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(© Foto: Alain de Maximy - Fotolia)
IW-Nachricht 20. August 2015 Gesetzliche Krankenversicherung

Die Beitragssatzschraube ist tabu

Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) melden für das zweite Quartal ein Minus von 110 Millionen Euro. Doch Defizite einzelner Kassen begründen noch nicht, dass der allgemeine Beitragssatz angehoben werden muss: Notfalls können die betroffenen Anbieter die Lücke über einen höheren Zusatzbeitrag schließen. Das ist vom Gesetzgeber gewollt – und macht ökonomisch Sinn.

Egal ob AOK, Barmer oder Techniker, für alle gesetzlichen Krankenkassen gilt die gleiche Logik: Übersteigen die Ausgaben dauerhaft die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds, müssen Finanzierungsdefizite über den Zusatzbeitrag geschlossen werden, den die Arbeitnehmer ohne Zutun der Arbeitgeber beisteuern. Dieser Obolus wird seit dem 1. Januar als kassenindividueller Prozentsatz vom beitragspflichtigen Einkommen erhoben. Schon heute streut dieser Satz von 0 bis 1,3 Prozent. Allein bei den verschiedenen Ortskrankenkassen variiert der Satz zwischen 0,3 und 0,9 Prozent – da ist durchaus noch Luft nach oben, zumal der bis dahin bundeseinheitliche Satz Ende 2014 noch bei 0,9 Prozent lag.

Zudem sind die Preisunterschiede zwischen einzelnen Kassen politisch gewollt und ökonomisch sinnvoll: Sie sollen die Versicherten darin bestärken, nach effizient wirtschaftenden Anbietern Ausschau zu halten. Die Angst vor einem Qualitätsverlust ist derweil unbegründet, denn alle gesetzlichen Kassen versichern den gleichen gesetzlichen Leistungskatalog.

Tatsächlich könnte sich die Lage für 2016 sogar noch entspannen, weil dann der Bundeszuschuss von aktuell 11,5 Milliarden Euro auf 14 Milliarden Euro ansteigen wird. Das geschieht allerdings mit dem Wermutstropfen, dass der Gesetzgeber zum Beispiel im Bereich der Prävention und beim Innovationsfonds zusätzliche Aufgaben definiert hat, ohne im Gegenzug eine Budget-Entlastung garantieren zu können.

Gleichwohl scheint klar, dass die seit Jahren positive Beitragsentwicklung nicht auf Dauer den überproportionalen Ausgabenanstieg in der Gesetzlichen Krankenversicherung kompensieren wird. Deshalb tut der Gesetzgeber gut daran, schon heute die Akteure auf mehr Wettbewerb einzuschwören – und genau deshalb muss die Beitragssatzschraube tabu bleiben.

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