Die Bundesregierung will auf Druck der Gewerkschaften das Kurzarbeitergeld erhöhen. Der Kompromiss im Koalitionsausschuss ist extrem kompliziert – und konterkariert damit das Bestreben, die Leistung so zu gestalten, dass sie nachvollziehbar und leicht zu verwalten ist. Unklar bleibt, welches Problem mit der Erhöhung gelöst werden soll.
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Das Kurzarbeitergeld soll von 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts künftig auf 70 Prozent erhöht werden – allerdings erst nach drei Monaten und nur für diejenigen, deren Arbeitsausfall mindestens 50 Prozent beträgt. Nach sechs Monaten wird der Satz sogar auf 80 Prozent erhöht. Diese Regelung soll zunächst bis zum Jahresende gelten.
Regelung jetzt deutlich komplizierter
Zurzeit hat die Bundesagentur für Arbeit alle Hände voll zu tun, um die Flut der Anzeigen für Kurzarbeit zu bewältigen. Dafür wurden eigens tausende Mitarbeiter aus anderen Bereichen abgestellt. Daher wäre es wichtig, die Leistung so auszugestalten, dass sie mit wenig Verwaltungsaufwand schnell ausgezahlt werden kann. Denn die Betriebe müssen das Kurzarbeitergeld für die Mitarbeiter vorfinanzieren und bekommen es erst später von der Bundesagentur erstattet – was die Liquidität belastet. Die neue Regelung verkompliziert die Berechnung der Leistungshöhe aber erheblich. Es besteht die Gefahr, dass sich die Abrechnung verzögert und Betriebe länger auf die Erstattung warten müssen.
Lösung für welches Problem?
Die Bundesregierung hat zudem nicht überzeugend begründet, welches Problem sie mit diesem Schritt überhaupt lösen will. Es gibt Arbeitnehmer mit geringen Löhnen, bei denen das Kurzarbeitergeld nicht reicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Doch für genau diese Fälle ist die Grundsicherung da. Die Bundesregierung hat richtig gehandelt, als sie die Voraussetzungen und das Antragsverfahren für den Bezug von Grundsicherungsleistungen erleichtert hat.
Arbeitnehmer mit höheren Löhnen sind dagegen nicht existenziell auf ein höheres Kurzarbeitergeld angewiesen. Viele haben zudem Vereinbarungen mit ihrem Arbeitgeber über eine Aufstockung getroffen. In diesen Fällen greift der Staat mit seiner neuen Regelung in tarifvertragliche Vereinbarungen ein.
Letztendlich wird viel Geld für einen nicht klar definierten Zweck ausgegeben. Um 4,5 Millionen Vollzeit-Durchschnittsverdiener ohne Kinder für drei Monate in Kurzarbeit zu schicken, bräuchte die Bundesagentur rund 24 Milliarden Euro, was mit ihrer bestehenden Reserve von 26 Milliarden Euro zu finanzieren wäre. Steigt der Leistungssatz auf 80 Prozent, lägen die Kosten schon bei 30 Milliarden Euro – Mehrkosten, die wenig bringen und vor allem neue Probleme verursachen.
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