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Hagen Lesch in Soziales Recht - Wissenschaftliche Zeitschrift für Arbeits- und Sozialrecht Externe Veröffentlichung 1. März 2023 Mindestlohn, Mindestlohnanpassung und Tarifautonomie: Eine institutionenökonomische Perspektive

Das deutsche Lohnfindungssystem war seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland über Jahrzehnte hinweg durch eine hohe Bereitschaft geprägt, Löhne und Arbeitsbedingungen kollektiv über Branchentarifverträge zu regeln. Arbeitnehmer schlossen sich dazu in Gewerkschaften und Unternehmer in Arbeitgeberverbänden zusammen.

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Das deutsche Lohnfindungssystem war seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland über Jahrzehnte hinweg durch eine hohe Bereitschaft geprägt, Löhne und Arbeitsbedingungen kollektiv über Branchentarifverträge zu regeln. Arbeitnehmer schlossen sich dazu in Gewerkschaften und Unternehmer in Arbeitgeberverbänden zusammen.

Die im Grundgesetz garantierte Tarifautonomie schaffte einen Rahmen, in dem die Tarifvertragsparteien weitgehend frei von staatlicher Einflussnahme agieren konnten. Dieser »kollektive Konsens« begann in den 1980er Jahren zu bröckeln. In den 1990er Jahren geriet der Branchentarifvertrag sogar in eine regelrechte Krise. Manchen galt er als überholt, anderen als überholungsbedürftig. Der Branchentarifvertrag wurde aber nicht nur kritisiert. Es wanden sich auch immer mehr Betriebe von ihm ab, sodass die Tarifbindung seit Jahrzehnten kontinuierlich zurückgeht.

Waren Mitte der 1990er Jahre noch rund 70 % der Beschäftigten tarifgebunden, sind es aktuell nur noch gut 50 %. Gleichzeitig liefen in immer mehr Branchen Branchentarifverträge aus, ohne dass neue abgeschlossen wurden. Beispiele sind Handwerksbereiche wie das Friseur- oder Bäckerhandwerk, die Kinobranche, aber auch die vielfach wegen schlechter Arbeitsbedingungen in der Kritik stehende Fleischindustrie. Auf diese Weise entstanden in der Tariflandschaft »weiße Flecken«. Diese Entwicklung und eine an Intensität gewinnende Diskussion über Lohndumping und prekäre Arbeitsverhältnisse veranlasste die Bundesregierung schließlich dazu, 2015 einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen. Dies stellt einen markanten Systembruch in den deutschen Arbeitsbeziehungen dar. Nie zuvor griff der Staat derart steuernd in die Tarifbeziehungen ein. Betroffen waren nicht allein die tarifungebundenen »Außenseiter« und damit die negative Koalitionsfreiheit.

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