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Michael Hüther in der Börsen-Zeitung Gastbeitrag 9. Dezember 2015

Pensionslasten setzen Unternehmen unter Druck

Wie ein immer bedrohlicher werdendes Unwetter rollen die Pensionslasten auf die Unternehmen zu, schreibt IW-Direktor Michael Hüther in der Börsen-Zeitung. Die Vorboten haben die Geschäftszentralen längst erreicht, der große Knall steht allerdings erst noch bevor.

Seit die Europäische Zentralbank - geldpolitisch durchaus begründbar - das Zeitalter des billigen Geldes ausgerufen hat, wird es immer düsterer für die Unternehmen, die auf eine betriebliche Altersvorsorge für ihre Mitarbeiter setzen. Denn niedrige Zinsen bedeuten höhere Rückstellungen für die Pensionszusagen.

Die Logik ist dabei für die Unternehmen die gleiche wie für Kleinsparer: Staatsanleihen und andere festverzinsliche Papiere werfen nur sehr geringe Renditen ab, so dass der Betrag zur späteren Zahlung der Betriebsrenten nur langsam wächst. Mit den einst kalkulierten Rückstellungen lassen sich die späteren Rentenansprüche der Belegschaft nicht finanzieren. Folglich müssen die Unternehmen Kapital in Form von höheren Rückstellungen nachschießen - und das geht zulasten des Gewinns und des Eigenkapitals. Die Situation verschärft sich, je länger die Phase der Niedrigzinsen dauert.

Zudem schaut der Fiskus der Entwicklung tatenlos zu, ohne an den starren und übertriebenen Vorgaben für die Rechnungslegung etwas zu ändern. Wie hoch die Rückstellungen eines Unternehmens genau sein müssen, hängt nämlich von dem Rechnungszins ab, den die Deutsche Bundesbank nach dem Handelsgesetzbuch anhand des Durchschnitts der vergangenen sieben Jahre ermittelt. Zum Jahresende liegt der Abzinsungssatz erstmals unter 4 Prozent - Tendenz weiter fallend. Die Marke von 3 Prozent wird voraussichtlich ebenfalls bald erreicht sein.

Bei Familienunternehmen, die in der Vergangenheit im Sinne einer verantwortungsvollen Geschäftspolitik umfangreiche Zusagen zur Betriebsrente gemacht haben, führt die gesetzliche Verpflichtung zu deutlich höheren Rückstellungen und zu drastisch fallenden Gewinnen sowie einem Liquiditätsentzug. Gleichzeitig folgen möglicherweise Rückwirkungen auf die Kreditwürdigkeit des Unternehmens, so dass auch fremdfinanzierte Investitionen sich verteuern oder gar nicht mehr rentieren. Die Spirale dreht sich im schlimmsten Fall weiter: Arbeitsplätze geraten in Gefahr oder werden nicht geschaffen. Für einige Familienunternehmen kann das in den kommenden Jahren sogar die Existenz bedrohen.

Börsennotierte Konzerne bilanzieren in Deutschland dagegen nach den internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS, wonach eine Veränderung des Marktzinses sofort auf den Rechnungszins durchschlägt. Daher spüren Großunternehmen bereits heute die volle Wirkung der Niedrigzinsphase. Dank guter Geschäftsentwicklung meistern sie die Situation jedoch weithin gut - auch wenn die Pensionsrückstellungen teilweise sogar den Marktwert des Unternehmens übersteigen. Zudem schlagen höhere Rückstellungen nach IFRS nicht auf den Jahresüberschuss durch, sondern wirken lediglich auf die Bilanzpositionen.

Als wäre die Last der Niedrigzinsen für die Unternehmen nicht schon groß genug, kommt noch ein weiterer Aspekt hinzu: Der für die Steuerbilanz anzusetzende und im Einkommensteuerrecht festgeschriebene Rechnungszins zur Bewertung der Pensionszusagen beträgt unverändert 6 Prozent und liegt damit deutlich über dem Satz gemäß Handelsbilanz. Da bei höheren Rechnungszinsen weniger Geld in die Rückstellungen fließt, wird in der Steuerbilanz ein höherer Gewinn ausgewiesen und vom Fiskus besteuert.

