr. 15 10. Mai 2021 Leistungsmanagement in der Covid-19-Krise: Befunde aus dem IW-Personalpanel

Die Analyse der 26. Welle des IW-Personalpanels zeigt, dass im Spätherbst 2020 rund die Hälfte der Unternehmen in Deutschland von negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie berichtete.

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Befunde aus dem IW-Personalpanel
Oliver Stettes IW-Report Nr. 15 10. Mai 2021

Leistungsmanagement in der Covid-19-Krise: Befunde aus dem IW-Personalpanel

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Die Analyse der 26. Welle des IW-Personalpanels zeigt, dass im Spätherbst 2020 rund die Hälfte der Unternehmen in Deutschland von negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie berichtete.

Das IW-Personalpanel ermöglicht darüber hinaus auch eine Einschätzung, in welchem Umfang Kurzarbeit sowie Maßnahmen des betrieblichen Leistungsmanagements im Laufe des Jahres 2020 eingesetzt worden sind, um mit den Folgen der Corona-Krise umzugehen, und welchen Beitrag sie zur Stabilisierung der Beschäftigung leisten konnten.

Ökonometrische Schätzungen signalisieren, dass sich in Unternehmen, in denen sich die Corona-Pandemie negativ auf die wirtschaftliche Lage ausgewirkt hat, die Wahrscheinlichkeit eines Arbeitsplatzabbaus im Jahr 2020 um 20 Prozentpunkte reduziert, wenn eine Gewinnbeteiligung existiert. Gewinn- und Erfolgsbeteiligungen können auf betrieblicher Ebene daher eine wichtige Rolle zur Beschäftigungssicherung bei schockartigen Auftragseinbrüchen spielen. Sie sind aber nur in knapp jedem vierten Unternehmen in Deutschland anzutreffen.

Gewinnbeteiligungen korrelieren signifikant positiv mit der Ausschüttung von Sonderzahlungen. Letztere sind aber deutlich verbreiteter. Jedes zweite Unternehmen zahlte im vergangenen Jahr eine Prämie für erbrachte Leistungen. Auch in vielen negativ von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen sind Sonderzahlungen geleistet worden. Die Wahrscheinlichkeit einer Auszahlung unter solchen Umständen steigt mit einem zunehmenden Anteil von beruflich qualifizierten und akademischen Fachkräften. Dies spricht für die Hypothese, dass aufgrund des Wettbewerbs um Fachkräfte diese Unternehmen Sonderzahlungen zumindest für Teile der Belegschaft leisten, um das Risiko einer drohenden Abwanderung von Fachkräften und Experten zu Konkurrenten zu reduzieren, deren Geschäftsentwicklung während der Corona-Pandemie besser verläuft.

Der massive Einsatz von Kurzarbeit hat vielerorts den Abbau von Arbeitsplätzen nicht verhindern, sondern lediglich abmildern können. Das wertet dieses beschäftigungspolitische Instrument keineswegs ab. Angesichts der rechtlich verlängerten Bezugsdauer und dem weiteren Anhalten der Covid-19-Krise bleibt dennoch die Frage offen, wie vielen der im Spätherbst Kurzarbeitenden sich mit dem Abflauen der Pandemie und ihrer Auswirkungen noch eine nachhaltige Beschäftigungsperspektive bei ihrem aktuellen Arbeitgeber eröffnet und bei wie vielen der Arbeitsplatz am Ende doch verloren geht.

Diskretionäre Anpassungen im Leistungsmanagement wie das Aussetzen von Lohnerhöhungen oder eine Kürzung der Gehälter wirken bei isolierter Betrachtung der wirtschaftlich von der Corona-Krise negativ betroffenen Unternehmen nicht beschäftigungssichernd. Allerdings greift auch nur eine Minderheit der Unternehmen auf dieses letzte Mittel zurück. Dies dokumentiert zusammen mit der weit verbreiteten Aufstockung des Kurzarbeitergelds die Verantwortungsbereitschaft der Unternehmen, nachteilige Einkommenswirkungen der Corona-Pandemie bei ihren Beschäftigten abzumildern oder im Extremfall anzuwenden.

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