Ausländische Fachkräfte lassen sich aufgrund der unterschiedlichen Zuwanderungsbedingungen mit wenigen Ausnahmen in drei Herkunfts-Kategorien einteilen: EU-/EWR-Staaten, Drittstaaten mit visumbefreiter Einreise und alle weiteren Drittstaaten. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit erleichtert es, Bewerberinnen und Bewerber auf dem europäischen Markt zu suchen.
Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung: Was Arbeitgeber wissen müssen
Gutachten im Auftrag des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Ausländische Fachkräfte lassen sich aufgrund der unterschiedlichen Zuwanderungsbedingungen mit wenigen Ausnahmen in drei Herkunfts-Kategorien einteilen: EU-/EWR-Staaten, Drittstaaten mit visumbefreiter Einreise und alle weiteren Drittstaaten. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit erleichtert es, Bewerberinnen und Bewerber auf dem europäischen Markt zu suchen.
Um dem prognostizierten Fachkräfteengpass langfristig zu begegnen, ist es darüber hinaus sinnvoll, den Zuzug aus Staaten zu fördern, die nicht selbst vom demografischen Wandel betroffen sind. Länder, die aus demografischer Sicht ein hohes Potenzial bieten und ausreichend qualifizierte Fachkräfte vorhalten, finden sich insbesondere in Asien, Nordafrika und Südamerika. Diese Regionen besitzen junge und gut ausgebildete Fachkräfte, die vor Ort allerdings oft von Arbeitslosigkeit bzw. Unterbeschäftigung bedroht oder betroffen sind. Deutschland steht in der Anwerbung um die besten Köpfe in Konkurrenz mit anderen bekannten Zielländern, wie beispielsweise Kanada oder Neuseeland. Dieser Wettbewerb ist unter anderem auf geografische, sprachliche oder historisch bedingte Nähe zurückzuführen. Deutschland muss daher besondere Anstrengungen unternehmen, um in diesem Wettbewerb bestehen zu können und als attraktives Zielland zum Arbeiten und Leben wahrgenommen zu werden.
Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat die Bundesregierung zum 01.03.2020 neue Rahmenbedingungen geschaffen, die es ausländischen Fachkräften erleichtern, ihren Weg nach Deutschland einzuschlagen. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz regelt sowohl aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen als auch Vorgaben in der Beschäftigungsverordnung für eine gelungene Beschäftigung ausländischer Fachkräfte. Hochschulabsolventen und beruflich qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten haben nun Zugang zu allen Berufen, in denen in Deutschland Arbeitskräfte gesucht werden, vorausgesetzt, sie haben eine für Deutschland vergleichbare Qualifikation. Für Unternehmen eröffnet dieses Gesetz beschleunigte Verfahren und neue Beratungsangebote.
Dieses Informationsangebot vermittelt Ihnen das rechtliche Wissen, das Sie bei der Rekrutierung ausländischer Fachkräfte aus Drittstaaten benötigen. Mit den zusätzlichen Materialien auf www.make-it-in-germany.com (z. B. Checklisten, Grafiken) sind Sie somit bestens darauf vorbereitet, Ihre zukünftigen Mitarbeiter aus dem Ausland in Ihrem Betrieb begrüßen zu können.
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