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Oliver Stettes Gutachten 14. April 2023 Der Einsatz von Solo-Selbstständigen und Angehörigen von Fremdfirmen in deutschen Unternehmen

In rund jedem vierten Unternehmen in Deutschland waren im Jahr 2021 freie Mitarbeiter/Solo-Selbstständige oder Angehörige von Fremdfirmen im Rahmen von Dienst- bzw. Werkverträgen tätig. Dies ist das Ergebnis einer empirischen Analyse auf Basis der 29. und 30. Welle des IW-Personalpanels aus dem Frühjahr und Sommer 2022.

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Gutachten
Der Einsatz von Solo-Selbstständigen und Angehörigen von Fremdfirmen in deutschen Unternehmen
Oliver Stettes Gutachten 14. April 2023

Der Einsatz von Solo-Selbstständigen und Angehörigen von Fremdfirmen in deutschen Unternehmen

Gefördert von Bundesverband für selbständige Wissensarbeit e.V., Verband der Gründer und Selbstständigen in Deutschland e.V., Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V.

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

In rund jedem vierten Unternehmen in Deutschland waren im Jahr 2021 freie Mitarbeiter/Solo-Selbstständige oder Angehörige von Fremdfirmen im Rahmen von Dienst- bzw. Werkverträgen tätig. Dies ist das Ergebnis einer empirischen Analyse auf Basis der 29. und 30. Welle des IW-Personalpanels aus dem Frühjahr und Sommer 2022.

Die Unternehmen setzen auf freie Mitarbeiter/Solo-Selbstständige sowie Werkvertragsbeschäftigte aus Fremdfirmen, weil ihr zusätzlicher Personalbedarf zeitlich begrenzt ist, sie diesen mit Fremdpersonal schnell befriedigen können und zudem Zugang zu spezifischem Know-how erhalten, das ansonsten in der Belegschaft nicht vorhanden ist. Zudem übt ihr Einsatz eine Versicherungsfunktion aus. Hinweise, dass freie Mitarbeiter/Solo-Selbstständige oder Werkvertragsbeschäftigte aus Fremdfirmen Angehörige der Kernbelegschaften ersetzen könnten, finden sich nicht.

Freien Mitarbeitern/Solo-Selbstständigen kommt eine positive Rolle im Zusammenhang mit Produktinnovationen zu, die am Ende auch mit Erwartungen bei den Auftraggebern einhergehen, dass künftig eine Neuordnung der Kundenbeziehungen ansteht. Die Befunde sprechen dabei für die Hypothese, dass dieser Personenkreis eher die Vermarktung neuer Produkte und Dienstleistungen unterstützt und sie eher weniger unmittelbar an der Entwicklung der neuen Produkte beteiligt sind – auch wenn die Forschung und Entwicklung dort, wo sie betrieben wird, zu den häufigsten Einsatzbereichen zählt. 

Der Einsatz von Fremdpersonal ist zudem ein Katalysator für die digitale Transformation auf Unternehmens-ebene. Für diese Hypothese spricht erstens, dass IT-Fragestellungen mit zu den häufigsten Einsatzbereichen zählen. Die ökonometrischen Analysen signalisieren zweitens, dass freie Mitarbeiter/Solo-Selbstständige eine wichtige Rolle eher bei der Einführung von digitalen Grenztechnologien spielen, während Fremdfirmen mit ihren Werkvertragsbeschäftigten eher bei der Implementierung reiferer Technologiearten zum Einsatz kommen. Letzteres impliziert, dass sich bei solchen Digitalisierungstechnologien bereits ein Markt etablieren konnte, der spezialisierten Dienstleistern größere Wachstumsmöglichkeiten bietet und in diesen Unternehmen den Aufbau von Arbeitsplätzen fördert.  

Für die ökologische Transformation in den Unternehmen scheint der Einsatz von Fremdpersonal noch keine besondere Rolle zu spielen. Nachhaltigkeitsaspekte zählen zu den seltenen Einsatzgebieten und trotz manchem signifikanten Zusammenhang zwischen dem Engagement der Unternehmen in Sachen Umwelt- bzw. Klimaschutz und Fremdpersonaleinsatz ist keine gesicherte Ableitung möglich, welche Rolle freie Mitarbeiter/Solo-Selbstständige oder Werkvertragsbeschäftigte aus Fremdfirmen bei der ökologischen Transformation betrieblicher Prozesse spielen können. 

Die Untersuchung unterstreicht den Stellenwert der Vergabe von Dienst- und Werkverträgen für eine positive wirtschaftliche Entwicklung der Unternehmen und in der Gesamtwirtschaft. Umso mehr ist rechtlichen Unsicherheiten und damit verbundenen hohen Compliance-Aufwendungen Beachtung zu schenken, die einem vermehrten Einsatz von Fremdpersonal im Wege stehen. Anders als bei einem fehlenden Bedarf, einer fehlenden Eignung der Arbeitsinhalte oder Fragen einer effektiven Qualitätssicherung, der Sicherung der Termintreue und der Sorge um eine drohende Abhängigkeit vom Wissen Dritter, die allesamt originäre Teile der ökonomischen Abwägung einer jeden make-or-buy-Entscheidung durch ein Unternehmen sind, ist bei den beiden zuvor genannten Hemmnissen der Gesetzgeber gefordert, das Damoklesschwert ungerechtfertigter rechtlicher Sanktionen zu beseitigen, um einen effizienten Einsatz von Fremdpersonal zu fördern.

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Oliver Stettes Gutachten 14. April 2023

Der Einsatz von Solo-Selbstständigen und Angehörigen von Fremdfirmen in deutschen Unternehmen

Gefördert von Bundesverband für selbständige Wissensarbeit e.V., Verband der Gründer und Selbstständigen in Deutschland e.V., Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V.

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