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Klaus-Heiner Röhl Gutachten 9. November 2023 Behörden-Digimeter November 2023

Deutschland droht nach dem Scheitern beim OZG auch die EU-Vorgaben zum einheitlichen digitalen Zugang (SDG) zu Verwaltungsleistungen zu verfehlen.

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Behörden-Digimeter November 2023
Klaus-Heiner Röhl Gutachten 9. November 2023

Behörden-Digimeter November 2023

Kurzstudie im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM)

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Deutschland droht nach dem Scheitern beim OZG auch die EU-Vorgaben zum einheitlichen digitalen Zugang (SDG) zu Verwaltungsleistungen zu verfehlen.

Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) verläuft weiterhin schleppend. Eigentlich sollten schon zum Jahresende 2022 575 wichtige öffentliche Dienstleistungen online angeboten werden, damit die Bürger nicht mehr in den Amtsstuben warten und die Unternehmen Meldungen und teilweise ganze Aktenberge per Post an die zuständigen Behörden schicken müssen. Auch neun Monate nach Ablauf der Frist sind nur 136 dieser Angebote bundesweit online verfügbar – gerade einmal 9 mehr als ein Quartal zuvor. Noch ist nicht absehbar, wann die Vorgaben des OZG erfüllt sein werden, und zum Jahresende droht bereits die nächste Blamage: Dann tritt die EU-Verordnung über den einheitlichen – und EU-weiten – digitalen Zugang zu Verwaltungsdiensten in Kraft, die „Single Digital Gateway-Verordnung“, kurz SDGVO. Deutschland ist bislang auch hier schlecht aufgestellt, was angesichts des OZG-Umsetzungsdesasters nicht verwundern kann.

Mit 145 umgesetzten OZG-Leistungen sind bezogen auf den Zielwert von 575 Angeboten nicht mehr als ein Viertel geschafft. Schaut man auf die Umsetzung in den Bundesländern, so liegt Bayern weiter in Führung: Hier waren am 2. November 246 Leistungen online, nach 223 Leistungen vor vier Monaten und 178 Leistungen zum Jahreswechsel. Auf den Plätzen folgen Hamburg (229) und Hessen mit 222, Thüringen und Berlin haben nun auch die Marke von 200 flächendeckenden Online-Angeboten überschritten. Weitere 102 Leistungen sind in einzelnen bayerischen Gemeinden verfügbar. Im Vergleich zum Jahresende 2022, dem OZGZieldatum, weist Bayern damit 68 neue flächendeckende Angebote auf und wird nur von Hamburg (plus 70 Angebote) übertroffen. Gegenüber Juni konnten aber andere Länder stärker punkten: An der Spitze liegt Berlin mit 26 neuen Angeboten, an zweiter Stelle das Gesamt-Schlusslicht Saarland mit 24.

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Kurzstudie im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM)

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