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Dominik Enste IW-Kurzbericht Nr. 45 1. August 2016 Arbeitsplatz Privathaushalt

Die Schwarzarbeit in Privathaushalten ist in den letzten 10 Jahren um bis zu einem Viertel gesunken. Dies ist insbesondere auf den großen Anstieg der Haushaltshilfen in Minijobs (plus 270 Prozent) zurückzuführen. Dennoch arbeiten weiterhin rund drei Millionen Haushaltshilfen in Deutschland schwarz.

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Die Schwarzarbeit in Privathaushalten ist in den letzten 10 Jahren um bis zu einem Viertel gesunken. Dies ist insbesondere auf den großen Anstieg der Haushaltshilfen in Minijobs (plus 270 Prozent) zurückzuführen. Dennoch arbeiten weiterhin rund drei Millionen Haushaltshilfen in Deutschland schwarz.

Im letzten Jahr beschäftigten schätzungsweise 9 Prozent der deutschen Haushalte eine Haushaltshilfe. Davon rund 6,5 Prozent regelmäßig und rund 2,5 Prozent der Haushalte gelegentlich. Dieser Prozentsatz ist in den letzten fünfzehn Jahren relativ konstant geblieben und bewegte sich zwischen 8 und 10 Prozent. Haushaltshilfen helfen überwiegend einerseits älteren Menschen und andererseits (gutverdienenden) Familien. Haushaltshilfen – zu schätzungsweise fünf Sechstel Frauen – können dabei grundsätzlich zwischen vier verschiedenen Beschäftigungsformen wählen. Neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in einem Haushalt besteht die Möglichkeit, über eine Dienstleistungsagentur seiner Arbeit nachzugehen, die Arbeit im Privathaushalt als Minijob anzumelden oder sich selbstständig zu machen. Die verschiedenen Beschäftigungsarten unterscheiden sich sowohl in ihrem bürokratischen Aufwand, den damit verbundenen Sicherheiten für die Haushaltshilfe als auch in dem Nettoarbeitslohn.

Da von der Mehrzahl der Haushalte keine Vollzeitkraft zur Unterstützung benötigt wird, sind nur relativ wenige Haushaltshilfen als sozialversicherungspflichtige Hausangestellte registriert. Im Falle von Minijobbern liegt der Hauptnachteil darin, dass durch die Begrenzung auf 450 Euro keine Vollzeitbeschäftigung in dem Bereich möglich ist. Die offizielle Selbstständigkeit hat indes hohe bürokratische Anforderungen, die ein Mindestmaß an betriebswirtschaftlichen Kenntnissen voraussetzen. Aufgrund dieser Hindernisse, arbeiten weiterhin viele Haushaltshilfen schwarz. Im Jahr 2015 waren unseren Schätzungen zu Folge rund 80 Prozent der Haushaltshilfen in keinem legalen Verhältnis beschäftigt.

Basierend auf unseren Prognoseschätzungen war in etwa 3,6 Millionen Haushalte eine Haushaltshilfe beschäftigt. In demselben Jahr lag die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Haushaltshilfen nur bei etwa 47.000 Personen. Rund 300.000 Haushaltshilfen waren bei der Minijob-Zentrale angemeldet und rund 20.000 waren offiziell selbständig tätig. Unter der Annahme, dass eine Haushaltshilfe mit angemeldetem Minijob durchschnittlich in zwei bis drei Haushalten tätig ist, arbeiten damit zwischen 2,67 und 3 Millionen Haushaltshilfen in Deutschland schwarz.

Die Schwarzarbeit ist in diesem Bereich trotz der weiterhin hohen Zahlen in den vergangenen zehn Jahren erheblich zurückgegangen. Insbesondere ist dies auf den großen Anstieg der Haushaltshilfen in Minijobs (plus 270 Prozent) zurückzuführen. Das „Haushaltscheck-Verfahren“, das die Anmeldung von Haushaltshilfen als Minijobber vereinfacht sowie online betriebenen Dienstleistungsunternehmen und -plattformen tragen dazu bei, dass Haushaltshilfen zu einer legalen und sichereren Alternative der Beschäftigung wechseln.

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