Bislang hat der allgemeine gesetzliche Mindestlohn – anders als befürchtet – nicht dazu geführt, dass die Beschäftigungszahlen massiv zurückgegangen sind. Es wäre jedoch voreilig, bereits Entwarnung zu geben, denn bei den Minijobs zeigen sich bereits erste Verwerfungen.

Mindestlohn führt zu ersten Verwerfungen
Die Zahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten lag seit Jahren weitgehend unverändert bei rund 5 Millionen. Zum Jahresbeginn 2015 ist sie nun deutlich eingebrochen: Im Januar lag die Zahl nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit um 120.000, im Februar um fast 140.000 unter dem Vorjahreswert. Das entspricht einem Rückgang von 2,8 Prozent.
Entsprechend liegt die Vermutung nahe, dass der Rückgang bei den Minijobs auf den Mindestlohn zurückzuführen ist. Schließlich war das Minijobsegment überdurchschnittlich vom Mindestlohn betroffen: Noch im Jahr 2013 verdiente mehr als die Hälfte der Minijob-Beschäftigten weniger als 8,50 Euro pro Stunde, während es unter den Vollzeitbeschäftigten nur jeder Zehnte war.
Gerade Befürworter des Mindestlohns stellen allerdings die These auf, dass der Rückgang der Minijobs die schädliche Wirkung des Mindestlohns keinesfalls belege – schließlich könne es ja auch sein, dass die Stellen einfach in reguläre Jobs umgewandelt wurden. Doch der Verlust der Minijobs korrespondiert nicht mit einem entsprechenden Anstieg bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.

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