Heute haben sich Union und SPD auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Berücksichtigt man die aktuellen Bedingungen, ist das Ergebnis akzeptabel – in Teilen aber auch enttäuschend. Was die Einigungen im Detail bedeuten.
Wie die IW-Wissenschaft den neuen Koalitionsvertrag einschätzt
Union und SPD haben sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Berücksichtigt man die aktuellen Bedingungen, ist das Ergebnis das Maximum des derzeit Machbaren. Klar ist: Die Große Koalition will anpacken – mit dem Ziel, die schwächelnde Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen und die Migrationspolitik zu verschärfen. Wissenschaftler vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) haben sich die wirtschaftlichen Aspekte des Vertrags im Detail angeschaut und analysiert.
Die Kosten eines Rentenniveaus von 48 Prozent sollen aus Steuermitteln finanziert werden. Damit steigt der Druck zur Konsolidierung an anderer Stelle. Bereits die steuerfinanzierte Aufstockung der Mütterrente wird den Bundeshaushalt aber mit rund fünf Milliarden Euro zusätzlich belasten, rund 1,5 Milliarden Euro kommen ab 2026 zur Finanzierung der „Frühstart-Rente“ hinzu. Statt Frühverrentungsanreize abzuschaffen, sollen vermehrt „Silver Worker“ das Arbeitskräfteangebot stabilisieren. Gelingt das mit der steuerprivilegierten Aktivrente nicht, profitieren nur die, die ohnehin länger schaffen wollen.
Krankenhäuser: Richtig ist das Festhalten an der Krankenhausreform. Richtig ist auch, nicht die Beitragszahler mit der Finanzierung zu belasten. Wenn aber die Länder die Planungshoheit in Sachen Klinikstandorte innehaben, dann verfügen sie mit der neuen Schuldenbremse nun auch über Spielräume, ihre Krankenhausstrukturen anzupassen. Der Infrastrukturfonds des Bundes war für andere Aufgaben gedacht.
Krankenkassen: Ob das verpflichtende Primärarztsystem zu Kosteneinsparungen führt, ist offen. Immer noch fehlt es der Politik an Mut zu mehr Vertragsfreiheit und Preiswettbewerb. Beides braucht es, um Versicherte, Krankenkassen und Versorger gleichermaßen anzureizen, effizientere Lösungen zu entwickeln und zu erproben.
Arbeits- und Fachkräftesicherung: Die Einrichtung einer digitalen Agentur für Fachkräfteeinwanderung – „Work-and-stay-Agentur“ – mit einer zentralen IT-Plattform als einheitliche Ansprechpartnerin für ausländische Fachkräfte ist zu begrüßen. Sie kann die dringend benötigte Zuwanderung und die Anerkennung von Berufsqualifikationen deutlich beschleunigen und digital effizienter gestalten. Eine intensivere Arbeitgeberbeteiligung ist hier längst überfällig und sollte mit einer stärkeren Orientierung an Bedarfen des Arbeitsmarktes einhergehen.
Mindestlohn und Stärkung Tarifbindung: Das klare Bekenntnis zur Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission ist im Grunde ausgeblieben. Sie steht unter Druck, den Mindestlohn möglichst rasch auf 15 Euro je Stunde anzuheben. Damit würden aber viele Tariflöhne obsolet und das Vertrauen in eine verlässliche Mindestlohnanpassung zum Schaden der Tarifautonomie weiter untergraben. Die Stärkung der Tarifbindung ist grundsätzlich sinnvoll. Verantwortlich hierfür sind aber vor allem die Tarifvertragsparteien. Ein Tariftreuegesetz wird kaum dazu beitragen, die Tarifbindung zu stärken. Stattdessen werden neuen bürokratische Hürden aufgebaut.
