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(© Foto: Getty Images)
Hubertus Bardt / Michael Hüther in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung Gastbeitrag 21. Februar 2020

Unternehmerisches Eigentum ist Verantwortung

Mit erschreckender Lust wird über entschädigungslose Stilllegung oder Verstaatlichung von Betrieben diskutiert. Eine Erinnerung daran, was hier aufs Spiel gesetzt wird, schreiben IW-Wissenschaftsleiter Hubertus Bardt und IW-Direktor Michael Hüther in einem Gastbeitrag für die FAZ.

In den vergangenen Monaten hat eine gesellschaftliche Debatte über Sinn, Form und Grenzen des privaten Eigentums in Deutschland begonnen, die grundsätzliche Fragen unserer Wirtschaftsordnung berührt. Dies reicht bis zu Forderungen nach Verstaatlichung von privaten Industrieunternehmen, Fluggesellschaften oder Teilen der Wohnungswirtschaft. Aber auch ohne Verstaatlichung wird bei der Durchsetzung konkreter politischer Vorhaben über erhebliche Eingriffe in die Verfügungsrechte der Eigentümer diskutiert - bis hin zur entschädigungslosen Stilllegung von Betrieben. Das Erschreckende an dieser Debatte ist ihre Gefälligkeit für viele, die politischen Einfluss haben oder wollen. Mit atemberaubender Leichtigkeit wird mit schwerem Besteck an den Grundfesten unserer verfassungsmäßigen Ordnung gearbeitet, die zwingend Privateigentum, Haftung und Vertragsfreiheit verbindet.

Eine privatwirtschaftliche Eigentumsordnung war für die Vordenker der Sozialen Marktwirtschaft ein entscheidender Grundpfeiler der Wirtschaftsordnung. Für Walter Eucken gehört sie zu den konstitutiven Prinzipien einer freiheitlichen Wettbewerbsordnung. Ohne privates Eigentum fehlt es an Anreizen, effizient, nachhaltig und innovativ zu wirtschaften, weil ansonsten die Enteignung durch den Markt droht, und zwar zu Recht. Mit Kollektiveigentum hingegen verbinden sich infolge mangelnder Verantwortungsübernahme typischerweise eine Verschwendung oder übermäßige Beanspruchung von Ressourcen. Mit solchen Problemen haben im Übrigen nicht nur staatliche Organisationen, sondern ebenso Großunternehmen zu kämpfen.

Nur mit privatem Eigentum kann die dezentrale Steuerung einer Marktwirtschaft gelingen. Wie sich Märkte entwickeln, wie Wertschöpfungsketten organisiert werden müssen und welche Ressourcen dafür notwendig sind, lässt sich nicht zentral planen. Ludwig von Mises hat die Unmöglichkeit der Wirtschaftsrechnung im Sozialismus schon vor einem Jahrhundert im Disput mit Oskar Lange beschrieben. Daran ändert auch moderne IT bis hin zur Künstlichen Intelligenz nichts. Selbst der Erfolg des chinesischen Staatskapitalismus basiert nicht auf einer computergestützten zentralen Planung. Dezentrale Pläne und die Koordination über den Preismechanismus können aber nur dann wirken, wenn private Eigentümer entscheiden können, auf welche Weise ihr Unternehmen wirtschaften soll. Ohne Eigentumsrechte gibt es keine dezentrale Entscheidungsfreiheit und keine individuelle Verantwortung.

Denn: Eng verbunden mit dem Prinzip des Eigentums ist das Prinzip der Haftung. Eigentum lässt sich beschreiben als Bündel von Verfügungsrechten an bestimmten Objekten, beispielsweise an Unternehmen. Dazu gehören die Rechte, über die Nutzung des Objekts zu verfügen, es zu verändern, es zu veräußern sowie die Gewinne und Verluste zu tragen, die damit verbunden sind. Ohne eine mit dem Privateigentum verbundene Haftungspflicht können Chancen und Risiken unternehmerischen Handelns nicht angemessen abgewogen werden. Wenn Chancen einseitig beim Eigentümer, Schäden aber bei Dritten anfielen, wäre die Legitimation des Privateigentums im Kern in Frage gestellt. Die unauflösliche Verkettung von Haftung und Eigentum gehört zu den permanenten Herausforderungen an die Ordnungspolitik. Aus fehlender Haftung die Forderung nach Einschränkung des Eigentums abzuleiten würde umgekehrt die marktwirtschaftliche Ordnung weiter aushöhlen.

