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Berthold Busch / Jürgen Matthes IW-Policy Paper Nr. 23 30. Juli 2015 Ein Staatsinsolvenzverfahren für den Euroraum

In der Folge der Euro-Schuldenkrise sind vielfältige Reformen im institutionellen Regelwerk der Europäischen Währungsunion erfolgt. Doch nicht zuletzt der Fall Griechenland hat deutlich gemacht, dass im reformierten EWU-Regelwerk noch eine wesentliche Lücke klafft.

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Ein Staatsinsolvenzverfahren für den Euroraum
Berthold Busch / Jürgen Matthes IW-Policy Paper Nr. 23 30. Juli 2015

Ein Staatsinsolvenzverfahren für den Euroraum

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

In der Folge der Euro-Schuldenkrise sind vielfältige Reformen im institutionellen Regelwerk der Europäischen Währungsunion erfolgt. Doch nicht zuletzt der Fall Griechenland hat deutlich gemacht, dass im reformierten EWU-Regelwerk noch eine wesentliche Lücke klafft.

Diese Studie spricht sich daher, nach eingehender Abwägung von Vor- und Nachteilen, für die Schaffung eines Staatsinsolvenzverfahrens für Euroländer aus. Eine Schuldenrestrukturierung darf aber nur die Ultima Ratio sein.

Um die No-Bailout-Klausel des EU-Vertrags und die Disziplinierungsfunktion der Finanzmärkte zu stärken, muss ein Staatsinsolvenzverfahren glaubwürdig durchgeführt werden können. Dabei sind Ansteckungseffekte auf andere Euroländer zu begrenzen und vor allem Banken im Euroraum weniger verletzbar gegenüber Staatsbankrotten zu machen. Dazu sollten Anforderungen an die Eigenkapitalbasis der Banken weiter erhöht und die Bevorzugung von Staatsanleihen in der Bankenregulierung abgeschafft werden. Zudem muss ein Staatsinsolvenzverfahren möglichst effektiv, schnell, fair und rechtssicher sein, darf aber keine Einladung zu einer zu leichten Entschuldungsmöglichkeit sein. Um diese Anforderungen möglichst gut zu erreichen, unterbreiten die Autoren (unter Rückgriff, Kombination und Abwandlung bestehender Vorschläge) einen konkreten Vorschlag für ein Staatsinsolvenzverfahren.

Die zentralen Empfehlungen lauten unter anderem, dass ein Staatsinsolvenzverfahren bei drohender Insolvenzverschleppung auch durch den ESM mit sehr hoher Mehrheitserfordernis ausgelöst werden können sollte. Zudem ist vorzusehen, dass ein Verfahren zwangsweise eingeleitet wird, wenn ein vorhergehendes, aber nicht erfolgreiches ESM-Programm ausgelaufen ist. Für die Auslösung sollte keine Regelbindung gelten, stattdessen ist die bisherige Praxis einer Schuldentragfähigkeitsanalyse zu verbessern. Für Umschuldungsverhandlungen wird ein mehrstufiges Verfahren vorgesehen, das zunächst Raum für eine Marktlösung lässt. Im weiteren Verlauf sollte aber ein zu schaffendes juristisches Gremium moderierend eingreifen, einen verpflichtenden Verhandlungsrahmen vorgeben und als Ultima Ratio auch einen bindenden Schiedsspruch abgeben können. Die Änderung neu eingeführter Umschuldungsklauseln im Euroraum sollte neben weiteren Maßnahmen dazu dienen, die so-genannte Holdout-Problematik weiter zu begrenzen. Darüber hinaus sind anreizkompatible und vertretbare Vorkehrungen gegen die negativen ökonomischen Folgewirkungen eines Staatsbankrotts im betroffenen Land zu treffen. Dazu ist ein befristetes Schuldendienstmoratorium ebenso nötig wie befristete und konditionierte Überbrückungskredite und gegebenenfalls Wiedereinstiegshilfen des ESM. Diese Hilfsmaßnahmen sind so zu gestalten, dass für den ESM und die Hilfsgeber finanzielle Risiken möglichst begrenzt bleiben und keine Fehlanreize für die Fiskalpolitik durch eine zu stark abgefederte Entschuldungsmöglichkeit entstehen. Ein solches Staatsinsolvenzverfahren kann vor allem wegen hoher Staatsschulden erst nach einer Übergangsfrist eingeführt werden, sollte aber schon zeitnah beschlossen werden.

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Ein Staatsinsolvenzverfahren für den Euroraum
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Berthold Busch / Jürgen Matthes IW-Policy Paper Nr. 23

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