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Tobias Hentze / Björn Seipelt / Michael Voigtländer Gutachten 6. Februar 2017 Reform der Grunderwerbsteuer

Deutschland gilt als Mieternation. Lediglich 45 Prozent der Haushalte in Deutschland leben in den eigenen vier Wänden. Dies liegt zum großen Teil an der hohen Grunderwerbssteuer. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln hat untersucht, was nötig wäre, um die Wohneigentumsquote zu erhöhen.

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Reform der Grunderwerbsteuer
Tobias Hentze / Björn Seipelt / Michael Voigtländer Gutachten 6. Februar 2017

Reform der Grunderwerbsteuer

Gutachten für die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Deutschland gilt als Mieternation. Lediglich 45 Prozent der Haushalte in Deutschland leben in den eigenen vier Wänden. Dies liegt zum großen Teil an der hohen Grunderwerbssteuer. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln hat untersucht, was nötig wäre, um die Wohneigentumsquote zu erhöhen.

Die Wohneigentumsquote in Deutschland stagniert, sie liegt seit einigen Jahren bei rund 45 Prozent. Trotz sehr günstiger Finanzierungsbedingungen und einem größeren Altersvorsorgebedarf erwerben nur wenige Haushalte Wohneigentum. Ursächlich hierfür ist vor allem der hohe Kapitalbedarf. Neben dem Eigenkapital müssen die Haushalte auch hohe Erwerbsnebenkosten zahlen, die etwa deutlich über dem Niveau in den Niederlanden liegen. Während in den Niederlanden für den Kauf einer Immobilie im Wert von rund 250.000 Euro Erwerbsnebenkosten in Höhe von rund 6.500 Euro anfallen, sind es in Deutschland etwa 29.000 Euro. Eine ganz wesentliche Position ist dabei die Grunderwerbsteuer, die in vielen Bundesländern deutlich erhöht worden ist. Eine Reform der Grunderwerbsteuer steht im Mittelpunkt dieses Kurzgutachtens. Für eine Reform werden 3 Vorschläge geprüft: Eine allgemeine Senkung der Grunderwerbsteuer auf 3,5 Prozent, ein allgemeiner Freibetrag von 100.000 Euro und ein Freibetrag von 500.000 Euro für Ersterwerber. Dies sind die zentralen Ergebnisse der Studie:

  • Die Grunderwerbsteuer ist weder mit dem Prinzip der Leistungsfähigkeit noch dem Äquivalenzprinzip vereinbar – sie dient schlicht den fiskalischen Interessen der Bundesländer.
  • Die Bundesländer haben aktuell einen starken Anreiz zur Erhöhung der Grunderwerbsteuer, da die Einnahmen faktisch nicht im Länderfinanzausgleich berücksichtigt werden.
  • Die Grunderwerbsteuer belastet nicht nur die Wohneigentumsbildung, sondern auch den Neubau, da es zu kumulativen Effekten kommt. Sowohl der Kauf von Bauland als auch der spätere Verkauf des Grundstücks mit Immobilien wird besteuert.
  • Durch die genannten Reformen würde das Aufkommen der Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen um 51 bis 41 Prozent sinken. Bei dem allgemeinen Freibetrag wären die Einnahmenverluste am größten, bei dem Freibetrag für Ersterwerber am geringsten.
  • Bezogen auf das Ziel, die Wohneigentumsbildung zu stärken, ist der Freibetrag für Ersterwerber am effektivsten. Die Entlastung würde in der Spitze bis zu 32.500 Euro betragen, bei dem allgemeinen Freibetrag dagegen nur maximal 6.500 Euro.
  • Bei einem Freibetrag für Ersterwerber besteht aber die Gefahr, dass die Bundesländer die Sätze erhöhen, um Ausfälle zu kompensieren. Daher müsste der Bund die Einnahme-ausfälle ausgleichen. Eine Option wäre es dabei, den Ländern die Einführung des Freibe-trags optional zu ermöglichen und bei Einführung eine Kompensation zu gewähren – aber nur in dem Umfang, wie Steuerausfälle bei einem Satz von 3,5 Prozent entstanden wären.
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Reform der Grunderwerbsteuer
Tobias Hentze / Björn Seipelt / Michael Voigtländer Gutachten 6. Februar 2017

Tobias Hentze / Björn Seipelt / Michael Voigtländer: Reform der Grunderwerbsteuer

Gutachten für die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

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