Arbeitsmarktpolitik und neue Grundsicherung für Arbeitssuchende: Mit der weitgehenden Rückabwicklung des Bürgergelds wird im Bereich der Grundsicherung die Balance zwischen Fördern und Fordern wieder hergestellt. Dies trägt zu mehr Akzeptanz des Sozialstaats bei, weil diejenigen, die Hilfe benötigen, auch Hilfe erhalten, und gleichzeitig in der Verantwortung bleiben, durch Erwerbsarbeit den eigenen Lebensunterhalt zu sichern, wenn sie dazu in der Lage sind. Auch das angekündigte Vorhaben, die unterschiedlichen Sozialleistungen besser aufeinander abzustimmen, ist ein wichtiger Schritt, um derzeit bestehende Anreizfallen zu beseitigen.
Die Berufsorientierung in Schulen und die Jugendberufsagenturen sollen gestärkt werden. Dies ist zu begrüßen, denn für Unternehmen wird es immer schwieriger, Ausbildungsplätze zu besetzen. So blieb im letzten Jahr jede dritte angebotene Ausbildungsstelle vakant.
Demografischer Wandel als arbeitsmarktpolitische Herausforderung: Ein arbeitsmarktpolitischer Masterplan zur Bekämpfung der Herausforderung des demografischen Wandels liegt weiterhin nicht vor. Mit der Umstellung auf wöchentliche Arbeitszeiten kann gleichwohl ein wirkungsvoller Beitrag geleistet werden, das demografiebedingt potenziell sinkende Arbeitsvolumen effektiver und effizienter zu nutzen. Auch für die Beschäftigten selbst eröffnet dies Möglichkeiten, betriebliche Anforderungen und private Verpflichtungen flexibler auszubalancieren. Von der Aktivrente und der Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen sind hingegen keine nennenswerten Beiträge zur Stabilisierung der demografiebedingten Abnahme beim gesamtwirtschaftlichen Arbeitsvolumen zu erwarten. Die Beschleunigung und Vereinheitlichung der Verfahren bei der Erwerbsmigration ist hingegen ein notwendiger Schritt, um Deutschland für zuwanderungswillige Arbeits- und Fachkräfte attraktiver zu gestalten.
Genehmigungsverfahren: Die konkreten Maßnahmen zur Verschlankung von Genehmigungsverfahren sind deutlich zu begrüßen. Nun wird es darauf ankommen, dies für die durchführenden Behörden schnell umsetzbar zu machen. Dazu müssen im föderalen System Zuständigkeiten gebündelt und Verfahren standardisiert werden. Die Digitalisierung ist dabei ein entscheidender Faktor.
Wohnraum: Begrüßenswert ist die Novelle des Baugesetzbuches in zwei Schritten für beschleunigtes und kostengünstiges Bauen. Gleiches gilt für die steuerlichen Maßnahmen zur Wohneigentumsbildung für Familien („Starthilfe Wohneigentum“), zur Neubauförderung und zur Sanierung bestehenden Wohnraums. Ebenfalls zu begrüßen ist die Zusammenlegung des Wohngeldes mit dem Kinderzuschlag.
Sozialer Wohnungsbau: Kritisch hingegen schlägt zu Buche, dass kein Politikwechsel im Wohnungsbau angekündigt wird, so dass zu befürchten ist, dass die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren im Sande verlaufen wird. Überdies gibt es keine Möglichkeit für die Bundesländer bei der Grunderwerbsteuer Freibeträge und niedrigere Steuersätze zu gewähren, um den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums zu unterstützen. Zudem ist zu kritisieren, dass die Investitionen für den sozialen Wohnungsbau schrittweise deutlich erhöht werden. Damit die Kostenbelastungen hier nicht zu hoch werden, müssen die Gelder mindestens effizient eingesetzt werden, beispielsweise durch die Verknüpfung um eine einkommensorientierte Förderung (EOF).
Stromsteuer: Die Senkung der Stromkostenbelastung durch die Senkung der Stromsteuer und die Deckelung der Netzentgelte für alle Stromverbraucher ist ein wichtiges und starkes Signal. In Kombination mit der Ausweitung der Strompreiskompensation stärkt dies die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie. Gleichzeitig ist das ein Signal in Richtung Klimaschutz, wenn auf diese Weise die Elektrifizierung von Industrieprozessen, Wärmeerzeugung und Mobilität attraktiver wird.
