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Ruth Maria Schüler IW-Kurzbericht Nr. 65 3. August 2022 Alterssicherung: Sorgen der Selbständigen unauffällig

Der Koalitionsvertrag formuliert für neue Selbständige ohne obligatorische Alterssicherung eine Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit. Eine Auswertung des Sozio-Oekonomischen Panels zeigt, dass zumindest die subjektiv empfundene Sorge um die Altersversorgung in der Gruppe der Selbständigen nicht höher liegt als bei den übrigen Beschäftigten.

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Sorgen der Selbständigen unauffällig
Ruth Maria Schüler IW-Kurzbericht Nr. 65 3. August 2022

Alterssicherung: Sorgen der Selbständigen unauffällig

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Der Koalitionsvertrag formuliert für neue Selbständige ohne obligatorische Alterssicherung eine Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit. Eine Auswertung des Sozio-Oekonomischen Panels zeigt, dass zumindest die subjektiv empfundene Sorge um die Altersversorgung in der Gruppe der Selbständigen nicht höher liegt als bei den übrigen Beschäftigten.

Bei den Selbständigen handelt es sich um eine sehr heterogene Gruppe (Niehues/Pimpertz, 2012). Während Berufsgruppen wie selbständig erwerbstätige Lehrkräfte, Pflegepersonen oder Hebammen in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, werden Freiberufler wie Ärzte, Apotheker oder Rechtsanwälte gesetzlich verpflichtet, in berufsständischen Versorgungswerken für das Alter vorzusorgen. Alle anderen Selbständigen unterliegen bisher keiner gesetzlichen Pflicht zur Altersvorsorge und haben freie Wahl, wie sie ihren Ruhestand absichern wollen.

Dies führt immer wieder dazu, dass eine Versicherungspflicht für Selbständige gefordert wird, welche so auch im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien skizziert wird. Grund hierfür ist die Annahme (Niehues/Pimpertz, 2012), dass Selbständige aus eigenem Anreiz nicht ausreichend für das Alter vorsorgen würden und im Ruhestand auf die Grundsicherung angewiesen sein könnten, ohne selbst in das System der gesetzlichen Rente eingezahlt zu haben. Die Konsequenzen einer unzureichenden Vorsorge, die schließlich durch die Gemeinschaft der Steuerzahler getragen werden muss, wird auch als Trittbrettfahrerverhalten bezeichnet. Ein anderes Argument bezieht sich auf den Generationen-Vertrag (zum Beispiel Pimpertz, 2005): Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte finanzieren durch ihre Beiträge die aktuellen Renten. Gleichzeitig sichern sie sich durch ihre Einzahlungen in die Rentenversicherung einen Anspruch auf eine eigene Rente, welche dann von den zukünftigen Erwerbsgenerationen erwirtschaftet werden muss. Nicht gesetzlich versicherte Selbständige scheiden aber aus diesem impliziten Vertrag aus. Als dritter Grund wird die Fürsorgepflicht des Staates angeführt. Diese fußt allerdings auf der Annahme, dass der Gesetzgeber über die „wahren“ Präferenzen der Selbständigen besser informiert sei als die Selbständigen selbst.

Wie aber nehmen die Selbständigen ihre Absicherung wahr? Im Sozio-Oekonomischen Panel (SOEP) werden die Haushalte seit 2015 zu ihren Sorgen um die Altersvorsorge befragt. Die Antworten können einen Hinweis darauf geben, wie Selbständige ihre Vorsorgesituation einschätzen und welche Bedeutung sie dieser geben. Denn Altersvorsorge kann – im Besonderen für Selbständige – auch aus rationalen Gründen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen als für abhängig Beschäftigte, zum Beispiel weil aus der Veräußerung eines erfolgreich geführten Unternehmens das Kapital für die Alterssicherung generiert wird.

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Die Abbildung zeigt, dass Selbständige sich in ihrer Sorge um die Altersversorgung nicht von anderen Beschäftigten unterscheiden. Mit 20,3 und 21,4 Prozent der Befragten, welche im Jahr 2020 angeben, sich große Sorgen um die Altersversorgung zu machen, liegen sowohl Selbständige mit Angestellten als auch Selbständige ohne Angestellte leicht unter dem durchschnittlichen Sorgenniveau der übrigen Beschäftigten zwischen 18 und 65 Jahren, welches bei 22,2 Prozent liegt. Wegen der geringen Zahl an Beobachtungen ist eine feinere Unterteilung der Selbständigen in Solo-Selbständige, Freiberufler mit und Freiberufler ohne Angestellte nicht möglich.

