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Arbeitslose ohne Leistungsansprüche IW-Nachricht 14. Juli 2014

Ein Befund, aber viele Ursachen

Rund 235.000 Personen – das entspricht 8 Prozent aller Arbeitslosen – hatten sich im vergangenen Jahr arbeitslos gemeldet, bezogen aber keine finanziellen Leistungen. Warum Menschen zu diesem Personenkreis zählen, hat allerdings ganz unterschiedliche Gründe. Entsprechend sind pauschale Forderungen und Anschuldigungen verfehlt.

Die Betreuung der Arbeitslosen in Deutschland ist zweigeteilt: Für die rund 700.000 Arbeitslosen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld ist die Arbeitsagentur zuständig, für die knapp 2 Millionen Arbeitslosen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 ist es das Job-Center. 235.000 Arbeitslose erhalten weder die eine noch die andere Leistung. Sie fallen in die Zuständigkeit der Arbeitsagenturen, selbst wenn sie zuvor ALG 2 bezogen hatten.

So wird zum Beispiel ein arbeitsloser Hartz-IV-Empfänger, dessen Lebenspartner eine auskömmliche Beschäftigung gefunden hat, zu einem Nichtleistungsempfänger, der – sofern er Arbeit sucht und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht – weiterhin als Arbeitsloser in der Statistik steht.

Auch als arbeitslos geführt werden Arbeitslose, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld ausgelaufen ist, die aber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 haben, zum Beispiel, weil der Partner zu viel verdient. Dies dürfte ein typischer Fall unter den Nichtleistungsbeziehern sein, denn ein Drittel von ihnen ist langzeitarbeitslos, zwei Drittel haben maximal die mittlere Reife und ein Viertel hat keine abgeschlossene Berufsausbildung. Fraglich ist in diesen Fällen, ob die alleinige Zuständigkeit der Arbeitsagenturen für diese Personengruppe sachgerecht ist. Denn oft reichen die klassischen Instrumente der Arbeitsmarktpolitik nicht aus. Benötigt werden auch psychosoziale Hilfen, die von den Kommunen bereitgehalten werden müssten.

Eine weitere Gruppe der Nichtleistungsbezieher sind Studierende, die sich nach ihrem Abschluss arbeitslos melden, aber noch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld erwerben konnten. Jeder sechste Nichtleistungsbezieher verfügt über einen akademischen Abschluss, unter den Leistungsbeziehern ist es nur jeder neunte. Für diese Personen ist die Arbeitslosigkeit meist nur eine vorübergehende Angelegenheit – die Arbeitslosenquote der Akademiker liegt bei rund 2 Prozent. Ein Förderbedarf ist für diese Gruppe meist nicht gegeben.

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