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Wido Geis / Beate Placke / Axel Plünnecke Gutachten 29. Dezember 2016 Integrationsmonitor: Beschäftigungsentwicklung und regionale Verteilung von Flüchtlingen

Der Integrationsmonitor betrachtet in einem Schwerpunktthema die regionale Verteilung der Flüchtlinge. Diese ist für die Integrationschancen hoch relevant, da sich die Lage am Arbeitsmarkt in Deutschland regional sehr stark unterscheidet.

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Gutachten
Beschäftigungsentwicklung und regionale Verteilung von Flüchtlingen
Wido Geis / Beate Placke / Axel Plünnecke Gutachten 29. Dezember 2016

Integrationsmonitor: Beschäftigungsentwicklung und regionale Verteilung von Flüchtlingen

Gutachten

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Der Integrationsmonitor betrachtet in einem Schwerpunktthema die regionale Verteilung der Flüchtlinge. Diese ist für die Integrationschancen hoch relevant, da sich die Lage am Arbeitsmarkt in Deutschland regional sehr stark unterscheidet.

Der Zuzug von Flüchtlingen hat sich seit dem Schließen der Balkanroute auf einem Niveau zwischen 15.000 und 20.000 Personen pro Monat eingependelt. Im Oktober 2016 wurden 15.178 Registrierungen im EASY-System verzeichnet. Bleibt der aktuelle Trend erhalten, ergäbe sich daraus ein Jahreswert von 150.000 bis 250.000 registrierten Flüchtlingen. Im Jahr 2016 dürfte aufgrund des starken Zuzugs in den ersten beiden Monaten die Zahl bei rund 320.000 liegen. Ein Wert in dieser Größenordnung stellt zwar im Hinblick auf die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge kein größeres Problem dar, ist für die Entwicklung der Arbeitskräftebasis in Deutschland aber noch immer relevant. Daher ist ein Monitoring der Arbeitsmarktintegration nicht nur für die im Zuge des starken Flüchtlingszuzugs zwischen Frühjahr 2015 und Februar 2016 ins Land gekommenen Personen wichtig, sondern auch für die aktuell Ankommenden.

Dabei hat sich die Datenlage in den letzten Monaten deutlich verbessert. So veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit (BA) seit Juli 2016 auch Zahlen zu Personen im Kontext der Fluchtmigration, wobei die Abgrenzung anhand des aufenthaltsrechtlichen Status erfolgt. Allerdings gilt dies nur für die Zahlen, die direkt bei der BA anfallen und nicht für die Meldungen zur Sozialversicherung. Daher muss beim Monitoring der Arbeitsmarktintegration der Flüchtlinge nach wie vor eine Annäherung über die Staatsangehörigkeit erfolgen, wobei Afghanistan, Eritrea, Irak und Syrien derzeit die bedeutendsten Flüchtlingsherkunftsländer sind und die Schutzquote für diese vier Länder zusammen bei 93,3 Prozent liegt.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Personen aus diesen Ländern hat sich seit Januar 2014, als der Wert bei 35.167 lag, beinahe verdoppelt und im August 2016 ein Niveau von 64.469 erreicht. Dabei hatten im April 2016 – aktuellere differenzierte Daten liegen nicht vor – 45,6 Prozent der Beschäftigten eine Helfertätigkeit, 40,3 Prozent eine Fachkraft-Tätigkeit, für die typischerweise eine betriebliche oder berufsschulische Ausbildung notwendig ist, 4,3 Prozent eine Spezialisten-Tätigkeit, die typischerweise einen Meister-, Techniker-, Fachwirtabschluss oder ähnliches voraussetzen, und 9,5 Prozent eine Experten-Tätigkeit, für die in der Regel ein Hochschulabschluss benötigt wird, inne. Betrachtet man die besonders von Fachkräfteengpässen betroffenen Industrie- und Gesundheitsberufe, so ist insbesondere die Zahl der Experten in Gesundheitsberufen, sprich vor allem Krankenhausärzte, mit 2.111 vergleichsweise hoch, wobei 1.906 der Personen in akademischen Gesundheitsberufen aus Syrien kommen.

Trotz dieser positiven Entwicklung steht die Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt noch weitgehend am Anfang. So lag der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an allen Personen aus den vier Flüchtlingsherkunftsländern im Alter zwischen 15 und 64 Jahren im August 2016 nur bei 7,7 Prozent im Vergleich zu 59,1 Prozent bei den Deutschen. Dabei ist allerdings anzumerken, dass die Integration der vielen neu angekommenen Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt Zeit benötigt und die Erfahrung aus der Vergangenheit zeigt, dass es rund 14 Jahre benötigt bis als Flüchtlinge ins Land gekommene Personen dasselbe Beschäftigungsniveau erreichen wie andere Zuwanderer. Dies erklärt auch, warum die Arbeitslosigkeit unter Personen aus den vier Flüchtlingsherkunftsländern aktuell sehr hoch ist. Ohne Berücksichtigung von Beamten und Selbstständigen erreichte die Arbeitslosenquote für sie im August 2016 einen Wert von 61,8 Prozent, bei den Deutschen waren es in dieser Abgrenzung nur 6,1 Prozent.

