Nachdem die neue Familienministerin Manuela Schwesig die 32-Stunden-Woche für Eltern gefordert hat, legt die IG Metall noch einen drauf: Sie will die Vollzeit-Arbeitszeit auf 30 Stunden verkürzen. Dabei steht einer vorübergehenden, einvernehmlichen Arbeitszeitverkürzung schon heute nichts im Weg. Ein Rechtsanspruch wäre für einen Teil der Betriebe allerdings fatal.
Nur einvernehmlich sinnvoll
Kein Gesetz verbietet es Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu vereinbaren, dass der Arbeitnehmer für einen gewissen Zeitraum weniger arbeitet. Tatsächlich ist eine weitgehende Arbeitszeitflexibilisierung zum Zwecke der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie in vielen Betrieben tägliche Praxis.
Der Gewerkschaft geht es also wohl eher darum, einen Rechtsanspruch zu schaffen – womöglich mit Lohnausgleich. Ein Zwang zur Arbeitszeitverkürzung für Eltern dürfte aber viele, insbesondere kleine und mittlere Betriebe organisatorisch überfordern. Zumal es die Gewerkschaft auf der anderen Seite erschweren will, dass temporär Ersatzpersonal akquiriert werden kann: Zeitarbeit und Befristungen sollen nach dem Willen der Gewerkschaft stärker reguliert werden. Am Ende würden entsprechend übertriebene Regulierungen womöglich dafür sorgen, dass es für Firmen unattraktiv wird, Eltern überhaupt erst einzustellen.
Eine umfassende Arbeitszeitverkürzung für Eltern ist noch aus einem anderen Blickwinkel problematisch: Es gibt in Deutschland rund 1,6 Millionen Vollzeitbeschäftigte mit Kindern bis 3 Jahren, darunter fast 500.000 in Akademikerjobs. Wenn alle ihre Arbeitszeit reduzieren würden, könnte sich der Fachkräftemangel noch einmal deutlich verschärfen.
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