Nach dem Mindestlohngesetz hat die Mindestlohnkommission die Aufgabe, alle zwei Jahre über eine Anpassung des Mindestlohns zu entscheiden. Neben einer Gesamtabwägung soll sie sich dabei nachlaufend an der Tariflohnentwicklung orientieren.
Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns: Argumente gegen eine politische Lohnfindung
Gutachten im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft GmbH (INSM)
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Nach dem Mindestlohngesetz hat die Mindestlohnkommission die Aufgabe, alle zwei Jahre über eine Anpassung des Mindestlohns zu entscheiden. Neben einer Gesamtabwägung soll sie sich dabei nachlaufend an der Tariflohnentwicklung orientieren.
Dieses Regelbindungselement hat sich bewährt. Das Tarifsystem geriet zwar in einigen Branchen mit niedrigem Lohnniveau unter Anpassungsdruck. Das Tarifgeschehen wurde aber nicht nachhaltig negativ beeinflusst. Die vom Bundesarbeitsminister vorgeschlagene Änderung des Anpassungsmechanismus, der eine Orientierung des Mindestlohns am Medianeinkommen vorsieht, würde diesen Erfolg gefährden und tief in die Tarifautonomie eingreifen. Erfahrungen aus Frankreich und dem Vereinigten Königreich zeigen, dass eine Umgestaltung des Mindestlohns zu einem „Living Wage“ Lohnsubventionen für Unternehmen notwendig machen würden, um negative Beschäftigungseffekte zu vermeiden. Dies sollte – ebenso wie die daraus resultierenden fiskalischen Lasten – in der politischen Debatte thematisiert werden. Zudem wurde der Living Wage im Vereinigten Königreich im Jahr 2016 vor dem Hintergrund eines günstigen ökonomischen Umfelds beschlossen. Bei ungünstiger Entwicklung kann eine Notbremse („Emergency Break“) gezogen werden.
Hagen Lesch / Helena Schneider / Christoph Schröder: Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns – Argumente gegen eine politische Lohnfindung
Gutachten im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft GmbH (INSM)
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
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IW
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