Energieerzeugung: Gleichzeitig muss der Umbau der Energieerzeugung deutlich effizienter und in einem der Nachfrage angemessenen Tempo vollzogen und dabei alle sinnvollen Technologieoptionen berücksichtigt werden. Dies ist im Koalitionsvertrag adressiert, viele Fragen der Ausgestaltung im Detail sind jedoch noch offen.
Kraftwerke: Das Bekenntnis zur schnellen Umsetzung der Kraftwerksstrategie und dem Gesetzespaket zur Abscheidung und Speicherung von CO₂ ist zu begrüßen, beides gehört nach der Verzögerung durch das Ende der Ampelkoalition mit höchster Priorität auf die Agenda der neuen Bundesregierung.
Das für den ländlichen Raum zentrale Problem des demografischen Wandels wird nicht adressiert. Relevant ist dieses Manko insbesondere mit Blick auf das Bekenntnis für eine attraktive Daseinsvorsorge im Ländlichen. Mit immer weniger Menschen wird es immer schwerer, funktionierende Angebote der Daseinsvorsorge aufrechtzuerhalten. Wichtig wäre es in diesem Kontext, die Leitlinien eines notwendigen Schrumpfungsmanagements zu skizzieren.
Investitionen: In der Steuerpolitik kann der Koalitionsvertrag nur bedingt die Weichen für mehr Wirtschaftsdynamik stellen. Die sinnvolle Verbesserung der Abschreibungsbedingungen wird dazu führen, dass Unternehmen geplante Investitionen vorziehen und verstärken. Allerdings soll die für den Standort Deutschland wichtige Senkung der Unternehmensteuerlast erst im Jahr 2028 starten und dann in fünf Schritten umgesetzt werden. Ein wettbewerbsfähiges Steuerniveau hätte Deutschland damit erst im Jahr 2032. Dass zudem der Soli bleibt, ist aus politischer Sicht fragwürdig, da er zu einer verkappten Unternehmensteuer geworden und die Mittelverwendung völlig unklar ist. Es hätte mehr Mut gebraucht, um Deutschlands Ruf als Hochsteuerland schnell zu korrigieren und einen größeren steuerpolitischen Beitrag zum Weg aus der Krise zu leisten.
Besteuerung nach Rechtsform: Einen wichtigen Impuls kann das Vorhaben setzen, es Personengesellschaften leichter zu machen, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Auf lange Sicht ist es sinnvoll, eine einheitliche Besteuerung von Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform zu schaffen.
Einkommensteuer: Die Entlastung bei der Einkommensteuer für alle ohne Erhöhung des Spitzensteuersatzes ist zu begrüßen, da die letzte Steuerreform lange her ist. Eine spürbare Senkung der Steuerlast ist allerdings nicht aus dem Koalitionsvertrag heraus zu lesen und die Umsetzung erst zur Mitte der Legislatur ist wenig ambitioniert.
Verwaltung: Die Pläne der Koalition zur Haushaltskonsolidierung bei Sachausgaben in der Verwaltung, öffentlich Beschäftigten und Aufträgen sind zwar grundsätzlich zu begrüßen, bleiben allerdings relativ wage in ihrem Einsparvolumen. Am Ende könnte der Effekt auf die Ausgaben im Haushalt nur gering ausfallen.
Ausgaben: Nicht zu erkennen ist eine klare Priorisierung auf der Ausgabenseite. Statt konsequent Sparpotenziale zu benennen, werden neue Ausgabenpositionen (z.B. Mütterrente, Agrardiesel) hinzugefügt. Gleichzeitig stehen alle Maßnahmen unter einem Finanzierungsvorbehalt – auch die Entlastungen.
