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Holger Schäfer / Oliver Stettes Gutachten 29. April 2023 Zeitarbeiterbefragung: Zeitarbeit in der Pflegebranche

Der Einsatz von Zeitarbeitnehmern in der Kranken- und Altenpflege steht in der Kritik. Die Vorwürfe lauten, die Zeitarbeit würde aggressiv Arbeitnehmer von Betrieben der Gesundheitswirtschaft abwerben, ihnen höhere Gehälter zahlen und die Möglichkeit geben, attraktive Schichten zu übernehmen, während die Stammbelegschaften in stärkerem Maße unattraktive Dienste machen müssen. Aus der Kritik wird die Forderung abgeleitet, den Einsatz von Zeitarbeit zu untersagen oder zumindest einzuschränken.

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Gutachten
Zeitarbeit in der Pflegebranche
Holger Schäfer / Oliver Stettes Gutachten 29. April 2023

Zeitarbeiterbefragung: Zeitarbeit in der Pflegebranche

Im Auftrag von Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. und Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.

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Der Einsatz von Zeitarbeitnehmern in der Kranken- und Altenpflege steht in der Kritik. Die Vorwürfe lauten, die Zeitarbeit würde aggressiv Arbeitnehmer von Betrieben der Gesundheitswirtschaft abwerben, ihnen höhere Gehälter zahlen und die Möglichkeit geben, attraktive Schichten zu übernehmen, während die Stammbelegschaften in stärkerem Maße unattraktive Dienste machen müssen. Aus der Kritik wird die Forderung abgeleitet, den Einsatz von Zeitarbeit zu untersagen oder zumindest einzuschränken.

Bei der Diskussion blieb bisher die Perspektive der Zeitarbeitnehmer in der Kranken- und Altenpflege unbeachtet. Die vorliegende Untersuchung schließt diese Lücke durch eine umfangreiche Befragung von Zeitarbeitnehmern, die in Einrichtungen in pflegerischen Berufen tätig sind. Die Befunde belegen erstens, dass es keine nennenswerte Abwerbung seitens der Zeitarbeitsunternehmen gibt. Ausschlaggebend für den Wechsel waren vielmehr persönliche Kontakte und Hinweise aus dem persönlichen Umfeld. Tatsächlich zeigen sich Belege für Abwerbeversuche eher von Seiten der Pflegeeinrichtungen: 60 Prozent der Zeitarbeitnehmer haben ein Übernahmeangebot eines Einsatzbetriebes erhalten. Zweitens zeigt sich eine komplexe Motivlage für die Aufnahme einer Beschäftigung in der Zeitarbeit. Eine attraktive Vergütung und Einfluss auf die Arbeitszeitgestaltung sind von großer Bedeutung. Viele Zeitarbeitnehmer fühlen sich in der Zeitarbeit aber auch in höherem Maße wertgeschätzt. Die Zeitarbeit ist mithin in der Lage, Kriterien für eine gute Qualität der Arbeit zu erfüllen.

Die Forderung, Zeitarbeit in der Pflegebranche gesetzlich einzuschränken, basiert offenkundig auf der Erwartung, dass die dort beschäftigten Arbeitnehmer in diesem Fall in die Stammbelegschaften der Einsatzbetriebe wechseln würden. Diese Erwartung ist ohne empirische Grundlage. Nur 18 Prozent der befragten Zeitarbeitnehmer geben an, dass sie im Falle der Einschränkung von Zeitarbeit diesen Weg gehen würden, wobei der Anteil für Fachkräfte noch einmal geringer ist. Hingegen würden 55 Prozent in einen anderen Tätigkeitsbereich wechseln und weitere 11 Prozent ihre Erwerbstätigkeit ganz aufgeben. Somit ist für die meisten Zeitarbeitnehmer in der Pflegebranche die Zeitarbeit als Arbeitgeber ohne Alternative. Das Ziel einer besseren Verfügbarkeit von Personal würde für die Pflegeeinrichtungen nicht erreicht. Im Gegenteil würde sich der Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel verschärfen und die Stabilität der Patientenversorgung verschlechtern, während den betroffenen Arbeitnehmern das Recht auf freie berufliche Entfaltung versagt würde. Die Träger von Gesundheits- und Pflegedienstleistungen können mit einem Verbot der Zeitarbeit nicht von ihrer originären Arbeitgeberverpflichtung entbunden werden, durch eine effektive und effiziente Arbeitsorganisation und -gestaltung für gesundheitsgerechte und attraktive Arbeitsbedingungen zu sorgen. Nur dann werden Menschen überzeugt, einen Gesundheits- oder Pflegeberuf in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen auszuüben.

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Gutachten
Zeitarbeit in der Pflegebranche
Holger Schäfer / Oliver Stettes Gutachten 29. April 2023

Zeitarbeiterbefragung: Zeitarbeit in der Pflegebranche

Im Auftrag von Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. und Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.

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