Tatsache ist: In den umlagefinanzierten Systemen der sozialen Sicherung müssen zukünftig immer mehr ältere Menschen versorgt werden. Unklar hingegen ist, wie in einer alternden Bevölkerung die Finanzierung und damit die Versorgung nachhaltig gesichert werden kann. Fraglich ist außerdem, wie die intergenerative Lastverschiebung, also die im Umlageverfahren fortschreitende Überwälzung steigender Ausgaben auf die Schultern der nachfolgenden Generationen, unterbunden werden kann. Der Autor diskutiert ausgehend von der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
- welche ökonomischen Implikationen sich aus der Interpretation des Umlageverfahrens als Drei-Generationenvertrag ergeben,
- welche inter- und intragenerativen Verteilungseffekte sich einstellen und
- welche Auswirkungen eine Differenzierung nach dem generativen Beitrag auf Versorgungsansprüche und die Finanzierung des Systems hätte.