1. Home
  2. Presse
  3. IW-Nachrichten
  4. Reflexe schaden dem Wettbewerb
Zeige Bild in Lightbox Reflexe schaden dem Wettbewerb
(© Foto: Klaus Eppele - Fotolia)
Gesetzliche Krankenversicherung IW-Nachricht 5. Juni 2015

Reflexe schaden dem Wettbewerb

Weil sie steigende Beitragssätze erwarten, fordern verschiedene Politiker, die Arbeitgeber an den Zusatzkosten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu beteiligen. Unterm Strich würde damit aber nur der Wettbewerbsdruck für die Kassen gemindert. Doch genau dieser Druck ist nötig, damit die Kassen effizient wirtschaften und unnötige Ausgaben reduzieren.

Für ihren gesetzlichen Krankenversicherungsschutz zahlen Arbeitnehmer derzeit 7,3 Prozent des Bruttogehalts, der Arbeitgeber legt den gleichen Prozentsatz oben drauf. Über den paritätischen, also geteilten Beitragssatz hinaus müssen die Versicherten einen zweiten Beitrag ohne Zutun ihrer Chefs entrichten. Hier liegt der Beitragssatz derzeit bei durchschnittlich 0,9 Prozent. Im Schnitt bedeutet, dass dieser zweite Beitragssatz von jeder Kasse individuell festgelegt wird. Die Arbeitnehmer können über die Wahl ihrer Krankenversicherung Einfluss auf die Beitragsbelastung nehmen, denn bei manchen Kassen wird sogar überhaupt kein zweiter Beitrag fällig.

Weil die Ausgaben ungebremst ansteigen, rechnet der GKV-Spitzenverband bis zum Ende des Jahrzehnts mit einem deutlichen Anstieg der Beitragssätze. Und weil der Beitragssatz der Arbeitgeber gesetzlich bei 7,3 Prozent festgeschrieben ist, müssten die Arbeitnehmer den zusätzlichen Finanzierungsbeitrag zahlen. Der Kassenverband geht davon aus, dass sich der Zusatzbeitragssatz bis 2019 nahezu verdoppeln wird.

Die Reflexe, die ein solches Szenario provoziert, sind wohl bekannt. So fordert zum Beispiel Frau Mattheis vom linken Flügel der SPD, dass Ausgabensteigerungen nicht allein von den Arbeitnehmern finanziert werden dürfen und deshalb auch der Arbeitgeberbeitrag steigen soll. Es gibt allerdings auch einen Gegenreflex, der auf die steigende Belastung der Arbeitskosten hinweist. Ökonomisch ist da zwar schon deutlich mehr dran, doch das Argument mag vor dem Hintergrund der aktuellen Arbeitsmarktverfassung nicht so recht verfangen.

Schlagkräftiger ist dagegen folgende Überlegung:

  • Die Aufteilung in einen Arbeitgeber- und einen Arbeitnehmeranteil ist aus ökonomischer Sicht nicht mehr als eine technische Frage. Wirtschaftlich lohnt eine Beschäftigung ohnehin nur, wenn der Arbeitnehmer seinen Bruttolohn plus Lohnnebenkosten erwirtschaftet, also einschließlich der Arbeitgeberanteile am Sozialversicherungsbeitrag.
  • Je größer die Differenz zwischen den Beitragssätzen einzelner Kassen ausfällt, desto höher ist der Wettbewerbsdruck für AOK und Co. Würde stattdessen der Arbeitgeber bei den steigenden Zusatzkosten mit ins Boot geholt, wird der Preisunterschied zwischen einzelnen Kassen für die Versicherten weniger deutlich. Damit hätten die Versicherten weniger Anreiz, effiziente Angebote zu wählen – und am Ende würden auch die Kassen dann weniger Druck spüren, sich um eine optimale Versorgung zu kümmern.

Mehr zum Thema

Artikel lesen
Der Handel mit Entwicklungsländern dürfte stark zurückgehen - und die Staaten näher an China rücken.
Galina Kolev-Schaefer / Adriana Neligan IW-Nachricht 15. März 2024

EU-Lieferkettengesetz: Gravierende Folgen für Entwicklungsländer

Heute unternimmt die belgische Ratspräsidentschaft einen erneuten Versuch, eine Mehrheit für das EU-Lieferkettengesetz zu finden. Trotz Nachbesserungen drohen immer noch erhebliche Nachteile – nicht nur für die europäische Wettbewerbsfähigkeit, sondern auch ...

IW

Artikel lesen
Michael Grömling / Björn Kauder Gutachten 14. März 2024

Leasing-Marktbericht 2024

Die Investitionen in Deutschland leiden unter den gegenwärtigen makroökonomischen Rahmenbedingungen. Bei den realen Bruttoanlageinvestitionen war im Jahr 2023 nochmals ein Rückgang gegenüber dem Vor-jahr in Höhe von 0,7 Prozent zu verzeichnen.

IW

Mehr zum Thema

Inhaltselement mit der ID 8880