Der erste Lockdown im Frühjahr 2020 hat sich negativ auf die Arbeitsmarktintegration der Flüchtlinge in Deutschland ausgewirkt.
Deutliche Fortschritte bei der Arbeitsmarktintegration trotz Pandemie
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Der erste Lockdown im Frühjahr 2020 hat sich negativ auf die Arbeitsmarktintegration der Flüchtlinge in Deutschland ausgewirkt.
Zwischen März 2020 und Mai 2020 ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus den acht Asylherkunftsländern Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien um 12.000 oder 3,4 Prozent gesunken. Besonders betroffen waren dabei die An- und Ungelernten im Helferbereich. In den folgenden Monaten hat sich die Lage jedoch wieder deutlich entspannt und auch während des zweiten Lockdowns nicht erneut gravierend verschlechtert. So lag die Beschäftigtenzahl im März 2021 um 36.000 oder 9,8 Prozent höher als ein Jahr zuvor. Gleichzeitig ist auch der Anteil erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Arbeitslosengeld II-Bezug an der Bevölkerung aus den acht Asylherkunftsländern zwischen Februar 2020 und Februar 2021 von 52,5 Prozent auf 50,2 Prozent gesunken. Dies war nicht zu erwarten, da ein großer Teil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus den Asylherkunftsländern in den von der Pandemie besonders betroffenen Bereichen der Arbeitnehmerüberlassung und des Gastgewerbes tätig war und ist. Jedoch konnten die Beschäftigungsverluste hier durch Zuwächse in anderen Branchen wie insbesondere Verkehr und Lagerei, Gesundheits- und Sozialwesen und Handel überkompensiert werden.
Ein deutlich anderes Bild zeichnet die Zahl der Arbeitslosen aus den Asylherkunftsländern, die im März 2021 um 20,3 Prozent oder 45.000 über dem Vorjahreswert lag. Dies erklärt sich vorwiegend damit, dass während der Pandemie viele Qualifizierungsmaßnahmen ausgesetzt wurden. Nehmen nicht erwerbstätige Bezieher von Arbeitslosengeld II an diesen teil, werden sie nicht als arbeitslos gewertet. Auch wenn sich die Arbeitsmarktlage damit an sich nicht verschlechtert hat, ist dies für den weiteren Verlauf der Integration sehr ungünstig, da so für den Einstieg in den Arbeitsmarkt wichtige Qualifikationen nicht erworben werden. Dabei war der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an den 15- bis 64-jährigen Personen aus den acht Asylherkunftsländern mit 31,8 Prozent im März 2021 im Vergleich zu 46,6 Prozent bei allen Ausländern und 63,1 Prozent bei den Inländern noch sehr niedrig. Vor diesem Hintergrund ist auch weiterhin ein forciertes integrationspolitisches Handeln notwendig, um die Integration der Geflüchteten in den deutschen Arbeitsmarkt auf längere Sicht zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.
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