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Tobias Hentze / Michael Voigtländer IW-Policy Paper Nr. 17 19. Oktober 2017 Reformoptionen für die Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer weist spezifische Probleme auf: So belastet die Grunderwerbsteuer den Neubau, sie stellt ein Hemmnis für den Vermögensaufbau weniger wohlhabender Haushalte dar und sie führt zu Diskriminierungen zwischen privaten Käufern und Käufern von Unternehmensanteilen.

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Die Grunderwerbsteuer weist spezifische Probleme auf: So belastet die Grunderwerbsteuer den Neubau, sie stellt ein Hemmnis für den Vermögensaufbau weniger wohlhabender Haushalte dar und sie führt zu Diskriminierungen zwischen privaten Käufern und Käufern von Unternehmensanteilen.

Gerade dieses letzte Themenfeld (Share Deals) erfährt aktuell große Beachtung, wobei auch die Diskriminierung von Immobilienunternehmen im Vergleich zu anderen Unternehmen nicht ignoriert werden sollte. Wie die verfügbaren Daten überdies zeigen, sind Share Deals erst seit einigen Jahren von größerer Relevanz, was auf die gestiegenen Steuersätze zurückführbar ist. Schließlich sind auch Share Deals mit spezifischen Nachteilen verbunden, wie etwa einer verringerten Abschreibungsbasis und zusätzlichen Haftungsrisiken.

Um die aufgezeigten Probleme zu mindern, werden in diesem Beitrag vier Maßnahmen vorgeschlagen:

  • Befreiung des Neubaus von der Grunderwerbsteuer beziehungsweise eine deutliche Reduktion des Steuersatzes für Neubauten
  • Einführung eines Stufentarifs mit Freibetrag zur Entlastung von privaten Käufern, die marktübliche Wohnungen und Häuser kaufen
  • Anwendung des verminderten Mehrwertsteuersatzes bei Transaktionen von Wirtschaftsimmobilien beziehungsweise alternativ Anwendung eines verminderten pauschalen Steuersatzes
  • Einführung einer Zusatzbesteuerung des Verkäufers bei kurzen Haltefristen

Die Umsetzung der Vorschläge senkt die Belastung für Haushalte und den Neubau und vermindert den Anreiz, Immobilien über Share Deals zu verkaufen. Gleichzeitig sind über die Gestaltung des Stufentarifs und die Zusatzbesteuerung Möglichkeiten gegeben, weiterhin substanzielle Steuereinnahmen zu erzielen.

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