Die Übernahme von Eigentumsrechten bedeutet stets die Übernahme von Verantwortung. Im Alltag ist jeder für sein Eigentum verantwortlich. Gefahren, die vom Zustand, der Lagerung oder der Verwendung ausgehen, sind (auch) dem Eigentümer zuzurechnen. Unternehmerisches Eigentum beinhaltet umso mehr die Übernahme von Verantwortung. Dem Unternehmer stehen nicht nur Gewinne der Firma zu, er trägt auch Verluste, ist zuständig für alle rechtlichen Belange, den Ruf des Unternehmens, die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf die Umwelt und nicht zuletzt für die berufliche Zukunft der Mitarbeiter. Im Zweifel steht der Eigentümer oder die Eigentümerin bis Ladenschluss im Geschäft und kümmert sich dann um alles andere, ist Ausputzer, wo immer Not am Mann ist, und sorgt sich um den Bestand des Unternehmens. Wenn kleine Unternehmen Schwierigkeiten bei der Suche nach einem Nachfolger haben, liegt es auch daran, dass der Sprung vom Angestelltenverhältnis in die Verantwortung der Selbständigkeit immer öfter gescheut wird. Auch mancher Unternehmenserbe empfindet dies eher als Bürde denn als Geschenk.

Diese Verantwortung für das Unternehmen ist bei vielen Eigentümerunternehmern gelebter Alltag und Teil des Selbstverständnisses. Das Familienunternehmen soll erhalten, entwickelt und an eine neue Generation übergeben werden. Hier wird oft in langen Perspektiven gedacht, Kapitalverzehr zu Konsumzwecken entsprechend verpönt. Gedanklich wird das Unternehmen treuhänderisch übernommen.

Auch deshalb ist die Vorstellung für viele Familienunternehmen kaum akzeptabel, zur Begleichung von Erbschaft- oder Vermögensteuer Teile des Unternehmens zu veräußern oder zusätzliche Anteilseigner mit aufzunehmen, wenn schon Jahr um Jahr die Betriebserträge besteuert wurden. Zudem können und sollen Familienunternehmen oft gar nicht veräußert werden. Dies wird zum Teil durch breit gestreute, nicht an Dritte übertragbare Anteile in der Eigentümerfamilie organisiert; die Modelle der Stiftung und neuerdings des Verantwortungseigentums entwickeln diesen Gedanken weiter. Durch die Beschränkung der Veräußerungsmöglichkeit des Eigentums wird die Verantwortung der Eigentümerfamilie oder der Stiftung perpetuiert, ohne dass kurzfristig "Kasse gemacht" werden kann. Das Kapital bleibt im Unternehmen.

So wie Familienunternehmer oder Verantwortungseigentümer sich als Treuhänder des Besitzes sehen, sind angestellte Manager Treuhänder des ihnen anvertrauten Unternehmens. Durch die zeitweise Übertragung von Teilen der Verfügungsrechte auf das Management wird die mit dem Eigentum verbundene Verantwortung mit übertragen. Sie haben das Unternehmen zu schützen und zu entwickeln, gestalten die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter und entscheiden über das Sortiment an Produkten und Dienstleistungen. Die Trennung von rechtlichem Eigentum und Unternehmenssteuerung, die aufgrund der Größe des Unternehmens, der Professionalisierung der Leitung oder der Zersplitterung der Anteilseigner notwendig ist, bringt aber auch Probleme mit sich. Insbesondere ist die zeitliche Orientierung eines auf Generationen angelegten Unternehmens eine völlig andere als die Vertragslaufzeit eines Geschäftsführers. Die daraus entstehenden Fehlanreize werden teilweise über lang laufende Aktienoptionen ausgeglichen, die gegen eine rein kurzfristige Orientierung zu Lasten mittelfristiger Risiken wirken sollen. Solche Lösungen sind problembehaftet und können die Divergenzen, die aus der Trennung von Eigentum und Verfügungsgewalt entstehen, nur unvollständig ausgleichen. Letztlich kommt es immer auf einen intensiven Wettbewerb durch offene Märkte an, was der Wettbewerbspolitik eine zentrale Rolle zuweist.

Natürlich ist diese Perspektive auf unternehmerische Verantwortung ein Idealbild, viele reale Beispiele sehen anders aus. Nicht jedes Familienunternehmen ist langfristig orientiert, nicht jeder Eigentümer wird seiner Verantwortung für sein Unternehmen, die Mitarbeiter, die Wertschöpfungskette und die Produkte gerecht. Nicht jeder angestellte Unternehmenslenker hat das Unternehmensinteresse stärker im Blick als seinen eigenen kurzfristigen Vorteil. Nicht jedes Unternehmen tritt auf dem Markt und öffentlich so auf, wie das mit den gesellschaftlichen Wertvorstellungen von verantwortlichem Handeln vereinbar ist. Nicht jeder liefert gute Produkte, achtet auf die Zustände bei Zulieferern und ist ein Arbeitgeber mit akzeptablen Arbeitsbedingungen. Nicht jeder wird dem Anspruch gerecht, der mit dem Eigentum einhergeht. Aber ist das ein Grund, das Eigentum in Frage zu stellen? Und was ist der Maßstab, an dem verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln gemessen wird?

