Der DGB lobt den gesetzlichen Mindestlohn. Und die Statistik zeigt: Bislang hat die Einführung kaum Jobs gekostet. Doch zu schnell sollte man nicht urteilen – der boomende Arbeitsmarkt überkompensiert mögliche negative Effekte.

Zu früh für eine Bilanz
Der Arbeitsmarkt in Deutschland ist nach wie vor in blendender Verfassung. Daran hat auch die Einführung des Mindestlohns zu Jahresbeginn nichts geändert. Weder ist die Arbeitslosigkeit stark angestiegen – auch nicht die der Geringqualifizierten –, noch ist in den am stärksten betroffenen Branchen die Beschäftigung gesunken. Im Gastgewerbe etwa nahm die Zahl der Beschäftigten sogar um 6 Prozent zu.
Als Beleg, dass der Mindestlohns unschädlich ist, taugt dies aber nicht: Erstens greifen Betriebe oft erst als letztes Mittel zum Stellenabbau. Viele Betriebe versuchen, die gestiegenen Lohnkosten zunächst durch Preiserhöhungen zu kompensieren. Erst wenn sich herausstellen sollte, dass dies dauerhaft zu weniger Nachfrage führt, geraten auch Arbeitsplätze in Gefahr. Zweitens überkompensiert die allgemein gute Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung mögliche negative Auswirkungen.
Ein deutlich negativer Effekt zeigt sich allerdings bei den Minijobs: Gegenüber dem Vorjahresmonat waren im Juni 2015 rund 200.000 Personen weniger geringfügig beschäftigt. Für die Hoffnung, dass diese Jobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt wurden, gibt es keine Hinweise. Zwar stieg die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zuletzt stark an, doch die Zunahme im ersten Halbjahr 2015 unterscheidet sich nicht vom Anstieg im zweiten Halbjahr 2014.
Weniger Minijobs
Veränderung der Beschäftigungszahlen im Vergleich zum Vorjahresmonat

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