
Schuldenbremse
Ziel der Schuldenbremse ist es, dass Bund und Länder ihre Haushalte ausgleichen. Ab dem Jahr 2020 dürfen die Länder keine neuen Kredite mehr aufnehmen. Der Bund darf sich bereits seit 2016 bei normaler Konjunkturlage nur noch mit 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts neu verschulden.