Immerhin scheint sich die Politik dieser Zusatzlast für die Unternehmen bewusst zu werden. Im Bundesfinanzministerium sollen Ideen reifen, den steuerlichen Rechnungszins abzusenken oder womöglich an den von der Bundesbank berechneten Zinssatz zu koppeln. Noch scheint der Bundesfinanzminister allerdings mit den daraus folgenden Mindereinnahmen zu hadern - ein Prozentpunkt sorgt für ein um etwa 10 Mrd. Euro geringeres Steueraufkommen. Vielleicht hilft Wolfgang Schäuble bei der Entscheidungsfindung der Gedanke, dass derzeit fiktive Gewinne besteuert werden - was unter anderem auch die Deutsche Bundesbank aktuell bemängelt.

Auch wenn dadurch die übermäßige Steuerbelastung zumindest reduziert würde, bliebe die Niedrigzinsphase immer noch eine große Herausforderung für die betriebliche Altersvorsorge. Ein Ausweg aus der Zinsfalle könnte sein, mehr auf Aktienfonds zu setzen und so die erwartete Rendite zu erhöhen - unter Inkaufnahme eines höheren Risikos. Aber auch hier setzt der Gesetzgeber Fehlanreize: Denn die Regierung plant Steuererhöhungen, die auch die betriebliche Altersvorsorge treffen würden. Eine Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitzbeteiligungen, wie es der Gesetzentwurf zur Investmentbesteuerung vorsieht, ist offenbar zwar erst einmal vom Tisch; die erhöhte Besteuerung von Publikumsfonds durch die Abkehr vom sogenannten Transparenzsystem dagegen nicht. In Zukunft sollen Erträge aus Fonds bereits auf Ebene des Fondsanbieters mit Körperschaftsteuer belastet werden. Zusätzlich fällt auf den dann geringeren Ertrag noch einmal für den Investor die Besteuerung des Kapitalgewinns an.

Dabei läuft diese Entwicklung dem politischen Ziel einer stärkeren Altersvorsorge jenseits der gesetzlichen Rentenversicherung zuwider. Sofern ein Unternehmen keine festen Vorsorgezusagen gemacht hat, wird es - nicht zuletzt zum Erhalt des Unternehmens - die Betriebsrenten kürzen. Als eine Konsequenz der Quasi-Nullzinszeiten verzichten Unternehmen bereits auf Direktzusagen über die Rentenhöhe und überlassen Versicherern die Verwaltung der Gelder sowie die Erwirtschaftung der Renditen. Die Belegschaft wird unter diesen Voraussetzungen also zukünftig eher weniger Betriebsrente erhalten als ursprünglich gedacht. Vor dem Hintergrund des prognostizierten Absinkens der gesetzlichen Rente sind dies keine guten Aussichten für den Sozialstaat.

Damit politisch gesteuerte Zinssätze oder seit 40 Jahren unangetastet gebliebene Steuergesetze - der Rechnungszinsfuß in Höhe von 6 Prozent wurde in dem Zeitraum kein einziges Mal angepasst - nicht die Pleite eines im Grunde erfolgreichen Unternehmens riskieren, ist der Gesetzgeber kurzfristig gefragt: Änderungen am Gesetzentwurf zur Investmentbesteuerung sollten ebenso dazugehören wie Pläne, einen längeren Zeitraum zur Berechnung des Rechnungszinses heranzuziehen oder durch Mindest- und Höchstzinssätze einen Korridor möglicher Sätze festzulegen und dadurch Extremsituationen - wie zurzeit zu beobachten - abzufedern.

Zudem muss die Bereicherung des Staates durch eine Besteuerung von de facto nicht vorhandenen Gewinnen ausgeschlossen werden, da dies nicht dem ökonomischen Prinzip der Leistungsfähigkeit gerecht wird. Es ist an der Zeit, dass sich die Regierungskoalition dieser Fehlkonstruktion endlich ernsthaft annimmt - erste Gespräche dazu führten zu keinem Durchbruch. Ein neuer Anlauf noch in diesem Jahr muss deshalb her.

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