Zunächst einmal gilt der durch Gesetze oder andere Regulierungsformen kodifizierte Rechtsrahmen. Die Verfügungsrechte über das Eigentum sind durch allgemeine, teils auch speziellere Regelungen beschränkt. Unternehmen müssen sich an Umweltrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Produktrechte und vieles andere mehr halten. Teilweise sind sogar Preise reguliert, was in einer marktwirtschaftlichen Ordnung zu den weitestgehenden Eingriffen gehört, die möglich sind. Faktisch handelt es sich bei den diversen rechtlichen Vorgaben oft nicht um Minimalanforderungen, sondern um vorgegebene Standards. Wenn die Eigentümer ihre Verfügungsrechte überschreiten und damit geltendes Recht brechen oder Standards nicht einhalten, sind Sanktionen vorgesehen. Von Strafzahlungen bis zu Produktionsstilllegungen reicht die Palette. Außer in Extremfällen wird das Eigentum an sich aber zu Recht nicht in Frage gestellt.

Weniger eindeutig ist die Situation, wenn alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden und dennoch unternehmerisches Verhalten als nicht der mit dem Eigentum verbundenen Verantwortung entsprechend angesehen wird, wenn das als richtig Erkannte einen engeren Handlungsraum definiert als die rechtliche Zulässigkeit. Auch in juristisch eindeutig zulässigen Situationen können die Entscheidungen, die in der spezifischen Situation vor dem Hintergrund des Wertekanons der Unternehmensleitung gefällt werden, im Widerspruch zur Unternehmensethik oder zur Bewertung der interessierten Öffentlichkeit stehen. Die Verantwortung des Eigentums bedeutet freilich nicht, dass Unternehmen sich immer nur nach der öffentlichen Meinung ausrichten müssen, aber sie sind gefordert, Position zu gesellschaftlichen Entwicklungen zu beziehen.

Die Diskrepanz zwischen öffentlich gewünschtem Verhalten, das als gesellschaftliche Verantwortung des Unternehmens bezeichnet werden könnte, und dem aus dem Wertekanon der Unternehmensleitung in der konkreten Situation bestimmten Umgang mit dem unternehmerischen Eigentum kann verschiedene Ursachen haben. So können unterschiedliche Wertvorstellungen vorliegen, die aber beide gerechtfertigt sein können. Auch ist der konkrete Handlungsspielraum des Unternehmens der Öffentlichkeit in der Regel nicht bekannt. Die Firmenleitung muss abwägen: Die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens und damit die Beschäftigungs- und Einkommenschancen der Mitarbeiter dürfen bei der Frage der Positionierung zu gesellschaftlich relevanten Entwicklungen nicht unter den Tisch fallen. Die darin angelegten Konflikte können in spezifischen Verantwortungszusammenhängen - wie in einem Unternehmen - nicht einfach mit Verweis auf eine höhere Moral übergangen werden.

In den vergangenen Monaten gab es Forderungen, privates Eigentum zu kollektivieren, um gesellschaftlichen Aufgaben besser entsprechen zu können, die angeblich nicht in unternehmerischer Verantwortung getragen werden können. Auf dem Wohnungsmarkt werden nicht nur die Verfügungsrechte über die eigenen vermieteten Wohnungen durch Investitionsrestriktionen und Preisfestsetzungen eingeschränkt. In Berlin gibt es eine Initiative zur Verstaatlichung von Wohnungsgesellschaften. Der SPD-Vizevorsitzende und Juso-Chef Kevin Kühnert ist der Meinung, jeder solle höchstens eine selbstgenutzte Wohnung besitzen dürfen. Dass gerade private Kleinvermieter besonders interessiert sind an einem guten Verhältnis zu ihren Mietern und die Engpässe am Wohnungsmarkt durch solche Maßnahmen verschärft werden, scheint keine Rolle zu spielen. Ein großer Teil der notwendigen Wohnungen entsteht in privater Verantwortung. Es gibt keinen Grund, das aufs Spiel zu setzen. Doch erstaunlicherweise kann jeder individuellen wie kollektiven Erfahrung enthoben gefordert werden, was erkennbar unsinnig ist und der Verfassung widerspricht.

