Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft stehen Befürchtungen im Raum, dass Betriebsräte aufgrund des schnellen und in Teilen disruptiven technologischen Wandels Beschäftigte und ihre Anliegen nicht länger ausreichend gegenüber dem Management repräsentieren könnten.

Betriebliche Arbeitsbeziehungen und Transformationsprozesse: Eine empirische Analyse auf Basis des IW-Personalpanels
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft stehen Befürchtungen im Raum, dass Betriebsräte aufgrund des schnellen und in Teilen disruptiven technologischen Wandels Beschäftigte und ihre Anliegen nicht länger ausreichend gegenüber dem Management repräsentieren könnten.
Auf Basis einer Auswertung des IW-Personalpanels können gegenwärtig keine signifikanten Zusammenhänge zwischen dem Digitalisierungsgrad eines Unternehmens und der Existenz eines Betriebsrates festgestellt werden. In gut 10 Prozent der digitalaffinen „Unternehmen 4.0“ existiert ein Betriebsrat. Gleiches gilt für 9,7 Prozent der weit weniger technologisch fortgeschrittenen „Unternehmen 3.0“. Auch bezüglich der Kooperationsbereitschaft zwischen Management und Betriebsrat sind keine negativen Entwicklungen zu erkennen. So lagen 2018 über 90 Prozent der Geschäftsführungen entweder von vornherein mit dem Betriebsrat auf einer Linie oder es konnte bei Differenzen eine gemeinsame Lösung mit dem Betriebsrat gefunden werden. Sorgen, die Digitalisierung würde zu einer Erosion der verfassten betrieblichen Mitbestimmung oder zu einer Verschlechterung der Beziehungen zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung führen, scheinen derzeit eher unbegründet. Eine Ausweitung der betrieblichen Mitbestimmungsrechte ist vor diesem Hintergrund nicht erforderlich.


Betriebliche Arbeitsbeziehungen und Transformationsprozesse: Eine empirische Analyse auf Basis des IW-Personalpanels
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Stellungnahme zu den Anträgen der Fraktion DIE LINKE im BT-Ausschuss Arbeit und Soziales: Zukunft, mitbestimmt
Die in den Anträgen 20/5587, 20/5405 und 20/5406 geforderten Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes sind empirisch nicht fundiert und können auch mit Blick auf grundsätzliche ökonomische Überlegungen nicht überzeugen.
IW
Ergebnisorientierte Führung vor und nach der Covid-19-Krise
Ergebnisorientiertes Führen wird relevanter. Der Anteil der Unternehmen, in denen Führungskräfte sensibilisiert werden, ergebnisorientiert zu führen, ist zwischen 2018 und 2023 um 6 Prozentpunkte auf 69 Prozent angestiegen. Ein ergebnisorientierter ...
IW