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Galina Kolev / Adriana Neligan IW-Report Nr. 8 23. Februar 2022 Effects of a supply chain regulation: Survey-based results on the expected effects of the German Supply Chains Act

Die Europäische Kommission plant im Rahmen der Initiative „Sustainable Corporate Governance“ eine Neuregelung für verpflichtende menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten für Unternehmen („Due Diligence Directive“).

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Survey-based results on the expected effects of the German Supply Chains Act
Galina Kolev / Adriana Neligan IW-Report Nr. 8 23. Februar 2022

Effects of a supply chain regulation: Survey-based results on the expected effects of the German Supply Chains Act

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Die Europäische Kommission plant im Rahmen der Initiative „Sustainable Corporate Governance“ eine Neuregelung für verpflichtende menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten für Unternehmen („Due Diligence Directive“).

Das vorliegende Papier leistet einen Beitrag zur Debatte um eine EU-Sorgfaltspflichtverordnung, indem es Ergebnisse einer aktuellen Umfrage des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zu den zu erwartenden Chancen und Herausforderungen durch das bereits verabschiedete deutsche Sorgfaltspflichtgesetzes in Lieferketten vorstellt.

Dabei werden sowohl die positiven Effekte als auch die unerwünschten Nebenwirkungen in Form von Anpassungen von Wertschöpfungsketten, Produktpreisen etc. hervorgehoben, die deutsche Unternehmen von der Einführung dieser deutschen Regelung erwarten. Die Ergebnisse der Umfrage weisen darauf hin, dass die Einführung einer Sorgfaltspflichtregelung kostspielig ist und auch die zu erwartenden negativen Auswirkungen berücksichtigen sollte. Die hohen Compliance-Kosten dürften viele Unternehmen dazu veranlassen, ihre Aktivitäten aus (meist Entwicklungs-)Ländern mit schwacher Regierungsführung zurückzuziehen, mit verheerenden Folgen für die in der Vergangenheit geschaffenen Arbeitsplätze, die mitgebrachten Produktionsstandards und das investierte Kapital. Daher sollte die neue EU-Verordnung sorgfältig eingeführt werden und nur auf Unternehmen abzielen, bei denen Beweise für den Missbrauch schwacher Produktionsstandards in Drittländern vorliegen. Wichtig ist, vor dem Hintergrund der Gefahr einer strikteren EU-Regelung, dass das Regulierungsniveau keinesfalls höher ist als das Regulierungsniveau des deutschen Sorgfaltspflichtgesetzes in Lieferketten, wie aktuell befürchtet.

Die drei Hauptergebnisse der Umfrage sind:

  • Betroffenheit durch das Gesetz: Knapp 41 Prozent der befragten Unternehmen geben an, direkt oder indirekt vom Gesetz betroffen zu sein, wobei der Anteil bei kleinen Unternehmen fast ebenso hoch und bei großen und internationalisierten Unternehmen deutlich höher ist. Weitere 20 Prozent können noch nicht einschätzen, ob sie vom Gesetz betroffen sind oder nicht.
  • Geplante Anpassung an die neue Gesetzgebung: Knapp 8 Prozent der befragten Unternehmen planen, die Belieferung von vom Gesetz betroffenen Unternehmen einzustellen. Etwa 12 Prozent beabsichtigen, Länder mit schwachen Governance-Strukturen (vor allem Entwicklungs- und Schwellenländer) aufgrund der neuen Vorschriften zu verlassen, und 18 Prozent planen, Vorprodukte nur noch aus Ländern zu beziehen, die hinreichend auf die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltschutzstandards achten. Jedes fünfte befragte Unternehmen beabsichtigt, die Preise der eigenen Produkte zu erhöhen, um die zusätzlichen Kosten für die Einhaltung der Gesetze zu finanzieren. Zusätzliches Personal für das anstehende Monitoring planen nur 2 Prozent der befragten Unternehmen, während 8 Prozent beabsichtigen, hierfür externe Dienstleister zu beauftragen. Nur 16 Prozent der befragten Unternehmen planen keine weiteren Anpassungsmaßnahmen an das Gesetz, da sie dessen Vorgaben bereits erfüllen.
  • Bewertung des neuen Gesetzes: Insgesamt unterstützen 25 Prozent der Unternehmen die Einführung des Gesetzes ganz, weitere 24 Prozent befürworten sie eher. Rund 27 Prozent der Unternehmen sprechen sich für eine entsprechende Regelung auf EU-Ebene aus. Für 25 Prozent trifft das „eher zu“. Allerdings fühlen sich nur knapp 12 Prozent der befragten Unternehmen durch die Bundesregierung einigermaßen oder sehr gut über das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz informiert – bei 46 Prozent der befragten Unternehmen sind die Informationen völlig oder eher unzureichend. Nur jedes fünfte Unternehmen glaubt, dass die Einhaltung von Gesetzen seine Produkte für Kunden attraktiver macht. Die meisten Unternehmen teilen nicht die Ansicht, dass sie durch das Gesetz an Wettbewerbsfähigkeit verlieren. Dennoch erwarten mehr als vier von zehn Unternehmen höhere Kosten durch die Umsetzung des Gesetzes und nur 13 Prozent der befragten Unternehmen glauben, dass ihre Kunden bereit sein werden, die zusätzlichen Kosten für die Umsetzung des Gesetzes zu tragen. Für 16 Prozent der Unternehmen wird es schwierig, Lieferanten aus Problemländern zu ersetzen.
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Survey-based results on the expected effects of the German Supply Chains Act
Galina Kolev / Adriana Neligan IW-Report Nr. 8 23. Februar 2022

Effects of a supply chain regulation: Survey-based results on the expected effects of the German Supply Chains Act

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

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