Auch wenn der deskriptive Vergleich der Gruppe der Selbständigen mit den übrigen Personen im erwerbsfähigen Alter keine systematischen Unterschiede im Sorgenniveau zeigt, könnte es sein, dass die Gruppe der Selbständigen sich systematisch durch ihre Zusammensetzung von den übrigen Befragten unterscheidet. Das unauffällige Sorgenniveau könnte folglich tatsächlich bestehende Unterschiede verdecken. So zeigt Schüler (2022), dass Frauen sich mit höherer Wahrscheinlichkeit Sorgen um die Altersversorgung machen. Gleichzeitig ist bekannt, dass Frauen seltener Unternehmen gründen als Männer (Engels, 2020). Dies zeigt sich auch in den SOEP-Daten: Während sich die Gruppe der Nicht-Selbständigen recht gleichmäßig auf Männer und Frauen aufteilt, stellen Männer mit 64 Prozent überdurchschnittlich viele Selbständige. Es könnte also sein, dass das durchschnittliche Sorgenniveau der Selbständigen dadurch begründet ist, dass wenige Frauen in dieser Gruppe zu finden sind.

Dieser Zusammenhang wird in einem zweiten Schritt mit einer Regressionsanalyse überprüft (vgl. Schüler, 2022) und dabei für soziodemografische Merkmale wie Geschlecht, Alter, Region, Wohnform und Migrationshintergrund kontrolliert. Darüber hinaus werden der Bildungsstand und der Haushaltskontext konstant gehalten und für die Erwerbssituation, konkret für den Beschäftigungsstatus und das Haushaltseinkommen, kontrolliert. Zu guter Letzt wird auch die Selbsteinschätzung zur Risikobereitschaft konstant gehalten, was bei der Gruppe der Selbständigen besonders relevant ist. Denn sie zeichnet sich typischerweise durch eine höhere Risikobereitschaft aus. Doch auch wenn für diese Merkmale kontrolliert wird, unterscheidet sich das Sorgenniveau der Selbständigen nicht systematisch von dem der übrigen Beschäftigten.

Dieser Befund ist auch vor dem Hintergrund einzuordnen, dass es sich beim Befragungsjahr 2020 um das erste Jahr der Corona-Pandemie handelt. Besonders im ersten Lockdown litten viele Solo-Selbständige unter den Beschränkungen, die ihre unternehmerische Tätigkeit hemmte (Mertens/Schüler, 2020). Dies schlug sich aber nicht auf die Sorge um die Altersversorgung nieder: Zwar sind die Schätzparameter für Selbständige mit und ohne Angestellte 2020 im Vergleich zu den Vorjahren größer, aber nicht auf einem statistisch signifikanten Niveau. Generell zeigt sich, dass das Sorgenniveau um die Altersvorsorge 2020 im Vergleich zum letzten Jahr vor der Pandemie von 29 auf 22 Prozent gesunken ist. Die Vermutung, dass die zukunftsgerichteten Sorgen um die Altersvorsorge durch Gegenwartssorgen zum Beispiel um die eigene Gesundheit, die persönliche finanzielle Lage oder Ängste um die Jobsicherheit verdrängt werden, bestätigt sich mit Blick auf diese Daten nicht. Während die Sorgen um die Altersversorgung um 7 Prozentpunkte sinken, bleibt das Sorgenniveau in den Kategorien eigene Gesundheit, wirtschaftliche Situation und Sicherheit des Arbeitsplatzes zwischen 2019 und 2020 konstant.

Die empirischen Analysen zeigen, dass es aktuell keinen systematischen Unterschied zwischen dem Sorgenniveau von selbständig und nicht-selbständig beschäftigten Personen gibt. Auch wenn andere Gründe für eine Versicherungspflicht der Selbständigen sprechen mögen, so deuten diese Befunde doch nicht auf eine Fürsorgepflicht des Staates hin, die in den besonderen Existenznöten dieser Erwerbsgruppe begründet sein könnte.

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