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Holger Schäfer bei ZEIT Online Interview 21. Oktober 2022

„Das Bürgergeld wird zur fast universellen Sozialleistung“

Zwei Jahre Heizung und Miete vom Staat: Das ist viel zu lang, warnt der Ökonom Holger Schäfer. Das Bürgergeld setze falsche Anreize und lasse die Empfänger allein.

Herr Schäfer, Sie sind kein Fan des neuen Bürgergelds – und nun nimmt auch der Bundesrechnungshof den Gesetzentwurf auseinander. Können Sie der neuen Grundsicherung denn gar nichts Positives abgewinnen? 

Ich sehe den Gesetzentwurf kritisch, ja. Aber einige Punkte sind richtig und wichtig – etwa die Erhöhung der Regelsätze in Zeiten einer so hohen Inflation. Auch finde ich es sinnvoll, dass die Jobcenter künftig Coaching als Instrument einsetzen. Viele andere Punkte aber gehen zu weit und setzen falsche Anreize, die das Ziel verfehlen werden, Menschen schnell wieder in Arbeit zu bringen. Ich fürchte, dass sich mehr Menschen mit dem Bürgergeld einrichten werden, als wir heute Hartz-IV-Empfänger haben. 

Das klingt nach dem faulen Langzeitarbeitslosen – und ist doch ein längst überholtes Vorurteil.

Es geht nicht um Vorurteile, sondern um richtig gesetzte Anreize. Nehmen Sie die Vertrauenszeit: In den ersten sechs Monaten wird das Bürgergeld fast zur universellen Sozialleistung, ohne dass eine Gegenleistung verlangt wird. Die Menschen müssen zum Beispiel nicht nachweisen, dass sie sich darum bemühen, schnell wieder einen Job zu finden. Das sind falsche Signale, zumal man weiß, dass bei Menschen, die schon längere Zeit arbeitslos sind, jeder Tag zählt. Studien zeigen, dass mit der Dauer der Arbeitslosigkeit auch die Vermittlungschancen sinken.

Aber Strafandrohungen helfen doch auch nicht dabei, wieder Arbeit zu finden. Und das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die aktuellen Sanktionen nicht verfassungskonform sind.

Die meisten Studien können eine positive Wirkung der Sanktionen auf die Wiedereingliederungschance von Arbeitsuchenden belegen. Nur die absolute Minderheit wird überhaupt sanktioniert. Aber die bloße Möglichkeit, dass bei Zuwiderhandlungen Sanktionen verhängt werden könnten, führt dazu, dass sich die Menschen an Regeln halten und etwa Termine einhalten und nachweisen, dass sie sich ernsthaft um einen Job bemühen. Im Straßenverkehr sorgen Bußgelder ja auch dafür, dass sich die Verkehrsteilnehmenden an die Regeln halten.

Hinter der Idee der Vertrauenszeit steht doch die Annahme, dass die meisten Menschen sich auch ohne Strafandrohung um Arbeit bemühen, schlicht weil sie gar nicht dauerhaft von Sozialleistungen leben wollen. Warum braucht es dann trotzdem Sanktionen?

Sanktionen sind neben ihrer gut belegten positiven Wirkung auf die Wiedereingliederung auch eine Frage der Gerechtigkeit. Das Bürgergeld wird schließlich von den Bürgerinnern und Bürgern finanziert, die arbeiten gehen und Steuern, Sozialbeiträge und Abgaben zahlen. Die einzige Gegenleistung ist das Bemühen, künftig ohne Hilfe auszukommen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass nun neue Regeln geschaffen werden, obwohl das aktuelle Sanktionsmoratorium noch gar nicht evaluiert ist. Dann hätte man aktuelle Hinweise darüber, ob es ohne Sanktionen geht oder ob es zu erheblichen Mitnahmeeffekten kommt. 

Der Bundesrechnungshof kritisiert die Pläne für die zweijährige Karenzzeit, in der vorhandenes Vermögen nicht berücksichtigt wird. Ein Bürgergeldempfänger könnte theoretisch zwei Jahre in einer Villa leben und das Jobcenter zahlt die Miete. Wird es künftig im großen Stil zu Sozialbetrug kommen?

