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Externe Veröffentlichung 9. Januar 2024 Vera Demary / Klaus-Heiner Röhl in DGRI Jahrbuch 2021/2022 Datenökonomie und Unternehmen – Liebe auf den zweiten Blick?

Die Nutzung von Daten in Unternehmen und die Verbreitung datengetriebener Geschäftsmodelle – kurz: die Datenbewirtschaftung – werden zunehmend zu den bestimmenden Faktoren auf volks- und betriebswirtschaftlicher Ebene.

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Datenökonomie und Unternehmen – Liebe auf den zweiten Blick?
Externe Veröffentlichung 9. Januar 2024 Vera Demary / Klaus-Heiner Röhl in DGRI Jahrbuch 2021/2022

Datenökonomie und Unternehmen – Liebe auf den zweiten Blick?

in: Matthias Baumgärtel/Gerd Kiparski (Hrsg.), DGRI Jahrbuch 2021/202, Schriftenreihe der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V.

Vera Demary / Klaus-Heiner Röhl in DGRI Jahrbuch 2021/2022 Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Die Nutzung von Daten in Unternehmen und die Verbreitung datengetriebener Geschäftsmodelle – kurz: die Datenbewirtschaftung – werden zunehmend zu den bestimmenden Faktoren auf volks- und betriebswirtschaftlicher Ebene.

Dabei überlagern sich mehrere Treiber des wirtschaftlichen Wandels, deren Schnittmenge in der Diffusion digitaler Lösungen und einer konsequenten Nutzung von Daten liegt: Die Dekarbonisierung und Elektrifizierung der Wirtschaft als Voraussetzung für die bis 2045 angestrebte Klimaneutralität, der demografische Wandel und der damit in Zusammenhang stehende Fachkräftemangel sowie die immer stärkere Verschränkung von Industrie und Dienstleistungen durch die Industrie 4.0 („Internet of Things“) und Plattform-Lösungen in der Wirtschaft sind Triebkräfte einer wachsenden Bedeutung von Daten in Unternehmen und ihrer ökonomischen Nutzung sowie Verbreitung im Sinne eines unternehmensübergreifenden Datenaustauschs.

Wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Datenbewirtschaftung durch Unternehmen ist ein entsprechend gestalteter rechtlicher Rahmen. Dazu gehört unter anderem die rechtliche Ausgestaltung der Verfügungsgewalt über Daten und der Rechte an ihrer Nutzung.  Mit der Europäischen Datenschutzgrundverordnung hat die EU in diesem Bereich für personenbezogene und personenbeziehbare Daten tiefgreifende Regelungen eingeführt. Für nicht personenbezogene Daten gibt es kein entsprechendes Gesetz, sondern es gilt, entsprechende Vertragslösungen zu finden.  Dennoch greift die EU auch in diesem Bereich stellenweise ein: Der Zugang zu Daten spielt im Digital Services Act etwa in Bezug auf Forschungseinrichtungen eine Rolle. Der Data Governance Act definiert die Rolle von Datenintermediären wie Datenräumen oder Daten-Brokern genauer. Auch die beiden derzeit in der Entstehung befindlichen Rechtsakte AI Act und Data Act inkludieren das Thema. Dieser auf EU-Ebene inzwischen also umfängliche Rechtsrahmen für die Datenbewirtschaftung hat für Unternehmen den Vorteil einer größeren Rechtssicherheit, insbesondere beim Austausch von Daten mit anderen. Allerdings führt die starke Ausdifferenzierung der relevanten Rahmenbedingungen auch zu einem großen Informationsbedürfnis von Unternehmen, dessen Befriedigung eine Ressourcenfrage darstellt. Zudem lassen neue rechtliche Regelungen oft Interpretationsspielräume, die durch die Anwendungspraxis und Gerichtsentscheide ausgefüllt werden müssen.

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in: Matthias Baumgärtel/Gerd Kiparski (Hrsg.), DGRI Jahrbuch 2021/202, Schriftenreihe der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V.

Vera Demary / Klaus-Heiner Röhl in DGRI Jahrbuch 2021/2022 Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

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