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Frauen in Aufsichtsräten IW-Nachricht 18. November 2013

Quote blendet Ursachen aus

Nach dem Willen der künftigen Koalitionsparteien sollen ab 2016 in neu besetzten Aufsichtsräten 30 Prozent der Mandate an Frauen gehen. Große Unternehmen sollen zudem ab 2015 verbindliche Ziele für die Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsrat, Vorstand und den obersten Management-Ebenen definieren und veröffentlichen. Verbindliche Quoten blenden aber die eigentlichen Ursachen aus, warum Frauen in den höchsten Führungs- und Kontrollgremien deutscher Unternehmen noch immer unterrepräsentiert sind.

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Wer Vorstände oder Aufsichtsräte beruft, tut dies in der Überzeugung, dass die ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten aufgrund ihrer nachgewiesenen Qualifikationen sowie ihrer bisherigen Leistungen und Erfahrungen einen Beitrag zur Sicherung des nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolgs leisten können. Warum künftig das Geschlecht einer Person in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen soll, bleibt das Geheimnis der künftigen Koalitionspartner.

Erfahrungen mit entsprechenden Regelungen in Norwegen haben nämlich gezeigt, dass die Einführung einer verbindlichen Frauenquote in den Aufsichtsräten den Unternehmen schadet – weil schlicht zu wenige geeignete Kandidatinnen mit den entsprechenden Erfahrungen in der Unternehmensführung zur Verfügung stehen. Auch die Hoffnung, dass Frauen im Aufsichtsrat eher Frauen in den Vorstand berufen, hat sich nicht bewahrheitet. Weibliche Führungskräfte entscheiden in Besetzungsfragen ebenso auf Basis von Kompetenzen, Leistungen und Erfahrungen wie ihre männlichen Pendants und nicht auf Basis des Geschlechts.

Wer also die Beteiligung von Frauen in Führungspositionen und Aufsichtsräten im Blick hat, muss sich um die Berufswahl und das Erwerbsverhalten kümmern. Und auch wenn beides zunächst in die Domäne der einzelnen Frau oder des einzelnen Mannes fällt, sind deutsche Unternehmen hier schon längst aktiv. Zum einen sensibilisieren sie junge Frauen für Ausbildungswege gerade im technischen Bereich, die beste Aufstiegsperspektiven bieten. Zum anderen bemühen sie sich, die Arbeitswelt familienbewusster zu gestalten, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Gesetzgeberische Nachhilfe ist daher unangebracht.

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