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Arbeitsmarktpolitik IW-Nachricht 4. Februar 2014

Langzeitarbeitslose nicht wegsubventionieren

Die Kommunen wollen mehr Geld vom Bund, um Maßnahmen für Langzeitarbeitslose zu finanzieren. Vor allem soll der dritte Arbeitsmarkt – ein staatlich finanziertes Abstellgleis für vermeintlich unvermittelbare Arbeitslose – wieder gestärkt werden. Doch das wird das Grundproblem nicht lösen. Deutlich vielversprechender ist die konsequente Aktivierung der Leistungsempfänger.

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Während die Arbeitslosigkeit auf einen historisch niedrigen Stand gesunken ist, verläuft der Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit schleppender. Zwar hat sich seit 2006 die Zahl der Hartz-IV-Empfänger, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, um rund 25 Prozent verringert, doch im gleichen Zeitraum sank die Arbeitslosigkeit insgesamt um über ein Drittel. Und: Noch ist eine knappe Million Hartz-IV-Empfänger langzeitarbeitslos, die durchschnittliche Arbeitslosigkeitsdauer beträgt 82 Wochen.

Die Kommunen führen dies unter anderem auf die sinkenden Mittel zurück, die der Bund für Eingliederungsmaßnahmen zur Verfügung stellt. Mit zusätzlichem Geld wollen Städte und Landkreise einen dritten Arbeitsmarkt etablieren, in dem Arbeitslose, die vermeintlich keine Beschäftigungschancen haben, geparkt werden sollen. In der Vergangenheit haben sich allerdings gerade solche Beschäftigung schaffenden Maßnahmen oft als teuer, aber wenig wirkungsvoll erwiesen.

Stattdessen braucht es vielmehr eine konsequente Aktivierung: Arbeitslose müssen ständig mit Angeboten konfrontiert werden und dort, wo sie Defizite haben, gezielt von den Job-Centern unterstützt werden. Das kostet gegebenenfalls auch Geld, doch das ist dann deutlich besser angelegt als für die geplante Wegsubventionierung der schwierigen Fälle.

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