Die Europäische Kommission will den Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) reformieren – unter anderem sollen die Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Schuldentilgung erhalten. Hier drohen zu große Ermessensspielräume für die Kommission. Stattdessen braucht es zwingend hinreichende Verbindlichkeit, denn nur so bauen Länder ihre Schulden auch ab.
Der Stabilitäts- und Wachstumspakt darf nicht weichgespült werden
Der europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) soll die EU-Staaten finanziell zu Disziplin verpflichten, ist aufgrund der Corona-Pandemie seit März 2020 aber de facto ausgesetzt. Vorgesehen ist, dass er ab 2024 wieder regulär greift. Da einige Mitgliedstaaten wie Griechenland oder Italien mittlerweile Schuldenstände von weit über 120 Prozent aufgebaut haben und der SWP auch schon vor der Corona-Pandemie in Kritik geraten war, drängt die Zeit für eine Reform: Eine fortwährende Aussetzung des SWP muss auf jeden Fall vermieden werden. Heute hat die Europäische Kommission ihre Reformideen präsentiert. Daran wird sich voraussichtlich im Frühjahr 2023 ein konkreter Gesetzesvorschlag anschließen.
Maastricht-Kriterien müssen bleiben
Es ist zu begrüßen, dass die Maastricht-Kriterien mit Grenzen für die Neuverschuldung und die Staatsverschuldung erhalten bleiben – sie haben eine wichtige Signalwirkung. So ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Neuverschuldung in vielen Mitgliedstaaten ohne diese Regel in der Vergangenheit noch höher ausgefallen wäre. Die 60-Prozent-Schwelle ist zudem für die meisten Staaten kein Problem. Denn ihr Schuldenstand liegt entweder schon darunter oder nur so wenig darüber, dass sie die Schwelle mit begrenzten Anstrengungen erreichen können. Nur wegen einiger Ausreißer mit hohen Schulden sollte daher an diesem Kriterium nicht gerüttelt werden.
Positiv ist auch, dass die Ausgabenregel wichtiger werden soll. Bisher orientierte sich der SWP vor allem am strukturellen Haushaltssaldo, also an der schwer steuerbaren konjunkturbereinigten Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben. Eine Regel, die sich nur an den Ausgaben orientiert, ist besser messbar und steuerbar. Ebenso sinnvoll ist, dass bei Verstößen künftig mildere Sanktionen möglich sind, beispielsweise geringere Geldbußen und Erklärungspflichten vor dem Europäischen Parlament – das dürfte Sanktionen politisch leichter anwendbar machen.
Flexibilität muss mit besserer Durchsetzung einhergehen
Kritischer zu betrachten sind andere Aspekte: So will die Europäische Kommission große Flexibilität bei der bilateralen Aushandlung individueller Schuldenabbaupläne. Zwar ist der Brüsseler Vorschlag richtig, Schulden künftig über einen längeren Zeitraum abzubauen, also die Konsolidierung zu strecken. Andernfalls würde in hochverschuldeten Ländern das Wachstum abgewürgt. Allerdings ist zu befürchten, dass die Kommission ihren avisierten großen Ermessensspielraum nutzt und dabei zu politisch agiert. Daher braucht es für die individuellen Schuldenpläne einen engen Rahmen mit verbindlichen Mindeststandards. Ideal wäre die verbindliche Geltung von zwei Steuerungsgrößen: die Ausgabenregelung für die kurzfristige, der strukturelle Haushaltssaldo für die mittelfristige Orientierung. Dadurch könnte die Gefahr begrenzt werden, dass der SWP durch zu große Flexibilität und politische Einflussnahme seine Wirkung verliert.
Zudem wäre es sinnvoll, wenn neben Europäischer Kommission und Europäischem Rat politisch unabhängigere Institutionen wie der Europäische Fiskalrat oder der Europäische Stabilitätsmechanismus an der Bewertung und Überwachung beteiligt wären. Dadurch könnte die Durchsetzung der Regeln gestärkt werden. Schließlich sollte auch präzisiert werden, unter welchen genauen Umständen die generelle Ausweichklausel aktiviert wird, mit welcher der SWP de facto ausgesetzt wird. Bislang sind diese zu vage formuliert und lassen zu viel Ermessungsspielraum. Eine tragfähige Fiskalpolitik ist essenziell. Daher darf eine Reform den SWP nicht durch ausufernde Flexibilisierung weichspülen.
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