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Wido Geis IW-Kurzbericht Nr. 25 11. April 2018 Zuwanderung: Fachkräfte aus Drittstaaten

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels in Europa ist Deutschland mittelfristig auf Arbeitskräfte aus Drittstaaten angewiesen. Dabei gestaltet sich ihre Integration in den Arbeitsmarkt je nach Herkunftskontext sehr unterschiedlich. Zuwanderer aus den Balkanländern sind besonders häufig sozialversicherungspflichtig beschäftigt und Zuwanderer aus China, Indien und den USA als qualifizierte Fachkräfte tätig.

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Fachkräfte aus Drittstaaten
Wido Geis IW-Kurzbericht Nr. 25 11. April 2018

Zuwanderung: Fachkräfte aus Drittstaaten

IW-Kurzbericht

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels in Europa ist Deutschland mittelfristig auf Arbeitskräfte aus Drittstaaten angewiesen. Dabei gestaltet sich ihre Integration in den Arbeitsmarkt je nach Herkunftskontext sehr unterschiedlich. Zuwanderer aus den Balkanländern sind besonders häufig sozialversicherungspflichtig beschäftigt und Zuwanderer aus China, Indien und den USA als qualifizierte Fachkräfte tätig.

Um Wachstum und Wohlstand zu sichern, ist die deutsche Wirtschaft zunehmend auf Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen. So hat in den letzten Jahren in Deutschland ein Beschäftigungsaufbau stattgefunden, der ohne Zuwanderung in dieser Form kaum zu realisieren gewesen wäre. Zwischen Juni 2012 und Juni 2017 ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten insgesamt um 2,88 Millionen auf 32,16 Millionen, dem bisher höchsten Wert in der Bundesrepublik, gestiegen. Dabei hat die Beschäftigung von Inländern um 1,61 Millionen und die von Ausländern um 1,28 Millionen zugenommen (BA, 2017). Gleichzeitig ist absehbar, dass die Erwerbsbeteiligung von Einheimischen im nächsten Jahrzehnt stark zurückgehen wird. Scheiden dann nämlich die geburtenstarken Babyboomer-Jahrgänge 1955 bis 1969 altersbedingt aus dem Arbeitsmarkt aus, stehen bei weitem nicht genügend junge Menschen zur Verfügung, um die entstehenden Lücken zu füllen.

Die Zunahme der Ausländerbeschäftigung zwischen Juni 2012 und Juni 2017 war zu wesentlichen Teilen durch EU-Zuwanderer getragen. So entfielen rund 889.000 der 1,28 Millionen zusätzlich Beschäftigten auf EU-Ausländer und nur 386.000 auf Drittstaatenangehörige (BA, 2017). Dabei ist die Gesamtbevölkerung mit Staatsangehörigkeiten von Drittstaaten mit einem Plus von 1,65 Millionen zwischen 31.12.2011 und 31.12.2016 sogar etwas stärker angestiegen als die Gesamtzahl der EU-Ausländer mit 1,46 Millionen (Statistisches Bundesamt, 2018). Während die Integration von Zuwanderern aus den anderen EU-Ländern in den deutschen Arbeitsmarkt, wie auch von Geis (2017a) gezeigt, derzeit hervorragend gelingt, ergeben sich bei den Drittstaatenangehörigen also größere Herausforderungen. Dennoch ist Deutschland auf längere Sicht auf Zuwanderer aus diesen Ländern angewiesen, da auch die anderen EU-Länder vom demografischen Wandel betroffen und die Wanderungspotenziale entsprechend begrenzt sind.

Setzt man die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Juni 2017 (BA, 2017) ins Verhältnis zur Gesamtzahl der Personen zwischen 20 und 64 Jahren am 31.12.2016 (Statistisches Bundesamt, 2018), zeigt sich, dass sich die Beschäftigungssituation von Drittstaatenangehörigen je nach Herkunftsland deutlich unterscheidet. Nimmt man nur Länder mit über 25.000 Personen in Deutschland in den Blick, findet sich für Albaner mit 67,8 Prozent der höchste Anteil, gefolgt von Bosniern mit 58,2 Prozent und Serben mit 52,7 Prozent. Für alle Drittstaatenangehörigen liegt der Wert bei 37,7 Prozent und für EU-Zuwanderer bei 58,8 Prozent. Insgesamt lässt sich sagen, dass die Beschäftigung von Drittstaatenangehörige aus den Balkanländern nahezu auf demselben Niveau liegt wie die von EU-Ausländern, wohingegen Personen aus den Flüchtlingsherkunftsländern Afghanistan, Irak und Syrien noch vergleichsweise selten einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen.

