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(© Foto: Jacob Ammentorp Lund/iStock)
IW-Nachricht 29. März 2017 Teilzeitarbeit

Rückkehrrecht in Vollzeit ist überflüssig

Die Bundesregierung möchte Teilzeitbeschäftigten ein Recht auf eine Rückkehr in Vollzeit einräumen – darüber berät heute erneut der Koalitionsausschuss. Dabei wird übersehen: Unfreiwillige Teilzeit aus betrieblichen Gründen ist eher die Ausnahme.

Bislang haben Beschäftigte bereits das Recht, ihre Arbeitszeit zu verkürzen. Die Bundesregierung plant darüber hinaus, dass Arbeitnehmer ihre einmal verkürzte Arbeitszeit auch wieder verlängern können. Davon versprechen sich die Politiker, dass insbesondere Frauen der angeblichen Teilzeitfalle entkommen.

Übersehen wird dabei, dass Teilzeit in den meisten Fällen freiwillig ist und nicht aus betrieblichen Gründen eingesetzt wird. Teilzeitbeschäftigte wollen zwar oft ihre Arbeitszeit verlängern, meistens aber nur in geringem Umfang. Keinesfalls kann angenommen werden, dass überwiegend ein Wunsch nach Vollzeit besteht. So geben nur 13 Prozent der Teilzeitbeschäftigten an, keine Vollzeitbeschäftigung gefunden zu haben.

Die Betriebe stehen ihren Angestellten zudem bereits jetzt nur selten im Weg, wenn diese ihre Arbeitszeit verlängern möchten: Befunde aus dem IW-Personalpanel zeigen, dass es nur in zwei Prozent der Betriebe nicht möglich ist, die Arbeitszeit wieder zu verlängern.

Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen könnte ein allgemeines Rückkehrrecht jedoch problematisch werden. Sie müssten im Einzelfall beweisen, dass die Arbeitszeit aus betrieblichen Gründen nicht verlängert werden kann – etwa, weil zuvor als Ersatz zusätzliche Arbeitskräfte eingestellt wurden. Können Arbeitnehmer – wie von der Regierung gewünscht – jederzeit wieder voll zurückkommen, kann das die Betriebe jedoch leicht überfordern. Daher ist es wichtig, zumindest Kleinunternehmen und Mittelständler bis zu einer bestimmten Größe von dem Gesetz auszunehmen.

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