In der Stromwirtschaft ist seit längerem eine Tendenz weg von privatwirtschaftlich-wettbewerblichen Strukturen hin zu staatlicher Planung und staatlichem Eigentum zu beobachten. Die Beschlüsse rund um den Kohleausstieg zeigen, welche geringe Rolle unternehmerischem Eigentum, Rechtssicherheit, rechtmäßigem Verhalten und Verfahrensgerechtigkeit zugebilligt wird. Dass die Unternehmen sich immer im Rahmen der Gesetzgebung bewegt haben und die vorgesehenen Rechte für die Emission von Kohlendioxid beim Staat gekauft haben, hat sie nicht davor geschützt, dass ihre Legitimation immer weiter in Frage gestellt wurde. Der Druck der öffentlichen Meinung wurde so groß, dass die Abschaltung der Stromerzeugung aus Kohle und das vorgezogene Ende des Braunkohleabbaus beschlossen wurden. Dass die Unternehmen langfristige, rechtsgültige Abbaugenehmigungen für Braunkohle haben, hat ihnen und ihren Beschäftigten nicht die notwendige Planungssicherheit gegeben, weil sich die öffentliche Wahrnehmung dessen, was verantwortbar ist, deutlich verändert hat. Nun ist im Gesetzentwurf zum Kohleausstieg sogar die Rede von entschädigungslosen Stilllegungen von Kraftwerken nach einem bestimmten Stichtag. Eine hohe Wertschätzung des Eigentums kann darin nicht erkannt werden. Dem Verfassungsbruch wird Tür und Tor geöffnet. Wer will bei anderen Themen noch ohne Argwohn gegenüber diesem Staat sein?

Auch für Verstaatlichungsphantasien hinsichtlich großer Industrieunternehmen gibt es keinen Grund. Der ein oder andere mag den Klimaschutz als Vehikel für planwirtschaftliche Gedankenspiele nutzen, dabei benötigt die Umstellung von industriellen Wertschöpfungsketten vor allem die Innovationskraft privater Investoren. Mit einer Bepreisung und begleitenden Vorgaben ist ein - sich immer weiter entwickelnder - Rahmen definiert worden, der die Leitplanken für den Strukturwandel setzt. Über die Qualität des Rahmens kann man streiten, aber für die handelnden Unternehmen werden entscheidende Eckpunkte definiert. Damit sind die staatliche Aufgabe erfüllt und die Herausforderung für die Wirtschaft definiert. Eine Zukunft innerhalb der neuen Rahmenbedingungen müssen Unternehmen in eigener Verantwortung finden und sich im Wettbewerb um die besten Innovationen behaupten. Klimaschutz ist im gegebenen Ordnungsrahmen ein Effizienzproblem, das die Marktwirtschaft mit einem funktionierendem Preissystem am wirksamsten bewältigt.

Die Antwort auf die großen Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte liegt nicht in sozialistischen Experimenten deutscher Vergangenheit oder staatskapitalistischen Ideen chinesischer Prägung. Die Anpassungsfähigkeit der Sozialen Marktwirtschaft muss und wird sich im nächsten, grundlegenden Strukturwandel neu behaupten. Dazu gehören als Kernelemente freie Preisbildung, privates Eigentum, Verantwortung, Vertragsfreiheit und eine wettbewerbliche Ordnung.

Unternehmen, Unternehmer und angestellte Manager tragen eine besondere Verantwortung, die sich aus dem Eigentum am Unternehmen und der temporären Verfügungsgewalt darüber ergibt. Sie können sich nicht nur auf das zurückziehen, was eindeutig als zulässig geregelt und zugleich positiv für das eigene Unternehmen ist. Nicht alles, was gesetzlich zulässig ist, entspricht verantwortlichem Handeln. Umgekehrt zählt aber auch nicht alles, was gesellschaftlich wünschenswert wäre, zum mit dem Eigentum verknüpften Aufgabenbereich der Unternehmen. Die moralischen Konflikte nehmen im globalen Systemwettbewerb und angesichts der demographischen Alterung, der digitalen Transformation sowie der Dekarbonisierung zu. Unternehmen müssen hier eine aktive Rolle im öffentlichen Raum einnehmen, die weder der billigen Anpassung noch der sturen Ablehnung folgt, sondern dem Auftrag des Verantwortungseigentums entspricht.

Unternehmerisches Eigentum bedeutet Verantwortung - für das Unternehmen selbst und den Wirkungsraum des Unternehmens. Davor kann sich kein Eigentümer oder Unternehmenslenker drücken - es ist ja auch niemand gezwungen, diese Rollen zu übernehmen. Das bedeutet aber auch nicht, dass Unternehmen alles machen müssen, was gesellschaftlich gerade erwünscht ist. Ohne privates Eigentum erodiert diese Verantwortung. In Kollektivstrukturen wird sie von allen und damit von niemandem getragen. Umgekehrt gilt aber auch: Wenn Verantwortung nicht getragen wird, wenn Unternehmen nicht als "good citizens" erkennbar sind oder fundamental gegen den gesellschaftlichen Wertekanon gehandelt wird, verliert das Institut des Eigentums an Legitimation.

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