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Holger Schäfer Pressemitteilung 27. Februar 2018

Langzeitarbeitslosigkeit: Sparen am falschen Ende

Obwohl es immer weniger Arbeitslose gibt, sinkt das Pro-Kopf-Budget für Eingliederungsleistungen der Hartz-IV-Empfänger seit Jahren. Zudem verfehlen viele Jobcenter die gesetzlich festgelegten Betreuungsquoten. Das zeigt eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft. Gerade in die Förderung von Langzeitarbeitslosen muss mehr investiert werden.

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Seit dem Höchststand im Jahr 2005 ist die Zahl der arbeitslosen Hartz-IV-Empfänger von 2,8 Millionen auf 1,7 Millionen zurückgegangen. Für die Förderung jedes einzelnen Arbeitslosen müssten deshalb heute eigentlich besonders viele Mittel zur Verfügung stehen, doch das Gegenteil ist der Fall, zeigt die IW-Studie: Seit 2012 ist das Pro-Kopf-Budget für Eingliederungsleistungen um rund acht Prozent gesunken. Standen damals pro Jahr durchschnittlich gut 850 Euro für die Förderung eines erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zur Verfügung, waren es im vergangenen Jahr nur noch rund 780 Euro. Unter Berücksichtigung der Inflation ist der Rückgang sogar noch größer. Dagegen steigen die Ausgaben für die Verwaltung immer weiter an. Alleine im Jahr 2016 wurden über 760 Millionen Euro vom Eingliederungshaushalt in den Verwaltungshaushalt verschoben.

Gerade für Langzeitarbeitslose – Personen, die seit mindestens einem Jahr arbeitslos sind – ist diese Entwicklung problematisch: Zwar hat sich dank der vielen neu geschaffenen Arbeitsplätze auch ihre Zahl zwischen 2006 und 2016 mehr als halbiert – von knapp 1,9 Millionen auf rund 880.000. Doch um die verbliebenen Langzeitarbeitslosen fit für den Arbeitsmarkt zu machen, ist eine besonders intensive Förderung notwendig. Denn vielfach handelt es sich dabei um ältere Menschen, um Personen mit Qualifikationsdefiziten oder mit gesundheitlichen Einschränkungen. „Sowohl aus sozialpolitischer Perspektive als auch vor dem Hintergrund des Arbeitskräftemangels ist es dringend nötig, mehr in die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen zu investieren“, sagt IW-Arbeitsmarktexperte Holger Schäfer.

Von zentraler Bedeutung ist in diesem Zusammenhang eine enge Betreuung durch die Fallmanager. Doch die im Sozialgesetzbuch vorgegebenen Betreuungsschlüssel werden von vielen Job-Centern nicht eingehalten – insbesondere bei Leistungsempfängern unter 25 Jahren. So verfehlen beispielsweise in Rheinland-Pfalz, Hessen und Nordrhein-Westfalen jeweils rund 70 Prozent der Job-Center die Betreuungsschlüssel für jugendliche Leistungsempfänger. „Bei den Fallmanagern spart man am falschen Ende, denn ohne individuelle Förderung wird man viele Langzeitarbeitslose nicht integrieren können“, sagt Schäfer.

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Holger Schäfer: Langzeitarbeitslosigkeit – Entwicklung, Ursachen und Lösungsansätze

IW Policy Paper

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