Es bestehen erhebliche Investitionsbedarfe mit Blick auf die Transformation der Wirtschaft. Insbesondere in den Bereichen Klimaschutz, Mobilitätswende und Digitalisierung sind zukunftsgerichtete Ausgaben erforderlich, auch da in der Vergangenheit Investitionen in diesen Bereichen nicht im erforderlichen Ausmaß getätigt wurden.
Stellungnahme zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Transformationsfonds des Landes Schleswig-Holstein”: Ein „Transformationsfonds” für Schleswig-Holstein?
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Es bestehen erhebliche Investitionsbedarfe mit Blick auf die Transformation der Wirtschaft. Insbesondere in den Bereichen Klimaschutz, Mobilitätswende und Digitalisierung sind zukunftsgerichtete Ausgaben erforderlich, auch da in der Vergangenheit Investitionen in diesen Bereichen nicht im erforderlichen Ausmaß getätigt wurden.
Nicht nur dem Bund, sondern auch den Ländern und Kommunen kommt dabei eine entscheidende Rolle zu. Der Antrag der schleswig-holsteinischen SPD-Landtagsfraktion sieht vor, einen Transformationsfonds einzurichten. Hierzu soll eine Notsituation erklärt werden und bis zum Jahr 2030 ein Betrag von 11,6 Milliarden Euro investiert werden, vornehmlich in die Bereiche Klimaschutz und Mobilität.
Ob die Ausführungen im Antrag der SPD-Landtagsfraktion den Tatbestand einer Notsituation im Sinne der Schuldenbremse erfüllen, darf bezweifelt werden. Beim Klimawandel handelt es sich um eine lange absehbare Krise. Solche Krisen lassen nach den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts das Erklären einer Notsituation nicht zu. Aus ökonomischer Sicht ist es indes vertretbar, Investitionen über Kredite zu finanzieren; die Einführung der Schuldenbremse folgte vor allem einer politökonomischen Begründung.
Der Antrag der SPD-Landtagsfraktion sieht eine zusätzliche Schuldenaufnahme vor, die aus dem grundsätzlich festgestellten Investitionsbedarf folgt und daher ökonomisch begründbar ist. Zudem könnte ein Fonds die Planungssicherheit erhöhen. Gleichzeitig ist es jedoch wichtig, zumindest mittelfristig auf Konsolidierungsstrategien zu setzen. Eine nachhaltige Haushaltspolitik ist die Voraussetzung dafür, in der Zukunft Spielräume für eine gestaltende Politik zu schaffen. Dazu gehört auch ein Überdenken bestehender Ausgaben. Es wäre riskant, sich vornehmlich auf steigende Steuereinnahmen oder das wiederholte Ausrufen einer Notsituation zu verlassen, zumal die Zinsausgaben wieder spürbar gestiegen sind, die Tilgungsverpflichtungen absehbar einsetzen werden und vor allem das Bundesverfassungsgericht enge Grenzen gesetzt hat.
Kritisch zu sehen ist ferner, dass die Verwendung der Mittel im Antrag weit gefasst ist, ein konkreter Plan zur Umsetzung nicht ableitbar ist, und die Dotierung des Fonds offenbar keiner spezifischen Kalkulation folgt. Dies steht nicht im Einklang mit wichtigen Haushaltsgrundsätzen und könnte bei ständiger Wiederholung die Solidität der öffentlichen Finanzen in Gefahr bringen, zumal Schleswig-Holstein bereits vergleichsweise hoch verschuldet ist. Es besteht die Gefahr, dass unter dem Deckmantel des Investitionsbegriffs allgemeine politische Ausgabenwünsche bedient werden sollen. Zusätzliche Verschuldungsspielräume, zum Beispiel durch ein verfassungsrechtlich abgesichertes Sondervermögen oder eine Reform der Schuldenbremse, sollten jedoch wichtigen Investitionsprojekten vorbehalten sein.
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