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Michael Hüther in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung Interview 10. Februar 2017

„Vorstandsgehälter sind die Sache des Aufsichtsrats“

Im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erklärt Michael Hüther, Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln, warum er von dem Vorschlag der SPD, Managergehälter zu begrenzen, nichts hält und warum sich ein gesetzlicher Eingriff verbietet.

Der Bundestagswahlkampf wird auch vom Vorschlag der SPD bestimmt sein, Managergehälter zu begrenzen und ihre steuerliche Absetzbarkeit auf 500 000 Euro zu begrenzen. Was halten Sie von solchen Vorschlägen?

Kurzum: gar nichts.

Das müssen Sie uns erklären.

Erstens wird damit ein strategieanfälliger Grenzwert definiert, der in den Unternehmen zu Ausweichbemühungen führt, also zum Beispiel zu Aktienoptionen statt Barlohn, und in der Politik in Tateinheit mit dem Mindestlohn zum Wahlkampfthema wird. Zweitens gibt es steuersystematisch für diesen Grenzwert überhaupt keinen sachlichen Grund. Er wirkt schlicht ungerecht. Das gilt erst recht, wenn Eigentümerunternehmer oder Angestellte mehr als 500 000 Euro verdienen und diesem Grenzwert nicht unterliegen. Es drohen Fehlanreize und Verzerrungen in der Frage, wie die Unternehmensführung aufgestellt wird. Die Kontrollfunktion von Aufsichtsrat und Hauptversammlung wird geschwächt.

Aber es gibt doch genug Beispiele von Wiedeking über Winterkorn bis Hohmann-Dennhardt, wo man mit Fug und Recht von Abzocke sprechen kann, oder?

Ohne Zweifel. Aber es waren privatrechtliche Vereinbarungen, die niemanden Dritten außerhalb dieses Unternehmen schädigten. Der Reputationsverlust in der Öffentlichkeit führt allerdings nahezu verlässlich zu einer Korrektur. Denn Unternehmen sind nicht im luftleeren Raum unterwegs, sondern letztlich gesellschaftlich mit einer Art Betriebserlaubnis ausgestattet und legitimiert. Dieser kann man sich dauerhaft nicht entziehen. Aber bezogen auf die vielen Unternehmen bei uns, sind das verschwindend geringe Fallzahlen. Schon das verbietet einen gesetzlichen Eingriff. Bei der Vergütung von Spitzensportlern sind Öffentlichkeit und Politik übrigens immer sehr entspannt.

Warum haben in den betroffenen Unternehmen die Aufsichtsräte versagt?

Häufig ist in bestimmten Situationen - wie in der Krise bei VW - die schnelle Gewinnung einer glaubwürdigen Person vorrangig, die dann meist noch vom bisherigen Unternehmen aus dem Vertrag gekauft werden muss. Da werden schon mal großzügige Lösungen gemacht, ohne dass dies ein Versagen der Aufsichtsräte ist.

Aber?

Ein Versagen mag man darin sehen, dass die Gehälter bei Volkswagen schon zuvor lohntheoretisch schwer begründbar absolute Spitze waren - und das in einem Unternehmen mit erheblichem Einfluss der IG Metall und des Landes Niedersachsen. Die Offenlegung der Vorstandsgehälter in den Geschäftsberichten hat im Übrigen tendenziell zu einer weiteren Erhöhung geführt. Jedenfalls überzeugt das Argument, wegen knapper Management-Kapazitäten müssten die Vergütungen dieses Niveau erreichen, nicht.

Und was sollte man nun tun? In den Hauptversammlungen geschieht doch auch nichts.

Es geschieht sehr viel, wenn man die Überarbeitung der Vergütungssysteme beispielsweise in den Banken in der Zeit nach der Finanzkrise bedenkt. Hier wirkten die hohen Boni für bestimmte Geschäftsoptionen in der Tat krisenverschärfend. Es bleibt aber dabei: Der Gesetzgeber sollte nur aus allgemeinem Interesse und mit guten Gründen in die Vertragsfreiheit und das Privateigentum eingreifen.

Und solche Gründe sehen Sie in den jüngsten Fällen wie bei VW nicht?

Nein, das ist hier nicht zu sehen.

Und nun?

In den Aufsichtsräten muss klar und offen über diese Themen gesprochen werden. Präsidialausschüsse zum Beispiel können nur der Vorsortierung der Argumente dienen. Und: Politik hat in Markt-Unternehmen nichts zu suchen. Vermutlich passieren solche Fehlentwicklungen dann sogar seltener.

Zum Interview auf faz.net

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