Wenn das Gesetz dies ermöglicht, wäre es natürlich kein Betrug. Aber die Pläne bedeuten, dass Menschen unterstützt werden, die es eigentlich nicht brauchen. Der Bundesrechnungshof hat vorgerechnet, dass beispielsweise ein Ehepaar mit zwei Kindern noch Bürgergeld erhalten würde – auch wenn es 150.000 Euro Spar- und Barvermögen, Vermögen für die Altersvorsorge, zwei Autos und ein großes Eigenheim besitzt. Da darf man schon angesichts der angespannten öffentlichen Haushaltslage Zweifel daran haben, ob so eine Regel angemessen ist.

Sie würden Menschen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, also lieber sofort finanziell in die Pflicht nehmen?

Das nicht. Ich sehe aber keinen Grund, die heutigen Grenzen des Schonvermögens zu ändern. Die bisherigen Regelungen sind ausreichend. Zum Beispiel darf ein Paar im Alter von 50 Jahren 75.000 Euro Vermögen zur Altersvorsorge besitzen, zuzüglich eines Grundfreibetrages von 16.500 Euro. Das ist ein mittleres Vermögen! Und man darf auch nicht vergessen, dass die selbst bewohnte Immobilie in der Regel auch heute nicht verkauft werden muss.

Also besser ein sofortiger Auszug aus einer zu großen Wohnung? Meistens kommt ein Umzug den Sozialstaat doch viel teurer zu stehen, weil billiger Wohnraum knapp ist. 

Prinzipiell ist es schon richtig, dass Menschen, die in die Grundsicherung rutschen, sich nicht sofort mit der Suche nach einer billigen Wohnung herumschlagen müssen, sondern alle Kraft in die Suche nach einem neuen Job stecken sollen. Aber eine zweijährige Karenzzeit ist unverhältnismäßig lang und ungerecht gegenüber denen, die die Leistung finanzieren. Mein Eindruck ist, dass die Jobcenter schon jetzt verantwortungsvoll mit der Frage der Unterkunftskosten umgehen.

Die bisherigen Regelungen zur Vermögensanrechnung bei Hartz IV haben aber doch bisher nur noch mehr Armut produziert. Das ist für den Sozialstaat langfristig gesehen doch viel teurer.  

Nicht die Vermögensprüfung erzeugt Armut, sondern Arbeitslosigkeit. Wenn die Steuerzahlenden wegen der hohen Kosten für den Sozialstaat eine so hohe Steuerlast haben, dass sie selbst kein Vermögen mehr aufbauen können, würden das die meisten Menschen wohl als ungerecht empfinden. Ich halte es zum Beispiel auch nicht für sinnvoll, den sozialen Arbeitsmarkt zu entfristen, also jene Programme, bei denen Arbeitgeber über Jahre Förderungen erhalten, wenn sie einen Langzeitarbeitslosen beschäftigen. Es liegen noch keine gesicherten Erkenntnisse darüber vor, ob dieses Instrument, das sehr teuer ist, zu einer Verbesserung der Arbeitsmarktchancen führt. Eine solche Evaluation sollte abgewartet werden.

Einige dieser Programme richten sich gezielt an Ältere, die seit vielen Jahren ohne Job waren. Wäre es also günstiger für den Sozialstaat, sie direkt in Rente zu schicken?

Schaut man nur auf die Kosten, könnte man natürlich argumentieren, es sei günstiger, sie gleich mit Abschlägen in den Ruhestand zu schicken. Aber das würde bedeuten, diese Menschen einfach aufzugeben. Ziel der Sozialpolitik sollte aber sein, dass die Menschen ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft erwirtschaften können. Außerdem können wir es uns als Volkswirtschaft kaum leisten, auf Arbeitskräfte angesichts des Arbeitskräftemangels einfach zu verzichten.

Wird mit dem Bürgergeld denn das Hartz-IV-System überwunden oder nicht?

Es ist kein Systemwechsel, ändert den Charakter des Systems aber spürbar. Es überwiegen die Nachteile und wichtige Punkte fehlen noch. Zum Beispiel eine Reform der Erwerbsfreibeträge, damit Aufstocker einen Anreiz haben, einen sozialversicherungspflichtigen Job in Vollzeit aufzunehmen. Heute lohnt sich das für viele Menschen in einem Minijob oder in Teilzeit nicht, weil die Abgabenlast stark steigt. Die Bundesregierung hat in dieser Hinsicht immerhin eine Nachbesserung in Aussicht gestellt.

Zum Interview bei Zeit.de

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