Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat einen neuen Gesetzentwurf vorgestellt, der die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) reformieren soll. Die Vorschläge sind gleich mehrfach problematisch: Zum einen dürften die Mehreinnahmen über das Jahr 2023 hinaus nicht reichen. Zum anderen bedrohen die zusätzlichen Abgaben den deutschen Wirtschaftsstandort.

GKV-Gesetzentwurf: Großer Schaden, kein Nutzen
Im nächsten Jahr rechnet Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach mit einem Defizit von mindestens 17 Milliarden Euro für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Um das Loch zu schließen, sollen die Zusatzbeiträge im Schnitt um 0,3 Prozentpunkte steigen, der Bund will noch einmal zwei Milliarden Euro drauflegen, gleichzeitig sollen die Rücklagen der Kassen abgeschmolzen werden. Doch das wird nicht reichen.
Zwar mahnt Lauterbach zusätzliche Leistungen der vergangenen Legislaturperiode an. Streichen will der Minister diese Leistungen aber nicht. Stattdessen möchte Lauterbach die Arzneimittelausgaben drosseln, unter anderem mit einer Verlängerung des Preismoratoriums: Seit 2010 sind Preiserhöhungen für Arzneimittel, die keinem Festbetrag unterliegen, faktisch ausgeschlossen. Geht es nach Lauterbach, soll das weitere vier Jahre so bleiben, sodass Pharmaunternehmen auch weiterhin steigende Energie-, Rohstoff- und Transportkosten nicht über Preisanpassungen ausgleichen können. Doch damit nicht genug: Gleichzeitig plant Lauterbach eine Solidaritätsabgabe von einer Milliarde Euro, die Unternehmen in den kommenden beiden Jahren jeweils zahlen müssen, wenn sie patentgeschützte Arzneimittel oder Arzneimittel zur Behandlung seltener Erkrankungen auf dem deutschen Markt anbieten.
Das lässt sich aus zwei Gründen nicht nachvollziehen:
- Im vergangenen Jahrzehnt sind die Arzneimittelausgaben je Versicherten im Gleichschritt mit den Gesamtausgaben der GKV gestiegen, im ersten Coronajahr 2020 sogar deutlich unterproportional.
- Eine Solidaritätsabgabe belastet nicht nur unmittelbar das Betriebsergebnis der in Deutschland ansässigen Arzneimittelhersteller – die Berechnung des individuellen Beitrags wirkt auch wie eine Strafsteuer auf medizinisch wie volkswirtschaftlich wünschenswerte Erfolge. Tritt das geplante Gesetz in Kraft, sollen Unternehmen abhängig von ihren Anteilen an den Arzneimittelausgaben der GKV zur Abgabe beisteuern.
Angesichts einer ungebrochenen Ausgabendynamik im Gesundheitswesen muss man sich fragen, was da wohl noch kommen mag. Denn die Pro-Kopf-Ausgaben der GKV steigen seit Jahrzehnten überproportional stark. Es ist nicht ersichtlich, warum diese Entwicklung Ende 2023 aufhören soll.

Alterssicherung: Sorgen der Selbständigen unauffällig
Der Koalitionsvertrag formuliert für neue Selbständige ohne obligatorische Alterssicherung eine Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit. Eine Auswertung des Sozio-Oekonomischen Panels zeigt, dass zumindest die subjektiv empfundene Sorge um die ...
IW
Soll die gesetzliche Rente unterschiedliche soziodemografische Hintergründe berücksichtigen?
Während das gesetzliche Rentenrecht eine für alle Versicherten einheitliche Regelaltersgrenze vorsieht, deuten empirische Befunde auf eine ungleiche Verteilung der Lebenserwartung hin. Je nach Einkommenshöhe, beruflicher Stellung, berufsbedingten ...
IW