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Helena Schneider / Oliver Stettes / Sandra Vogel IW-Trends Nr. 3 31. Oktober 2019 Betriebliche Arbeitsbeziehungen und Transformationsprozesse: Eine empirische Analyse auf Basis des IW-Personalpanels

Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft stehen Befürchtungen im Raum, dass Betriebsräte aufgrund des schnellen und in Teilen disruptiven technologischen Wandels Beschäftigte und ihre Anliegen nicht länger ausreichend gegenüber dem Management repräsentieren könnten.

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Eine empirische Analyse auf Basis des IW-Personalpanels
Helena Schneider / Oliver Stettes / Sandra Vogel IW-Trends Nr. 3 31. Oktober 2019

Betriebliche Arbeitsbeziehungen und Transformationsprozesse: Eine empirische Analyse auf Basis des IW-Personalpanels

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft stehen Befürchtungen im Raum, dass Betriebsräte aufgrund des schnellen und in Teilen disruptiven technologischen Wandels Beschäftigte und ihre Anliegen nicht länger ausreichend gegenüber dem Management repräsentieren könnten.

Auf Basis einer Auswertung des IW-Personalpanels können gegenwärtig keine signifikanten Zusammenhänge zwischen dem Digitalisierungsgrad eines Unternehmens und der Existenz eines Betriebsrates festgestellt werden. In gut 10 Prozent der digitalaffinen „Unternehmen 4.0“ existiert ein Betriebsrat. Gleiches gilt für 9,7 Prozent der weit weniger technologisch fortgeschrittenen „Unternehmen 3.0“. Auch bezüglich der Kooperationsbereitschaft zwischen Management und Betriebsrat sind keine negativen Entwicklungen zu erkennen. So lagen 2018 über 90 Prozent der Geschäftsführungen entweder von vornherein mit dem Betriebsrat auf einer Linie oder es konnte bei Differenzen eine gemeinsame Lösung mit dem Betriebsrat gefunden werden. Sorgen, die Digitalisierung würde zu einer Erosion der verfassten betrieblichen Mitbestimmung oder zu einer Verschlechterung der Beziehungen zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung führen, scheinen derzeit eher unbegründet. Eine Ausweitung der betrieblichen Mitbestimmungsrechte ist vor diesem Hintergrund nicht erforderlich.

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