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(© Foto: Jan Becke - Fotolia)
Kommunale Unternehmen Pressemitteilung Nr. 62 10. November 2015

Staat verdrängt Mittelständler

Strom, Wasser, Müll – immer mehr regionale Dienstleistungen gehen zurück in die Hände der Kommunen. Doch die Argumente der Befürworter widersprechen sich. Statt immer mehr zu verstaatlichen, sollten die Kommunen lieber Anreize für eine effiziente Wettbewerbslösung schaffen, fordert das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) in einer neuen Studie.

In den Neunzigerjahren privatisierten deutsche Städte und Gemeinden viele öffentliche Dienstleistungen. Denn private Unternehmen erwiesen sich oft als effizienter. Dieser Trend hat sich umgekehrt: Zwischen 2000 und 2012 ist die Zahl der kommunalen Unternehmen in Deutschland um fast ein Viertel gestiegen. Die Umsätze der Unternehmen in kommunaler Hand haben sich im gleichen Zeitraum auf mehr als 278 Milliarden Euro verdoppelt.

Hauptargument der Befürworter der Rekommunalisierung: Nur die öffentliche Hand kann eine flächendeckende und diskriminierungsfreie Versorgung zu günstigen Preisen gewährleisten. Zudem können die Kommunen mit den Gewinnen, die bei der Wasserversorgung oder der Müllabfuhr anfallen, verlustträchtige Leistungen, wie etwa den öffentlichen Nahverkehr, querfinanzieren. „Doch die Argumente der Befürworter widersprechen sich“, kritisiert IW-Mittelstandsexperte Klaus-Heiner Röhl. „Wenn die Kommunen Gewinne abschöpfen wollen, wird dies auf Kosten der Gebührenzahler gehen. Hohe Gewinne und gleichzeitig niedrige Preise, das geht nicht.“

Die neue IW-Studie zur Rekommunalisierung zeigt: Weil die Kommunen immer mehr Dienstleistungen verstaatlichen, drängen sie mittelständische Unternehmen wie Müllentsorger und IT-Dienstleister aus dem Markt. Statt diesen Prozess voranzutreiben, müsse die öffentliche Hand den fairen Wettbewerb zwischen privaten und kommunalen Unternehmen fördern. Dafür muss der Gesetzgeber laut IW Köln die Privilegien für kommunale Unternehmen bei der Umsatzsteuer einschränken und strengere Rechenschaftspflichten etablieren. Denn wenn der neue Paragraph zur Kommunalkooperation im Umsatzsteuergesetz in Kraft tritt, der es öffentlichen Anbietern erlauben soll, künftig bundesweit zu agieren, würde der Druck auf private Unternehmen weiter verstärkt.

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