Zusätzlich zur Auswertung von Sekundärstatistiken wurden für den zweiten Integrationsmonitor erneut Personalverantwortliche zu ihren Erfahrungen mit und Einschätzungen zur Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt befragt. Dabei zeigt sich zunächst, dass der Anteil der Unternehmen, die Flüchtlinge beschäftigen, zwischen Frühjahr und Herbst 2016 deutlich von 6,1 auf 10,7 Prozent gestiegen ist. Besonders positiv stellt sich die Entwicklung bei den großen Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern dar, bei denen ein Anstieg von 14,4 auf 30,1 Prozent zu verzeichnen war. Auch der Anteil der Unternehmen, die planen, in den nächsten sechs Monaten Flüchtlinge einzustellen, ist leicht von 9 auf 11 Prozent gestiegen, wobei zu beachten ist, dass insbesondere viele kleine Unternehmen in diesem Zeitraum gar keinen Personalbedarf haben und Flüchtlinge auch außerhalb einer geplanten Einstellung in regulären Besetzungsverfahren zum Zug kommen können.

Fragt man die Unternehmen nach den Hemmnissen für die Einstellung für Flüchtlinge, stehen die Deutschkenntnisse, die von 65,2 Prozent als große und von 25,2 Prozent als mittlere Hürde gesehen werden, an erster Stelle, gefolgt von unzureichenden fachlichen Kompetenzen (48,1 und 23,0 Prozent) und unzureichenden Informationen über das Qualifikationsniveau der Flüchtlinge (37,3 und 31,6 Prozent). Auch die Unsicherheit über die mögliche Beschäftigungsdauer (33,1 und 31,8 Prozent) sowie der bürokratische Aufwand (31,0 und 27,1 Prozent) spielen eine bedeutende Rolle. Daher wurden die Unternehmen in einer Vertiefungsfrage auch zu ihren Erfahrungen mit den Unterstützungsangeboten für die Beschäftigung von Flüchtlingen durch die Bundesagentur für Arbeit und Kammern befragt. Im Ergebnis zeigte sich, dass die Unternehmen diese, wenn sie ihnen bekannt sind, zumeist sehr positiv bewerten, häufig aber gar nicht wissen, dass es sie gibt. Daher sollten alle relevanten Akteure gemeinsam darauf hinarbeiten, die Bekanntheit dieser Angebote zu steigern.

Ergänzend hierzu wurde in einem Schwerpunktthema die regionale Verteilung der Flüchtlinge betrachtet. Diese ist für die Integrationschancen hoch relevant, da sich die Lage am Arbeitsmarkt in Deutschland regional sehr stark unterscheidet. Während im September 2016 etwa die Arbeitslosenquote in Bayern nur bei 3,4 Prozent lag, war sie in Bremen mit 10,2 Prozent dreimal so hoch. Insgesamt lässt sich zeigen, dass die Arbeitsmarktlage und damit auch die Voraussetzungen für die Integration der Flüchtlinge derzeit in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen besonders gut sind. Allerdings leben nur vergleichsweise wenige Flüchtlinge in diesen Ländern. Am 31.12.2015 waren es in Bayern 3,2 Personen mit Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen oder Duldungen je 1.000 Einwohnern, in Baden-Württemberg 5,1 und in Hessen 5,4. Hingegen lagen die Werte in den Staatstaaten bei über 10 und auch das Saarland und Nordrhein-Westfalen wiesen mit 9,4 und 7,5 ein deutlich höheres Niveau auf. Dies zeigt, dass die regionale Verteilung der Flüchtlinge nicht den Perspektiven am Arbeitsmarkt folgt.

Dabei stellt sich die Lage von Flüchtlingen am Arbeitsmarkt in den wirtschaftsstarken Regionen tatsächlich besonders gut dar. So lagen die Arbeitslosenquoten von Personen aus den acht nicht europäischen Asylzugangsländern – das sind Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien – im März 2016 in Baden-Württemberg bei 37,4 Prozent, in Bayern bei 39,2 Prozent und in Hessen bei 41,3 Prozent, während der Bundesschnitt 49,8 Prozent betrug. Eine gezielte Steuerung der Wohnortwahl der Flüchtlinge auch über den Abschluss des Asylverfahrens hinaus, wie sie mit der mit dem Integrationsgesetz beschlossen Wohnsitzauflage möglich wurde, ist also mit Blick auf die Integrationschancen durchaus als sinnvoll zu bewerten. Allerdings gilt dies nur, wenn die regionale Verteilung innerhalb der Bundesländer tatsächlich nach Arbeitsmarktgesichtspunkten erfolgt.

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Wido Geis / Beate Placke / Axel Plünnecke Gutachten 29. Dezember 2016

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