Seit 100 Tagen gilt bundesweit ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde. Befürchtungen, dass die neue Lohnuntergrenze zu einem massiven Arbeitsplatzabbau führt, haben sich bislang nicht bestätigt. Doch das ist nicht verwunderlich, weil ökonomische Anpassungsprozesse eine Weile dauern. Entsprechend bestehen die beschäftigungspolitischen Risiken vor allem in Ostdeutschland nach wie vor.

Die Risiken sind nicht verschwunden
Die Spannbreite der Schätzungen über mögliche Arbeitsplatzverluste war von vorneherein groß. Sie reichte von einigen Zehntausend bis zu über einer Million. Die aktuelle Arbeitsmarktentwicklung spricht dafür, dass die konservativen Schätzungen realistischer waren. Bislang ist allerdings noch nicht einmal klar, wie viele Personen überhaupt vom Mindestlohn betroffen sind – die Schätzungen reichen von 3 bis zu 4,6 Millionen Personen. Für eine verlässliche Bestandsaufnahme der Beschäftigungswirkungen ist es daher noch viel zu früh.
Hinzu kommt: Ökonomische Transformationsprozesse laufen langsam ab und sind vielfältig. Im Taxigewerbe etwa haben die Unternehmen reagiert, indem sie die Preise massiv erhöht haben. Doch bis diese Preissteigerungen auf die Nachfrage nach Taxifahrten durchschlagen und dann als Zweitrundeneffekt zu einem Beschäftigungsabbau führen, wird es wohl noch dauern.
In vielen kleinen Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben kann sich indes einfach die Beschäftigungsform verändern: Aus ehemals Angestellten werden plötzlich Selbstständige. Auch diese Strukturverschiebung kann durchaus verzögert eintreten.
Denkbar ist außerdem, dass Firmen ihre höheren Lohnkosten dadurch ausgleichen, dass Sonderzahlungen gekürzt oder gestrichen werden – auch bei Beschäftigungsgruppen, die vom Mindestlohn gar nicht getroffen werden.

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