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Minijobs IW-Nachricht 15. Juni 2015

Fehlanreize stoppen

Eigentlich ist der Minijob als Sprungbrett in einen Hauptberuf gedacht. In diesem, so die politische Idee, zahlen die Arbeitnehmer dann Steuern und Sozialabgaben. In der Praxis genießen viele an ihrem Minijob jedoch vor allem eines: die Steuerfreiheit. Damit könnte für einige bald Schluss sein – was nicht das Schlechteste wäre.

„Brutto gleich netto“ heißt die Zauberformel für Minijobber. Das genießen auch diejenigen, die dem Minijob zusätzlich zu einem Hauptberuf nachgehen. Denn so mancher verdient mit dem abgabefreien Job netto mehr, als wenn er in seinem Hauptjob Überstunden macht oder seine Arbeitszeit von Teilzeit auf Vollzeit erhöht. Ein Beispiel: Um zusätzlich rund 8,50 Euro netto für eine Stunde Arbeit zu verdienen, müsste ein alleinstehender Vollzeitbeschäftigter in einem regulären Job einen Bruttostundenlohn von rund 17 Euro erzielen. Verdient er weniger, lohnt sich für ihn der Minijob mehr.

Nach den Plänen des Wissenschaftlichen Beirats des Bundeswirtschaftsministeriums soll damit bald Schluss sein – zumindest, wenn der Minijob als Zweitjob in einer Ehe ausgeübt wird. Die geringfügige Beschäftigung für diese Fälle zu reformieren, wäre ein Schritt Richtung mehr Steuergerechtigkeit. Denn: Warum soll jemand einen steuerlichen Sonderstatus genießen, wenn der Ehepartner üppig verdient? In diesen Fällen ist der Minijob kein Sprungbrett, sondern ein Steuerschlupfloch.

Auf dem Arbeitsmarkt würde eine Reform der Minijobs insgesamt zudem Fehlanreize beseitigen: Während die Minijob-Wahl für den Einzelnen aus Gründen der Steuerminimierung nachvollziehbar ist, ist die Entscheidung für die Volkswirtschaft nämlich bisweilen schädlich. Denn im Hauptjob – für den sie fundiert ausgebildet sind – erwirtschaften die meisten Arbeitnehmer eine höhere Wertschöpfung als im Mini-Nebenjob, für den oft keine Ausbildung erforderlich ist.

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