Beamte: Die Koalition nimmt sich eine umfassende Staatsmodernisierung vor und wird das auch im Rahmen eines Ministeriums absichern. Damit wird der Anspruch formuliert, die öffentliche Verwaltung leistungsfähiger und digitaler zu machen. Konkret ist zudem ein deutlicher Abbau der Zahl der Bundesbeamten vorgesehen.
Lieferketten: Der Bürokratieabbau steht in jedem Koalitionsvertrag. Insofern kommt es allein auf das praktische Tun an. Erste Maßnahmen mit hoher Symbolik und Sichtbarkeit wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sind konkret angekündigt. Das nationale Lieferkettengesetz abzuschaffen, ist richtig, da eine EU-weite Lösung besser ist als nationale Alleingänge. Durch das EU-Omnibus-Paket soll die bisher geplante EU-Verordnung CSDDD, die strenger als die deutsche Regelung ist, wieder deutlich vereinfacht werden. Dabei ist zentral auf EU-Ebene dafür zu sorgen, dass es hier zu realistischen und praktikablen Umsetzungslösungen kommt und KMU nicht belastet werden.
Bürokratie: Die neue Regierung schreibt sich ein ambitioniertes Staatsreform- und 25-Prozent-Bürokratieabbau-Ziel ins Lastenheft. Letzteres soll jährlich und ressortscharf überprüft werden.
KI-Nation: Das Ziel, Deutschland als KI-Nation zu etablieren, ist zukunftsweisend, muss aber auch durch quantifizierte Investitionen unterlegt werden. Die geplante bessere Mobilisierung privaten Kapitals bildet einen wichtigen Baustein, der schnell konkretisiert werden muss. Die geplante Förderung industrieller KI-Anwendungen und die Verbindung von KI und Robotik versprechen grundsätzlich eine erhebliche Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland.
Nutzung von Daten: Besonders positiv zu bewerten ist die systematische Bündelung rechtlicher Regelungen zur Datennutzung und -teilung in einem Datengesetzbuch, das Innovationsfähigkeit und Datenschutz gleichermaßen fördern soll. Gemeinsam mit der stärkeren Bündelung von Kompetenzen im Datenschutz auf Bundesebene könnten so insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen die Voraussetzungen verbessert werden, Daten effizient zu nutzen. Rechtsunsicherheiten sind bislang ein zentrales Hemmnis für Unternehmen.
Digitale Verwaltung: „Digital Only“ mit Unterstützungsangeboten nach dem Vorbild Dänemarks, die Umsetzung digitaler Identitäten und eine konsequent Nutzerzentrierung sind als Voraussetzungen für einen effizienten Staat längst überfällig. Eine digitale Verwaltung ist auch eine wichtige Rahmenbedingung für ein. Bislang scheitert die Verwaltungsdigitalisierung an den komplexen föderalen Strukturen. Im Koalitionsvertrag bleibt dieser Aspekt weitestgehend ungelöst, dabei müsste die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen organisatorisch und technisch dringend verbessert werden.
Die Bündelung von Kompetenzen in einem Bundesdigitalministerium ist dann vorteilhaft, wenn die Einrichtung zügig erfolgt, Doppelstrukturen abgebaut und Zuständigkeiten sowie Verantwortlichkeiten langfristig geklärt werden. Die Ziele hinsichtlich Digitalisierung und KI, die im Koalitionsvertrag definiert werden, können so zügiger umgesetzt werden.
Frühkindliche Förderung und Schulen: Sehr gut sind die Maßnahmen, die Ungleichheit der Bildungschancen zu reduzieren und alle Potenziale von Kindern zu heben. Dies beginnt schon mit der Zusammenlegung von Bildung und Familie in einem Ministerium. Eine verpflichtende Sprachdiagnostik im Alter von 4 verbunden mit Fördermaßnahmen soll bundesweit eingeführt werden. Das Startchancen-Programm soll auf Kitas ausgeweitet, Sprachkitas sollten gefördert werden. Ganztagsangebote an Grundschulen sollen ausgeweitet und das Startchancen-Programm auf weitere Schulen ausgeweitet werden. Es sollen eine bundesweite Schüler-ID und Dateninfrastruktur geschaffen werden, mit der eine datengestützte Schulentwicklung ermöglicht wird. Ferner soll der Digitalpakt 2.0 die digitale Infrastruktur verbessern.
