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Christian Rusche / Samina Sultan in Wirtschaftsdienst Externe Veröffentlichung 21. März 2023 Beihilfen im Lichte der Coronapandemie

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronapandemie haben die Volkswirtschaften der EU schwer getroffen. Zur Unterstützung haben die Mitgliedstaaten erhebliche Finanzmittel in die Wirtschaft gelenkt und die EU hat die entsprechenden Beihilferegeln, die den Wettbewerb im Binnenmarkt schützen sollen, gelockert.

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Beihilfen im Lichte der Coronapandemie
Christian Rusche / Samina Sultan in Wirtschaftsdienst Externe Veröffentlichung 21. März 2023

Beihilfen im Lichte der Coronapandemie

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronapandemie haben die Volkswirtschaften der EU schwer getroffen. Zur Unterstützung haben die Mitgliedstaaten erhebliche Finanzmittel in die Wirtschaft gelenkt und die EU hat die entsprechenden Beihilferegeln, die den Wettbewerb im Binnenmarkt schützen sollen, gelockert.

Als Folge sind die Beihilfeausgaben der Mitgliedstaaten teilweise stark angestiegen. Die unterschiedliche Betroffenheit von der Pandemie innerhalb der EU und die teils erheblichen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bei den Beihilfen im Jahr 2020 führten zu Befürchtungen, dass der Wettbewerb insbesondere zugunsten Deutschlands verzerrt wird. Die offiziellen Daten und Aussagen der EU können dies zumindest für 2020 nicht bestätigen.

Die Coronapandemie und die ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus ab Frühjahr 2020 waren ein außerordentlicher externer Schock für die gesamte Welt, als auch für die Wirtschaft in den einzelnen Staaten. Allein für Deutschland haben die ersten beiden Pandemiejahre zu einem Wertschöpfungsausfall von 350 Mrd. Euro geführt (Grömling, 2022). Die Lockdowns, das heißt administrativ verordnete Einschränkungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens nahezu weltweit, haben Stabilisierungsmaßnahmen seitens des Staates induziert. Auf Ebene der EU müssen staatliche Beihilfen jedoch genehmigt werden, da ansonsten die Gefahr besteht, dass der Wettbewerb im Binnenmarkt verzerrt wird. Die getätigten Beihilfen werden durch die EU-Kommission (Eurostat, 2023) veröff entlicht. Aktuell können die Jahre 2019 und 2020 miteinander verglichen werden. Damit können die ersten Auswirkungen der Pandemie auf die Beihilfen abgeschätzt werden. Staatliche Unterstützungen, die 2021 oder 2022 erfolgt sind, können jedoch noch nicht erfasst werden. Die vorliegende Analyse stellt somit nur ein Zwischenergebnis der Auswirkungen der Coronapandemie auf die staatlichen Beihilfen dar.

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