Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt des Bundes für das Jahr 2021 hat die Politik in Aufruhr versetzt. Die Politik hatte bis dato Notlagen genutzt, um die Schuldenbremse zu umgehen.
Reformansätze für die Schuldenbremse
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt des Bundes für das Jahr 2021 hat die Politik in Aufruhr versetzt. Die Politik hatte bis dato Notlagen genutzt, um die Schuldenbremse zu umgehen.
Sondertöpfe wurden befüllt, um die Budgetrestriktion für Zeiten nach der Notlage zu lockern. Dem hat das Bundesverfassungsgericht einen Riegel vorgeschoben. Die Politik wurde an die Haushaltsprinzipien der Jährlichkeit und Jährigkeit erinnert und auch daran, dass der Veranlassungszusammenhang zwischen Notsituation und Krisenbewältigungsmaßnahmen ausreichend dargelegt werden muss. Dies führt zu einem engen Gestaltungsspielraum auf Bundes- und Landesebene – in jedem Fall enger als vor dem Urteil gemeinhin gedacht. Daher stellt sich mehr denn je die Frage, wie die Politik die anstehenden Herausforderungen finanzieren will.
Forderungen, die Einnahmeseite zu stärken, greifen zu kurz. Überlegungen zu höheren Steuern stoßen angesichts einer historisch hohen Steuerquote an enge Grenzen. Unter den Industrieländern der OECD weist Deutschland die zweithöchste Belastung der Arbeitnehmer mit Steuern und Sozialabgaben auf (OECD 2023). Internationale Vergleiche zeigen zudem, dass die steuerliche Belastung der Unternehmen in Deutschland zu den höchsten zählt (Hentze und Kauder 2023). Angesichts des großen Investitionsanteils der Privatwirtschaft – knapp 90 % der Investitionen kommen von den Unternehmen (Statistisches Bundesamt 2023) – sollte hier eher erwogen werden, die Steuerbelastung zu senken.
Um Spielräume für eine gestaltende Politik zu schaffen, sind zunächst bestehende Ausgaben zu überdenken. Das Volumen des Bundeshaushalts ist in den vergangenen zehn Jahren um etwa 50 % und somit doppelt so stark wie das Preisniveau gewachsen. Die Aufstellung des Bundeshaushalts für das Jahr 2024 hat jedoch gezeigt, wie schwer sich die gegenwärtige Regierung mit diskretionären Kürzungen tut, da Widerspruch von den jeweils betroffenen Gruppen erwartbar ist. Die Strategie, Kürzungen auf einige wenige gesellschaftliche Gruppen zu beschränken, ist politökonomisch wenig klug. Sie sind breitflächiger anzulegen. Die Schwäche der gegenwärtigen Regierung, auf der Ausgabenseite zu priorisieren, darf zukünftig nicht zum Freibrief werden, sich des Themas gar nicht anzunehmen.
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IW
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IW