Internationalisierung der Bildung: Die Internationalisierung der Hochschulen soll durch zusätzliche Mittel für den DAAD verstärkt und der VISA-Zugang internationaler Studierender zu deutschen Hochschulen zu vereinfacht werden. Es wird explizit im Koalitionsvertrag betont, dass es Ziel ist, durch Maßnahmen mehr internationale Studierende aus Drittstaaten nach dem Abschluss für Leben und Arbeit in Deutschland zu gewinnen. Damit wird das große Potenzial der Zuwanderung über die Hochschulen erkannt.
Forschung und MINT: Positiv sind zahlreiche Impulse zu bewerten, Forschung in Deutschland über verschiedene Programme zu stärken und die FuE-Ausgaben am BIP auf 3,5 Prozent zu erhöhen. Dazu soll auch die Forschungszulage für Unternehmen attraktiver ausgestaltet werden. Zu begrüßen ist auch, dass Gründungsaktivitäten aus öffentlichen Forschungseinrichtungen deutlich gestärkt werden sollen. Bei der MINT-Bildung wären Maßnahmen über die Stärkung der frühkindlichen MINT-Bildung hinaus wünschenswert.
Übergänge und Berufsorientierung: Es ist sinnvoll, für junge Menschen ohne berufliche Perspektive die Pflicht zu prüfen, dass sie sich bei der Berufsberatung melden. Denn letztes Jahr konnte jede dritte angebotene Ausbildungsstelle nicht besetzt werden und die Zahl junger Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung ist aktuell auf 2,89 Mio. gestiegen. Eine gemeinsame Roadmap für einen strukturierten, digital- und datengestützten Berufsorientierungsprozess ist ebenfalls sinnvoll. Diese Maßnahmen könnten zur Motivation und Integration in Ausbildung beitragen.
Qualitätsoffensive: Es ist gut, dass die geplante weitere Erhöhung der Mindestausbildungsvergütung nicht aufgenommen wurde. Es ist richtig, stattdessen zunächst die Wirkungen mit dem Berufsbildungsgesetz zu evaluieren.
Aufstiege durch Fort- und Weiterbildung, Studienfinanzierung sowie Begabtenförderung: Das Aufstiegs-BAföG soll durch eine Reform attraktiver und unbürokratischer werden. Wichtiger wäre es jedoch die Berufsbildung nachhaltig zu stärker und auch intensiver zu fördern. Im Vergleich zur Förderung von Exzellenzuniversitäten wird in der beruflichen Bildung Exzellenz vernachlässigt. So gibt es zwar die Studienstarthilfe, aber keine Starthilfe für Auszubildende. Positiv ist es, dass die Förderung sowohl für die Begabtenförderwerke als auch die Stiftung Begabtenförderung Berufliche Bildung angehoben werden soll.
Stärkung Beschäftigungsfähigkeit: Die Potenziale zur Integration von Langzeitarbeitslosen und Geringqualifizierten in den Arbeitsmarkt sind noch lange nicht ausgeschöpft. Daher ist der angekündigte Ausbau von Teilqualifikationen ein richtiger Ansatz.
Energiepreise: „Ein Spritpreisdeckel ist nicht sinnvoll”
Vor allem Pendler ächzen unter der Last der Spritpreise. Rufe nach der Rückkehr des Tankrabatts werden laut. IW-Ökonomin Samina Sultan sieht andere Instrumente jedoch als besser geeignet um die Bürger zu entlasten.
IW
Wie mächtig ist das BRICS-Bündnis?
Die BRICS-Staaten gewinnen in der Weltwirtschaft an Gewicht. IW-Ökonomin Samina Sultan analysiert im Interview mit dem WDR 5, was das für Deutschland und die EU bedeutet und welche Rolle das Bündnis für Russland und die USA spielt.
IW