Betrachtet man die Anforderungsniveaus der Stellen dieser sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (BA, 2017), zeigen sich deutliche Unterschiede je nach Herkunftsland. Dabei lassen sich drei Gruppen unterscheiden. Die erste Gruppe bilden Länder mit einem sehr hohen Anteil von rund der Hälfte und mehr an Personen in Spezialisten- und Expertentätigkeiten, die einen Hochschul- oder betrieblichen Fortbildungsabschluss, wie den Meister, voraussetzen, und einem geringen Anteil von Personen in einfachen Helfertätigkeiten von unter einem Fünftel. Unter den Herkunftsländern mit über 25.000 Beschäftigten zählen hierzu China, Indien und die Vereinigten Staaten. Die zweite Gruppe bilden Länder mit einem vergleichsweise hohen Anteil an Experten und Spezialisten von über einem Viertel und einem überschaubaren Anteil an Helfern von unter 30 Prozent, worunter Russland und die Ukraine fallen. Die dritte Gruppe bilden Länder mit einem hohen Helferanteil von über 30 Prozent und weniger als 20 Prozent Spezialisten und Experten, worunter insbesondere die Balkan-, Flüchtlingsherkunftsländer und die Türkei fallen. Dabei weist Syrien unter diesen Ländern mit 17,4 Prozent den mit Abstand höchsten Anteil an Spezialisten und Experten auf. Bei den meisten anderen Ländern liegt der Wert unter 10 Prozent.

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Diese Anforderungsniveaus der Beschäftigung von Zuwanderern sind mit Blick auf ihre Bedeutung für die Sicherung von Wachstum und Wohlstand nicht unerheblich. Derzeit bestehen in Deutschland nämlich vor allem bei Fachkräften im MINT- und im Gesundheitsbereich Engpässe, während die Zahl der Arbeitssuchenden im Helferbereich deutlich höher ist als die Zahl der offenen Stellen. Auch für die Zukunft ist insbesondere vor dem Hintergrund des technologischen Fortschritts mit einem weiteren Anstieg der Nachfrage nach gut qualifizierten Beschäftigten aus dem Ausland zu rechnen. Hingegen dürfte der Bedarf an an- und ungelernten Beschäftigten auch langfristig mit Inländern und Personen, die aus humanitären Gründen in Deutschland aufgenommen werden müssen, gedeckt werden können (Geis, 2017b).

Vor diesem Hintergrund sollte die im Jahr 2015 erfolgte Öffnung des deutschen Arbeitsmarkts für Erwerbsmigranten aus den Balkanländern, die seitdem jegliche Beschäftigung in Deutschland aufnehmen können (§26 Abs. 2 BeschV), auch nicht als Blaupause für die Weiterentwicklung der Zuwanderungspolitik insgesamt dienen, obschon sich die Zuwanderer aus diesen Ländern derzeit offensichtlich gut in den deutschen Arbeitsmarkt integrieren. Vielmehr sollte an zwei anderen Stellen angesetzt werden.

Förderung der Zuwanderung gut ausgebildeter Fachkräfte

Dass Deutschland für international mobile Fachkräfte attraktiv ist, zeigt die Zuwanderung aus Indien, die zu großen Teilen in diesem Kontext erfolgt ist. So ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Inder zwischen Juni 2012 und 2017 von rund 17.000 auf rund 37.000 gestiegen und hat sich damit mehr als verdoppelt (BA, 2017). Dennoch besteht beim institutionellen Rahmen für die Erwerbsmigration noch Handlungsbedarf. Insbesondere sollten die Kriterien für die Vergabe von Aufenthaltstiteln und die Verfahren transparenter und besser nachvollziehbar gestaltet werden.

Ausbildung von Fachkräften aus dem Ausland in Deutschland

Da die Zahl der gut ausgebildeten und international mobilen Fachkräfte weltweit beschränkt ist und Deutschland im Wettbewerb um sie aufgrund der Sprache Nachteile gegenüber den angelsächsischen Ländern hat, sollte das Land nicht allein auf die Erwerbszuwanderung setzen, sondern auch junge Menschen mit den entsprechenden Grundqualifikationen für eine betriebliche oder hochschulische Ausbildung und einen späteren Verbleib im Land gewinnen. Dass dieses Vorgehen erfolgsversprechend ist, zeigt das Beispiel der zugewanderten Fachkräfte aus China, die zu großen Teilen zunächst ein Hochschulstudium in Deutschland absolviert haben (vgl. Geis, 2017c).

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Wido Geis: Zuwanderung – Fachkräfte aus Drittstaaten?!

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