Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) wollte der deutsche Staat sich selbst durch Digitalisierung seiner Leistungen für Bürger und Unternehmen grundlegend modernisieren und „kundenorientiert” arbeiten.
Behörden-Digimeter Juni 2023: Langsame OZG-Fortschritte und Defizite in der Digitalinfrastruktur
Kurzstudie im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM)
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) wollte der deutsche Staat sich selbst durch Digitalisierung seiner Leistungen für Bürger und Unternehmen grundlegend modernisieren und „kundenorientiert” arbeiten.
Doch die Bereitstellung der 575 gesetzlich definierten Online-Angebote, die bis Ende 2022 vorgesehen war, ist gescheitert. Auch ein halbes Jahr nach Ablauf der Frist sind nur 127 Angebote, etwa die Beantragung von BAföG oder Kindergeld bundesweit online geschaltet. Der Prozess leidet weiterhin an der fehlenden Durchgriffsmöglichkeit des Bundes auf die in den meisten Fällen zuständige kommunale Ebene, so dass keine einheitlichen Digitallösungen bundesweit ausgerollt werden können. Die skandinavischen Länder machen vor, wie dies besser und schneller geht.
Wie weit der Weg zum E-Government in Deutschland noch ist, zeigt der bundesweite Umsetzungsstand: Die 127 Leistungen stellen bezogen auf den Zielwert von 575 staatlichen Angeboten fünfeinhalb Jahre nach Start des OZG gerade 22 Prozent des Zielwerts dar. Schaut man auf die Umsetzung in den Bundesländern, so zieht Bayern den anderen Ländern derzeit davon: Hier waren am 27. Juni 223 Leistungen online, nach 206 Leistungen vor drei Monaten und 178 Leistungen zum Jahreswechsel. Weitere 104 Leistungen sind zumindest in einzelnen bayerischen Gemeinden nutzbar. In den anderen Bundesländern ist der Elan bei der Online-Stellung der OZG-Angebote aber eher gering: Nur Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein kommen mit 10 bis 12 zusätzlichen flächendeckenden Leistungen im Vergleich zu März überhaupt in den zweistelligen Bereich.
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