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EEG-Umlage IW-Nachricht 16. Juli 2013

Ausnahmeregelungen müssen erhalten bleiben

Seit dem Jahr 2000 finanzieren die deutschen Stromverbraucher den Ausbau der erneuerbaren Energien über die sogenannte EEG-Umlage. Besonders stromintensive Unternehmen sind von der Umlage befreit. Darin sieht die EU-Kommission nun möglicherweise unerlaubte staatliche Beihilfen. Dies ist ein Warnschuss mehr, das EEG endlich zu reformieren.

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Im schlimmsten Fall würde die EU-Kommission die Begünstigungen für energieintensive Unternehmen in Deutschland nicht nur verbieten, sondern die betroffenen Firmen müssten die Preisersparnis der vergangenen Jahre komplett zurückzahlen. Für den Industriestandort Deutschland wäre das fatal, träfe das Vorgehen doch wichtige Branchen wie die Stahl- und Metallindustrie sowie die Chemie. Die energieintensiven Firmen müssten fast 9 Milliarden Euro zurückzahlen – allein für den Zeitraum bis 2012. Für das laufende Jahr wäre mit einer zusätzlichen Belastung von etwa 4 Milliarden Euro zu rechnen.

Im europäischen Vergleich können die Ausnahmeregelungen zudem kaum als Vorteil aufgefasst werden, schließlich ist die EEG-Umlage ausschließlich von den hiesigen Stromverbrauchern zu zahlen. Den steigenden Kostenbelastungen aus der Förderung erneuerbarer Energien konnten die Ausnahmeregelungen zumindest in Teilen entgegenwirken. Dieser Einschätzung muss die Kommission jedoch nicht unbedingt folgen.

Gewiss: Hierzulande ist die Frage nach der Verteilung der steigenden EEG-Kosten eine Krux. Schließlich sind auch Unternehmen, die nicht von den Ausnahmeregelungen profitieren, nur begrenzt belastbar – ebenso wie private Haushalte. Das angedrohte Beihilfeverfahren hilft in dieser Hinsicht aber wenig.

Eine Schlussfolgerung könnte die deutsche Politik allerdings durchaus aus der Angelegenheit ziehen: Der Ausbau erneuerbarer Energien muss endlich effizienter, kalkulierbarer und zukunftsfähig gestaltet werden.

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